Letzte Aktualisierung: 08.02.2024

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PV-Anlagen und Denkmalschutz - was ist erlaubt, was nicht?

Obwohl Solaranlagen aufgrund ihres Beitrags zum Klimaschutz bei allen Schutzgüterabwägungen vorrangig zu behandeln sind, muss aktuell ein denkmalgeschütztes Haus noch immer eine Genehmigung der Denkmalbehörde eingeholt werden. Diese kann bestimmte Ansprüche zu Farbe oder Form der Solaranlage oder Solarziegel stellen, oder den Bau der Solaranlage sogar ganz verbieten. Es folgen Grundlagen, technische Aspekte, praktische Umsetzungsmöglichkeiten und Erfahrungsberichte im Zusammenhang mit PV-Anlagen im Denkmalschutz.

  • Der Schutz der Originalsubstanz und die Reversibilität bei minimalinvasiven Eingriffen hat höchste Priorität im Denkmalschutz.
  • Das Denkmalschutzgesetz (DSchG) der jeweiligen Bundesländer sowie das Baugesetzbuch (BauGB) bilden die rechtlichen Grundlagen für den Denkmalschutz.
  • Indach-Solaranlagen mit farbigen Solarmodulen und Solardachziegel eröffnen eine harmonische, gebäudeintegrierte Photovoltaik bei Denkmälern.
  • Klima- und Denkmalschutz sind kein Widerspruch: Solaranlagen lassen sich aufgrund technologischer Entwicklungen und des großen öffentlichen Interesses auf historischen Gebäuden immer leichter integrieren.
  • Die örtlichen Vorgaben zum Denkmalschutz müssen individuell geprüft werden. 
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Rechtliche Grundlagen

Die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden unterliegt verschiedenen rechtlichen Vorschriften und Regelungen. Bevor eine Solaranlage installiert werden kann, müssen Betreiber:innen in der Regel Genehmigungen von den zuständigen Behörden einholen.

In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für den Denkmalschutz im Denkmalschutzgesetz (DSchG) der jeweiligen Bundesländer sowie im Baugesetzbuch (BauGB) und im Baurecht festgelegt. Das Denkmalschutzgesetz regelt unter anderem die Unterschutzstellung von Denkmälern sowie den Umgang mit ihnen, wie beispielsweise Bau- und Veränderungsmaßnahmen. Das Baugesetzbuch sowie das Baurecht legen die Rahmenbedingungen für die bauliche Nutzung und die damit verbundenen Planungs- und Genehmigungsverfahren fest. Zudem gibt es auf europäischer Ebene die European Heritage Label-Verordnung, die den Schutz des europäischen Kulturerbes regelt.

Die Erlaubnis zur Installation einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude hängt von verschiedenen Faktoren ab. So müssen die Auswirkungen auf das Denkmal, beispielsweise hinsichtlich der äußeren Erscheinung und der Wirkung auf die Umgebung, berücksichtigt werden. Zudem sind die Anforderungen des Denkmalschutzes sowie weitere gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise das Baurecht, zu beachten.

In Deutschland ist das Denkmalschutzrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Denkmalschutzbehörden eine Genehmigung für die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude erteilen müssen. Dabei werden die Auswirkungen auf das Denkmal und seine Umgebung bewertet und mögliche Auflagen und Bedingungen festgelegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Verstößen gegen die Vorschriften des Denkmalschutzes Bußgelder oder gar strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Daher sollten alle rechtlichen Anforderungen im Vorfeld sorgfältig geprüft und erfüllt werden. Lokale Solarteure helfen auch bei rechtlichen Fragen zum Denkmalschutz.

Kriterien des Denkmalschutzes

Im Denkmalschutz wird grundsätzlich zwischen akustischer und optischer Beeinträchtigung eines historisch wertvollen Gebäudes unterschieden. Eine optische Beeinträchtigung ist bei der Integration der Photovoltaik in Denkmäler zu erörtern. Folgende Kriterien stehen bei der Vergabe von Genehmigungen im Denkmalschutz im Fokus:

  • Schutz der Originalsubstanz: Es gilt den Eingriff in die Originalsubstanz so gering wie möglich zu halten.
  • Reversibilität: Denkmäler haben schon so einige Technologien und Trends überlebt. Bei der Wahl der richtigen Solaranlage für ein Denkmal soll eine reversible und minimal-invasive Installation möglich sein.

Konservatorische, statische oder technische Herausforderungen schränken die Installation einer Solaranlage auf historischen Gebäuden ein. Organische Dachdeckungen wie Holzschindeln oder Reetdächer sowie Auslastungsgrenzen der Dachstühle stellen eine zu berücksichtigende Hürde dar. Kirchendachstühle mit einzigartigen Konstruktionsformen weisen hierbei besondere Herausforderungen auf.

