Letzte Aktualisierung: 30.05.2022

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Versicherung der Photovoltaikanlage: Schadensfälle, Leistungen und Versicherungsschutz

Welche Schäden können bei einer PV-Anlage auftreten? Welche Versicherungen decken diese ab? Wann lohnen sich spezielle PV-Versicherungen?
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Eine Photovoltaikanlage sollte aufgrund ihres Wertes im Schadensfall selbst und als technischer und baulicher Bestandteil der Immobilie auch aufgrund ihres Schadenspotenzials für das Haus und dritte Parteien versichert sein. Je nach Anlageneigenschaften resultieren notwendige Versicherungsleistungen, die über typische Hausratversicherungen als auch spezielle Solarversicherungen abgedeckt werden.

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Versicherungslücken von Anlieferung bis Montage

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine neue PV-Anlage anzuschaffen, der sollte bereits während der Planungsphase das Thema Versicherung Photovoltaikanlage mit einem Elektroinstallateur durchsprechen. Oftmals bestehen Versicherungslücken zwischen Modulanlieferung und eigentlicher End-Montage. Denn dieser Zeitraum ist in den seltensten Fällen als Standard Versicherungsschutz abgedeckt. Werden vor Fertigstellung der Anlage z. B. Module geklaut oder während der Installation beschädigt, könnte man auf den Kosten sitzen bleiben. Daher benötigt man bereits in der Phase der Montage der Photovoltaikanlage eine spezielle Absicherungen, der vielfach über den normalen Versicherungsschutz hinaus geht.

Versicherungsschutz bis zum Anlagenanschluss

In der Montagephase bis zum Anlagenanschluss kommen Hausratversicherungen und bei größeren Anlagen spezielle Solarversicherungen zum Tragen, die einen Versicherungsschutz vor der Inbetriebnahme gewährleisten. Diese Versicherungen schützen dann z. B. vor Diebstahl von Modulen. Zudem sollte natürlich der installierende Fachbetrieb selbst gegen Installationsfehler versichert sein. Überdies kommen Bauherren-Haftpflichtversicherungen infrage. Denn egal, ob man ein Haus oder eine Anlage baut, eine Bauherren-Haftpflicht schützt vor Schäden während der Bauphase an Dritten, die durch die PV-Anlage entstehen können.

Versicherungsfähige Schäden während des Betriebs

Laut Mannheimer Versicherung treten folgende 5 Schadensfälle an Photovoltaikanlagen am häufigsten auf:

1. Sturm- und Hagelschäden (23%)

2. Brandschäden (21%)

3. Blitz- und Überspannung (17%)

4. Schneedruck (10%)

5. Diebstahl (9%)

Schäden durch Marderbisse, Vandalismus oder technisches Versagen der Photovoltaikanlage selbst machen nur insgesamt 4% der Schadensfälle an bzw. durch eine PV-Anlage aus.

Mitversicherung über Wohngebäude-Versicherung

Daher ist es besonders wichtig, die PV-Anlage vor Schäden durch Umwelteinflüsse zu versichern. Diese werden von speziellen Photovoltaik-Versicherungen als auch Wohngebäudeversicherungen abgedeckt. Bei Versicherungsgesellschaften wie der HDI-Gerling, Allianz, Basler, Provinzial, HUK-Coburg oder Generali ist eine Mitversicherung der Anlage über die Wohngebäudeversicherungen in der Regel inbegriffen oder kann wie bei der Signal Iduna oder AXA zu einer bestehenden Wohngebäudeversicherung ergänzt werden.

Ob die Wohngebäudeversicherungen alle relevanten Umweltschäden tatsächlich abdeckt, sollte im Einzelfall geprüft werden. So kann es durchaus sein, dass für Schäden durch Blitzeinschlag Sonderregelungen gelten. So kann es z. B. sein, dass direkte Schäden durch Blitzeinschlag versichert sind, Überspannungsschäden durch einen Einschlag in das Nachbarhaus und darauffolgende Induktionsschäden an der Photovoltaikanlage jedoch nicht. Stehen Akkus, Wechselrichter oder Generatoren im Keller des Wohnhauses, ist es zudem notwendig zu prüfen, ob auch Schäden durch Hochwasser abgedeckt sind.

Hinzu kommt eine allgemein gültige Riegel des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die sogenannten Balkonkraftwerke: Ab sofort können Verbraucher:innen, die eine neue Hausratversicherung abschließen und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder planen, von der einfachen Mitversicherung profitieren. Alle, die bereits eine Hausratversicherung haben, sollten mit ihrer Versicherung klären, ob sie die neuen Konditionen aufnehmen können oder sich diesen Vorteil alternativ durch einen Vertragswechsel sichern.

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Haftpflichtversicherung gegen Schäden an Dritten

Da die allermeisten PV-Anlagen in der Regel auf dem Dach montiert werden, besteht hier auch immer die Gefahr, dass durch herabfallende Module oder Montagegestelle ein Schaden an Dritten wie z. B. parkenden Autos entsteht. Dasselbe gilt für Brände einer Photovoltaikanlage, die durch die Anlage selbst verursacht zwar sehr selten auftreten, aber dennoch große Schäden an z. B. Nachbargebäuden anrichten können. In diesen Fällen hilft die normale Haftpflichtversicherung. Ob eine Mitversicherung bereits eingeschlossen ist oder erweitert werden muss, muss wie bei der Wohngebäudeversicherung individuell geklärt werden.

