Letzte Aktualisierung: 08.02.2024

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Photovoltaik-Anlagen auf Doppel- und Reihenhaus

Bei Doppel- und Reihenhäusern kann ein Mindestabstand zum Nachbarhaus gefordert werden. Wegen dieser vorgeschriebenen Mindestabstände lohnten sich häufig keine Photovoltaik-Anlagen auf Doppel- oder Reihenhäusern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vielfach gilt ein vorgeschriebener Abstand zwischen Photovoltaik-Anlage und Brandschutzwand bei Reihenhäusern zwischen 0,5 und 1,25 Meter. Ob dies der Fall ist, legt die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes fest.
  • Im Herbst 2022 wurde die Musterbauordnung angepasst, die nun verringerte Abstände vorsieht. Demnach soll sich der geforderte Mindestabstand von PV-Anlagen zum Nachbardach auf einen halben Meter reduzieren. Leider wurden die Änderungen in vielen Fällen noch nicht in gültiges Landesrecht umgesetzt.
  • Einige Bundesländer haben bereits darauf reagiert: Während es in Baden-Württemberg schon seit Längerem keine Mindestabstände mehr für Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern gibt, muss man auch als Reihenhausbesitzer in Nordrhein-Westfalen seit dem 01. Januar 2024 keinen Mindestabstand zur Grenzwand des Nachbarn einhalten.
  • Durch den Entfall der Mindestabstände für Solaranlagen auf Dächern von Reihenhäusern können auf diesen Dächern deutlich leistungsstärkere Photovoltaik-Anlagen installiert werden: Bei einem durchschnittlichen Reihenhaus mit einer Breite von 6,50 Metern können ohne Abstandsregelungen 20 statt bisher 16 Module installiert werden. Das steigert die potenzielle Leistung der PV-Anlage um 25%.
  • Um Abstandsvorgaben zu umgehen, können im Rahmen einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) Reihenhaus-Nachbarschaften Photovoltaikanlagen auch zusammen betreiben. Dies ist auch ein interessantes Konzept für Wärmepumpen in Reihenhäusern.

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Gesetzlich vorgeschriebene Abstände für PV-Anlagen auf Reihenhaus-Dächern

Vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Lage und der Klimaschutzbemühungen des Bundes und der Länder hat die Bauministerkonferenz auf ihrer 140. Sitzung am 22./ 23. September 2022 in Stuttgart eine Änderung des § 32 Absatz 5 MBO beschlossen, mit der die Abstände von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu Brandwänden oder Wänden anstelle von Brandwänden erheblich verringert werden.

Kurz nach Ankündigung der Neufassung des § 32 Absatz 5 MBO haben Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin bekanntgegeben, diese Abstände übernehmen zu wollen. Es ist daher davon auszugehen, dass die MBO-Abstände zukünftig zum rechtlichen Standard werden, nach dem folgende Abstände auf Reihenhäusern einzuhalten sind:

  1. ohne Abstand zu Brandwänden oder Wänden anstelle von Brandwänden, wenn die vorgenannten Wände mindestens 30 cm über die Bedachung geführt sind und die Solaranlagen vor einer Brandausbreitung schützen. Davon ist auszugehen, wenn die Konstruktion der Solaranlage die Höhe der Brandwand nicht überschreitet.
  2. mit mindestens 0,50 m Abstand, wenn die Solaranlagen dachintegriert oder mit maximal 30 cm Höhe über der Dachhaut installiert sind und die Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden zulässigerweise nicht oder nicht mindestens 30 cm über die Dachhaut geführt werden. Das betrifft in der Regel Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 wie z.B. Reihenhäuser, bei denen Brandwände lediglich mindestens bis unter die Dachhaut zu führen sind.
  3. mit mindestens 1,25 m Abstand für alle übrigen Solaranlagen, die nicht unter die unter 1. oder 2. genannten Optionen fallen.
Tabelle: Überblick über die Abstandsregelungen von Solaranlagen auf Dächern und Fassaden in den jeweiligen Landesbauordnungen
Bundesland Abstandsregelung Landesbauordnung
Baden-Württemberg keine AbständeLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Bayern 0,5 m für dachparallele Anlagen und 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berlin 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Brandenburg 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen. Die LBO ist aktuell in Überarbeitung, Anpassung an neue MBO geplant. Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Bremen 0 m, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung herausragen. 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3m überragt. 1,25 m für alle anderen. Erlass vom 10. Mai 23 ermöglicht Abweichung von LBO ohne Antrag Bremische Landesbauordnung
Hamburg keine Abstände in LBO vorgesehen, Brandschutz ist individuell zu klärenHamburgische Bauordnung (HBauO)
Hessen 0m Abstand, für Anlagen aus brennbaren Stoffe wenn die Brandwand 0,3m überragt oder für Anlagen aus nicht-brennbaren Stoffen. Ansonsten 0,5 m für Anlagen aus nicht-brennbaren Stoffen, wenn sie die Dachhaut max 0,3m überragen. 1,25m für alle anderen Hessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-Vorpommern 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen  Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Niedersachsen 0,5m für nicht brennbare Baustoffe und 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen  Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-Westfalen keine AbständeBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz 1,25m für aufgeständerte Anlagen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Saarland 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen  Saarländische Landesbauordnung (LBO)
Sachsen 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen und 0,3m für dachparallele Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen. Sächsische Bauordnung
Sachsen-Anhalt 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen  Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-Holstein 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen  Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (Landesbauordnung - LBO)
Thüringen 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Brandklasse A kann Mindestabstände reduzieren helfen

Einige Bundesländer sehen aber noch weitergehende Abstands-Regelungen für Photovoltaikanlagen auf einem Reihenhaus vor. Teilweise lassen sich diese Mindestabstände aber mit den "richtigen" Modulen auf 0,5 Meter reduzieren und somit die nutzbare Fläche erhöhen.

Entscheidend für den Abstand ist die Brandklasse der Module. Die Brandklasse A bedeutet "nicht entflammbar" und ermöglicht es den Abstand auf Reihenhäusern zum Nachbarhaus auf 0,5 Meter zu reduzieren. Im Vergleich zu anderen Modulen, kann dies je nach Dachfläche einiges ausmachen.

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Häufige Fragen zu den Abstandsregelungen von PV-Anlagen auf Reihenhäusern

Wieso gibt es Abstandsregelungen?

Die Abstandsvorschriften für Solaranlagen stammen aus dem Brandschutz. Zwar gelten Solaranlagen allgemein nicht als brandfördernd, jedoch haben sie Auswirkungen auf die Brandentwicklung und Löscharbeiten im Falle eines Brandes.

Welche Abstandsregeln gelten in meinem Bundesland?

Der Brandschutz wird in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt. So hat jedes Bundesland andere Vorschriften. Als Leitbild der LBOs dient die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO).

Gibt es Ausnahmen von der LBO?

In Einzelfällen kann es möglich sein, die Vorschriften durch einen “Antrag auf Abweichung” bei der örtlichen Baubehörde zu umgehen. Diese kann vor Ort entscheiden, ob der Brandschutz trotz geringerer Abstände noch gewährleistet wird.

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