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Letzte Aktualisierung: 22.03.2026
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Stelle Dir jetzt Deine eigene Solar-Anlage zusammen + erhalte in wenigen Minuten die besten Angebote aus Deiner Region!Die VDE-AR-N 4105 ist die zentrale technische Anwendungsregel für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Die Überarbeitung durch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb (FNN) löste am 1. August 2011 die alte VDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ ab und ist seit dem 1. Januar 2012 für alle Neuanlagen verbindlich.
Ein entscheidendes Merkmal der VDE-AR-N 4105 ist ihre Technologieoffenheit: Sie gilt nicht nur für Photovoltaik-Anlagen, sondern für alle Erzeugungseinheiten, die parallel zum Niederspannungsnetz betrieben werden. Dazu gehören unter anderem:
Seit dem 1. März 2026 ist die Neufassung VDE-AR-N 4105:2026-03 maßgeblich. Diese aktualisierte Anwendungsregel setzt die technischen Erleichterungen des Solarpakets I konsequent um und passt die Anforderungen an die massiv gestiegene Anzahl dezentraler Systeme an. Sie bildet das technische Fundament dafür, dass die volatile Einspeisung aus Millionen kleiner Quellen die Netzstabilität nicht gefährdet, sondern durch intelligente Funktionen aktiv stützt.
| Zeitraum / Datum | Fassung / Ereignis | Zentrale Inhalte & Auswirkungen |
|---|---|---|
| Vor 2011 | VDEW-Richtlinie | Alte Richtlinie für „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Weniger Fokus auf Netzstützung. |
| 01.08.2011 | VDE-AR-N 4105:2011-08 | Erste echte Anwendungsregel. Einführung der Wirkleistungsreduzierung bei Überfrequenz (Lösung des 50,2-Hz-Problems). |
| 01.01.2012 | Verbindlichkeit | Ab diesem Stichtag mussten alle Neuanlagen die Anforderungen der 2011er-Fassung erfüllen. |
| 2018 / 2019 | VDE-AR-N 4105:2018-11 | Umfassende Neufassung. Fokus auf Blindleistungsbereitstellung (Q(U)-Kennlinie) und technisches Zertifizierungsverfahren. |
| 2024 | Solarpaket I | Gesetzliche Lockerungen (u.a. 800 VA für Balkonkraftwerke), die vorübergehend per Übergangsregelung geduldet wurden. |
| 01.03.2026 | VDE-AR-N 4105:2026-03 | Aktueller Standard. Vollständige Integration der Solarpaket-I-Regeln, Vereinfachung für Speicher und Steckersolargeräte bis 800 VA. |
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 legt in enger Verbindung mit der VDE-AR-N 4100:2019-04 (Technische Anschlussregeln Niederspannung) die detaillierten Anforderungen für Erzeugungsanlagen und Energiespeicher fest. Da diese Fassung weitreichende Neuerungen gegenüber der Vorversion einführte, ist ihre korrekte Anwendung für die Sicherheit und Konformität der Anlage entscheidend.
Da Photovoltaik-Anlagen in privaten Haushalten den größten Anteil der Erzeuger im Niederspannungsnetz ausmachen, stehen sie im Fokus der Regelung. Die Anforderungen werden dabei wie folgt unterteilt:
Die VDE-AR-N 4105 ist zwingend anzuwenden bei:
Die Regelung gilt für Anlagen mit einer Summenwirkleistung (Σ PAmax) bis 135 kW. Für Anlagen oder Speicherverbünde mit einer Wirkleistung zwischen 135 kW und 950 kW müssen stattdessen die Anforderungen der VDE-AR-N 4110 nachgewiesen werden – dies gilt unabhängig davon, ob der Anschluss direkt an die Mittelspannung oder weiterhin an das Niederspannungsnetz erfolgt.
Wichtige Hinweise
Neben den allgemeinen Anschlussbedingungen führte die Version 2018-11 zwei entscheidende Konzepte ein, die heute Standard sind:
Die Neufassung der VDE-AR-N 4105:2026-03 (gültig ab März 2026) bringt erhebliche Vereinfachungen für Privatanwender, stellt aber auch neue Anforderungen an die Netzstabilität und spiegelt die gesetzlichen Erleichterungen des Solarpakets I wider.