Zudem spielt der Umfang eine Rolle: Soll die PV-Anlage die gesamte Dachfläche einnehmen oder zurückhaltend eingefügt werden? Das Erscheinungsbild wird durch eine Solaranlage fast immer verändert, daher müssen unauffällige Flächen gefunden werden. Auch die erhöhte Brandlast, die eine PV-Anlage bedeutet, muss berücksichtigt werden, um die Denkmale nicht zu gefährden.

Technische Aspekte

Die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden stellt besondere technische Herausforderungen dar. So müssen die Solaranlagen so gestaltet werden, dass sie sich in das historische Gebäudeensemble einfügen und keine optischen Beeinträchtigungen darstellen und keine Beschädigungen auftreten.

Eine Möglichkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind sogenannte Indachanlagen. Diese werden direkt in die Dachhaut integriert und erfordern somit keine zusätzliche Montagekonstruktion. Besonders rote Solarmodule bestechen durch ihre ziegelähnliche Erscheinung. Dadurch werden optische Beeinträchtigungen minimiert und die denkmalgeschützte Optik des Gebäudes bewahrt.

Auch Solarziegel lassen sich problemlos in ein Dach integrieren, sodass eine spätere Demontage und der Rückbau ohne bleibende Schäden möglich sind.

Eine weitere Möglichkeit sind Aufdachanlagen, die auf einem vorhandenen Dach montiert werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Solaranlage möglichst flach auf dem Dach aufliegt und somit keine optischen Beeinträchtigungen entstehen. Auch muss die Montage auf denkmalgeschützten Dächern so gestaltet sein, dass keine Schäden am Gebäude entstehen.

Zudem sind bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden die statischen Anforderungen zu beachten. Hierbei ist eine fachgerechte Planung und Ausführung unerlässlich, um die Stabilität des Gebäudes zu gewährleisten und Schäden zu vermeiden.

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Praktische Umsetzung

Die praktische Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Es ist wichtig, eine Genehmigung für die Installation der PV-Anlage einzuholen und dabei die besonderen Anforderungen im Denkmalschutz zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden aufzunehmen und das Vorhaben mit ihnen abzustimmen.

Die Planung der PV-Anlage sollte die optischen Anforderungen des Denkmals berücksichtigen. Ein Architekt kann hierbei helfen, eine harmonische Integration der Anlage in das historische Gebäudeensemble zu gewährleisten. Individuelle Lösungen wie speziell angefertigte Solardachziegel oder farbige Solarmodule eröffnen vielfältige Möglichkeiten.

Bei der Auswahl der Solaranlage ist darauf zu achten, dass sie den besonderen Anforderungen im Denkmalschutz entspricht. Eine Indachanlage kann hier oft die bessere Wahl sein, da sie sich einfach in das historische Gebäudeensemble einfügt und weniger optische Beeinträchtigungen darstellt.

Die Wahl des geeigneten Anlagenherstellers ist ebenfalls von Bedeutung. Es sollte darauf geachtet werden, dass die verwendeten Solarmodule den optischen und technischen Anforderungen entsprechen und eine hohe Qualität aufweisen.

Während der Installation muss darauf geachtet werden, dass die Solaranlage fachgerecht montiert wird und keine Schäden am denkmalgeschützten Gebäude entstehen. Es ist ratsam, einen erfahrenen Fachbetrieb mit der Installation zu beauftragen. Auch ist es wichtig, dass die Photovoltaikanlage regelmäßig gewartet wird, um eine einwandfreie Funktion und lange Lebensdauer sicherzustellen.

Bei der Montage der PV-Anlage ist darauf zu achten, dass die Bausubstanz des Gebäudes nicht beschädigt wird. Spezielle Montagesysteme können ohne Bohrungen oder Durchdringungen der Dachhaut auskommen.

Das Neue Rathaus in Nürnberg produziert dank eigener Solarmodule umweltfreundlichen Strom für den Eigenverbrauch. Seit Ende September 2014 sind die roten Indach-PV-Module in Nürnberg im Betrieb - nahezu unsichtbar und somit perfekt im Sinne des Denkmalschutzes. Die Spitzenleistung der Solaranlage beträgt 3,78 kWp. Der produzierte Strom beläuft sich pro Jahr auf etwa 3.400 kWh.

Klima- und Denkmalschutz sind kein Widerspruch

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, den Denkmalschutz und Nachhaltigkeit miteinander zu vereinen. Dabei setzt sie sich aktiv für Klimaschutz und den Einsatz nachhaltiger Energiegewinnung ein, wo immer es möglich ist. Ein Beispiel dafür ist der denkmalverträgliche Einsatz von PV-Anlagen an ihrem Hauptsitz in Bonn. Die DSD betont, dass Denkmalschutz und Klimaschutz keine Gegensätze darstellen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten.

