Letzte Aktualisierung: 30.09.2021
Nach Inbetriebnahme | Nach Erhalt der Umsatzsteuernummer | Jährliche Meldung |
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Per Elster muss ein Antrag auf steuerliche Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gestellt werden. Sie erhalten dann eine Umsatzsteuernummer | Nach Erhalt der Umsatzsteuernummer muss im ersten Jahr vierteljährlich eine Meldung zu den Einnahmen durch die PV-Anlage abgeben werden. | Jährliche Einkommensteuererklärung mit Einnahme Überschussrechnung und Anlage G sowie Umsatzsteuerklärung, es sei denn die in Kapitel 1 beschriebene Variante wurde gewählt. |
Sofern für die Umsatzsteuer die Regelbesteuerung gewählt wird, muss ein weiterer Fragebogen zur Errichtung einer PV-Anlage und Umsatzsteuervoranmeldung ausgefüllt werden. Mit diesem Antrag wird zugleich die Erstattung der Vorsteuer beantragt. | Jährliche Meldung der Einnahmen durch die Photovoltaik-Anlage. |
Photovoltaikanlagen werden vom Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG gefördert. Wird der erzeugte Strom nicht selbst verbraucht, sondern in das Stromnetz eingespeist, so erhält der Anlagenbetreiber gemäß EEG eine Einspeisevergütung. Dies gilt aus steuerrechtlicher Sicht als ein Verkauf und die Einspeisevergütung als Einnahme.
Grundsätzlich liegt in diesem Fall eine unternehmerische bzw. gewerbliche Tätigkeit vor, deren Aufnahme dem Finanzamt gemeldet werden muss. Aus der Meldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt ergeben sich je nach gewählter Besteuerungsform unterschiedliche steuerrechtliche Regelungen.
Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und die erste Netzeinspeisung gelten damit als Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, die spätestens nach einem Monat beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden muss. Zur Meldung der Photovoltaikanlage beim Finanzamt gibt es Fragebögen, mit denen die persönlichen Daten und die Art und Höhe der voraussichtlichen Einnahmen gemeldet werden.
Auf Grundlage dieser Daten prüft das Finanzamt dann, ob Steuervorauszahlungen wie z. B. der Umsatzsteuer zu leisten sind und welche Steuererklärungen und Voranmeldungen zukünftig abzugeben sind. Diese Fragebögen stehen vielfach auch im Internet zum Download zur Verfügung.