Komplett- und Einzelversicherungen für Solaranlagen

Einige Gesellschaften bieten auch spezielle Komplettversicherungen für Photovoltaikanlagen an. Darin sind dann

  • Haftpflichtversicherungsschäden,
  • Beschädigungen durch Witterungseinflüsse wie Hagel, Schneelast oder Sturm,
  • Schäden durch Feuer oder Blitzeinschlag und vielfach auch
  • Diebstahl,
  • Vandalismus und
  • eine Montageversicherung inbegriffen.

Bei größeren Photovoltaikanlagen oder Photovoltaikanlagen mit speziellen Einsatzbedingungen, die gewisse Risiken nicht oder vermehrt aufweisen, könnte auch der Abschluss von Einzelversicherungen interessant sein. So ist z. B. das Diebstahlrisiko bei Freiflächenanlagen wesentlich größer als bei Dachanlagen und muss dann gesondert versichert werden.

Übersicht von Versicherungen für Privatanlagen
Versicherungstyp Nutzen Wichtig
Gebäudeversicherung Absicherung Schäden am Gebäude/ der PV-Anlage Prüfung des Versicherungsumfangs bei bestehenden Verträgen bzw. Erweiterung bestehender Versicherungsverträge
Haftpflichtversicherung Genereller Schutz vor Schadensersatz (Unfälle, Verletzung Dritter, ect.) Versicherungsbedingungen an technische Ausstattung und Betrieb der Anlage unbedingt einhalten
Solaranlagenversicherungen (komplett oder einzeln) Gezielte Abdeckung von anlagentypischen Schäden durch Umwelteinflüsse, Diebstahl, Vandalismus, Konstruktionsfehler oder Kurzschlüsse Sinnvoll bei größeren Photovoltaikanlagen oder Anlagen mit speziellen Schadensrisiken

Zusatzversicherung gegen Finanzierungsrisiken

Ertragsausfall

Bei fremdfinanzierten PV-Anlagen kann eine spezielle Absicherung gegen Ertragsab- bzw. -ausfälle sinnvoll sein. Nicht jeder Ertragsausfall wird jedoch gleich hoch abgesichert und Schäden, die durch Falsch-Planung, technische Defekte oder Reparaturen entstehen, fallen nicht in diesen Bereich. Außerdem muss man darauf achten, dass die Erstzahlung bei längerem Ausfall sehr zeitnah ausgezahlt wird.

In den meisten Fällen zahlen die Versicherungsanbieter einen festgelegten Tagessatz pro Kilowatt-Peak (kWp). Dieser Tagessatz wird gestaffelt berechnet, abhängig von der unterschiedlichen Intensität der Sonneneinstrahlung im laufenden Jahr. Die Ausfallentschädigung dieser Versicherer gilt für bis zu 12 Monate bei einer Höhe von etwa 2 Euro pro kWp und Tag.

GAP-Deckung

Kann eine Anlage nach Beschädigung nicht wieder aufgebaut werden, weil der Wiederaufbau aus Kostengründen einfach nicht mehr rentabel ist, dann sichert einen die sogenannte GAP-Deckung (von engl. gap = Lücke) ab. Hat man die Anlage mit einem Kredit finanziert und ist dieser noch nicht komplett getilgt, übernimmt die Versicherung zumindest die Restschuld des Kredits. Sie beträgt zusätzlich ca. 10 % der monatlichen Versicherungsprämie und ist bei vielen Fremdfinanzierungsmodellen sinnvoll.

Kostenfaktoren für Beitragshöhe der Versicherung

Genau wie bei jeder anderen Versicherung, gibt es auch bei der Absicherung von PV-Anlagen bestimmte Kostenpunkte, die den Beitragssatz bestimmen. Zu diesen zählen in erster Linie:

  • Wert der Anlage
  • Leistung der Anlage
  • Montageart: Schräg- oder Flachdach
  • Verankerungstyp
  • Montagebesonderheiten
  • Private, kommunale, gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung

Der Beitragssatz z. B. bei der VHV-Versicherungsgruppe lässt sich ganz einfach mit dem Beitragsrechner des Unternehmens berechnen. Bei einer Leistung von 10 kWp, einem Anlagenwert von ca. 10.000 Euro mit Schrägdachmontage zur privaten Nutzung, gibt dieser eine monatliche Beitragshöhe von knapp 30 Euro an.

Photovoltaikversicherungen als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung kosten laut einer in 2017 durchgeführten Untersuchung der Stiftung Warentest zwischen 28 und 132 Euro pro Jahr. Es gibt zwar auch Wohngebäudetarife, die kleine Anlagen bis zehn Kilowatt mitversichern. Der Schutz bezieht sich dann aber oft nur auf Risiken, für die die Gebäudepolice greift, zum Beispiel Feuer, Sturm oder Hagel. Nicht dazu gehören u. a. Marderschäden, Diebstahl oder Kurzschluss.

Die separate Versicherung der Photovoltaikanlage ist laut Stiftung Warentest teilweise teurer, häufig ist ein Mindestbeitrag fällig. Die getesteten Versicherungstarife kosten zwischen 60 und 250 Euro. Nur zwei Tarife erfüllen den im Test definierten Mindestschutz. Zahlreiche Policen zahlen hier nicht, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde.

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