Auszug aus dem DSchG NRW: §9 (3): "Die Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen."

Farbige Solarmodule im Denkmalschutz

Farbige Solarmodule haben eine besondere Bedeutung für denkmalgeschützte Gebäude, da sie dazu beitragen können, den historischen Charakter des Gebäudes zu bewahren und gleichzeitig erneuerbare Energien zu nutzen. Oftmals sind denkmalgeschützte Gebäude aufgrund ihrer besonderen Architektur und Geschichte nicht in der Lage, herkömmliche Solaranlagen zu integrieren, ohne dass dies den Charakter des Gebäudes beeinträchtigt.

Farbige PV-Module bieten hier eine ästhetisch ansprechende Lösung, da ihre Farbe in vielen Fällen den Farbtönen des Gebäudes angepasst werden können. Sie können auf Dächern und Fassaden installiert werden, ohne das Erscheinungsbild des Gebäudes zu beeinträchtigen, und können dazu beitragen, die Energiekosten des Gebäudes zu senken.

Darüber hinaus können farbige Solarmodule dazu beitragen, die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit von denkmalgeschützten Gebäuden zu verbessern. Dies ist besonders wichtig, da der Erhalt historischer Gebäude oft mit hohen Energiekosten und einem hohen CO2-Fußabdruck verbunden ist.

Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat zusammen mit dem Modulhersteller AxSun Solar GmbH, der INTERPANE Entwicklungs- und Beratungsgesellschaft mbH sowie der Stadt Eppingen im Rahmen des Forschungsprojekts »PVHide« eine ziegelrote PV-Anlage installiert, um den Bedarf nach gebäudeintegrierten Photovoltaik-Modulen in angepassten Farben zu decken.

Die Pilotinstallation umfasst 224 rote PV-Module mit MorphoColor®-Farbschicht, die auf beiden, nach Osten und Westen ausgerichteten, Dachflächen einer Turnhalle installiert wurden. Gefördert wurde das Vorhaben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Anlage mit einer Gesamtleistung von 66 kWp ist unauffällig in das Dach integriert und produziert mindestens 90 Prozent des Stroms, den eine herkömmliche PV-Dachanlage mit unbeschichteten Gläsern erzeugen würde.

Denkmalschutzgesetze der Bundesländer in Deutschland

Tabelle: Überblick über die für Solaranlagen relevanten Denkmalschutzgesetze in den deutschen Bundesländern
Bundesland Denkmalschutzgesetz
Baden-Württemberg Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Bayern Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Berlin Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin - DSchG Bln)
Brandenburg Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbDSchG)
Bremen Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz Bremen)
Hamburg Denkmalschutzgesetz - DSchG
Hessen Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Mecklenburg-Vorpommern Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
Niedersachsen Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Nordrhein-Westfalen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (DSchPfIG)
Saarland Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDSchG)
Sachsen Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler im Freistaat Sachsen (SächsDSchG)
Sachsen-Anhalt Runderlass zur Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen nach § 14 Absatz 1 DenkmSchG für die Errichtung von Solaranlagen auf bzw. an einem Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 2 Ziffern 1 und 2 DenkmSchG & Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
Thüringen Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (ThürDSchG)

Keine Gewähr für die Aktualität der Denkmalschutzgesetze! Bitte fordern Sie immer eine verbindliche Fassung des jeweiligen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) bei der zuständigen Behörde an.

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Häufige Fragen (FAQ) zu Photovoltaik und Denkmalschutz

Was ist bei Photovoltaikanlagen im Denkmalschutz zu beachten?

Im Denkmalschutz wird grundsätzlich zwischen akustischer und optischer Beeinträchtigung unterschieden. Der Schutz der Originalsubstanz muss maximal gewährleistet werden. Bei der Wahl der richtigen Solaranlage für ein Denkmal muss eine reversible und minimal-invasive Installation möglich sein.

Welche Solarmodule sind besonders für Denkmäler geeignet?

Es kommt auf das spezifische Erscheinungsbild des Denkmales an. Farbige Solarmodule für eine Indachmontage und Solardachziegel lassen sich besonders harmonisch integrieren.

Wo müssen Solaranlagen auf Denkmälern beantragt werden?

Die Beantragung von Solaranlagen auf Denkmälern muss in der Regel bei der Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Dabei sind die landesspezifischen Vorgaben zu berücksichtigen. In vielen Fällen ist zudem eine Genehmigung durch das örtliche Bauamt erforderlich.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Denkmalschutz?

In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für den Denkmalschutz im Denkmalschutzgesetz (DSchG) der jeweiligen Bundesländer sowie im Baugesetzbuch (BauGB) und im Baurecht festgelegt. Zudem gibt es auf europäischer Ebene die European Heritage Label-Verordnung, die den Schutz des europäischen Kulturerbes regelt.

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