Wichtiger Sicherheitshinweis: Auch wenn die VDE-AR-N 4105:2026-03 den Anschluss vereinfacht, entbindet sie den Betreiber nicht von der Pflicht, die elektrische Sicherheit (z. B. Prüfung der Leitungsschutzschalter und der Leitungsdimensionierung durch eine Fachkraft) sicherzustellen.
Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
Speicher und Kleinsterzeuger
Netzstabilität und Technik
Moderne Photovoltaikanlagen sind längst keine passiven Stromlieferanten mehr, sondern agieren als ‚intelligente Kraftwerke‘ im Verbund. Die VDE-AR-N 4105 definiert hierzu ein umfassendes Instrumentarium: Von der automatischen Stabilisierung von Frequenz und Spannung über die digitale Fernsteuerbarkeit bis hin zur sicheren Netztrennung im Ersatzstromfall.
| Norm-Anforderung | Norm-Abschnitt | Technische Bedeutung | Umsetzung in der Praxis |
|---|---|---|---|
| Wirkleistungsbegrenzung $P(f)$ | Kap. 5.7.4.2 | Frequenzstabilität: Automatische Drosselung bei Überfrequenz. | Intelligente Wechselrichter-Software regelt die Leistung stufenlos ab. |
| Blindleistungsbereitstellung $Q(U)$ | Kap. 5.7.2.4 | Spannungsstabilität: Kompensation von Spannungsspitzen/-abfällen. | Dynamische Phasenverschiebung (unter-/übererregt) durch den Wechselrichter. |
| Maximale Schieflast | Kap. 5.5 | Verhinderung einseitiger Netzbelastung. | Begrenzung der Leistungsdifferenz zwischen den Phasen auf max. 4,6 kVA. |
| Dynamische Wirkleistungsregelung | Kap. 5.7.4.1 | Präzise Einhaltung von Limits am Netzanschlusspunkt (NAP). | Echtzeit-Verrechnung von PV, Speicher und Hausverbrauch durch ein EMS. |
| Fernsteuerbarkeit (§14a EnWG) | Kap. 5.7.4.2 | Digitale Schnittstelle für netzdienliche Eingriffe. | Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway (iMSys) oder eine Steuerbox. |
| Dynamische Netzstützung | Kap. 5.7.3 | Kurzschlussstrombeitrag zur Fehlerklärung im Stromnetz. | Der Wechselrichter liefert kurzzeitig Energie, damit Netz-Sicherungen korrekt auslösen. |
| Allpolige Netztrennung | Kap. 6.3.3 | Physische Isolation bei Ersatzstrom- oder Inselbetrieb. | Installation einer Umschalteinrichtung, die L1, L2, L3 und Neutralleiter (N) trennt. |
| NA-Schutz (Zentral/Dezentral) | Kap. 6.4.1 | Automatische Sicherheitsabschaltung bei Grenzwertüberschreitung. | Interner Schutz (bis 30 kVA) oder externer Kuppelschalter (über 30 kVA). |
| Bidirektionales Laden (V2G/V2H) | Neu: 2026-03 | Mobile Speicher müssen Netzstützungs- & Sicherheitsregeln erfüllen. | Nutzung zertifizierter Gesamtsysteme (Auto & Wallbox) mit Inselfähigkeit. |
| Nachweis der Konformität | Kap. 8.3 | Rechtliche Zulassung der Erzeugungsanlage am Stromnetz. | Einreichen der Einheiten- und Komponentenzertifikate beim Netzbetreiber. |
Ein zentrales Ziel der VDE-AR-N 4105 ist die Aufrechterhaltung der Netzstabilität bei Frequenzschwankungen. Hierzu müssen Photovoltaik-Anlagen bei steigender Netzfrequenz in ihrer Wirkleistung stufenlos regelbar sein.
Nach früheren Anschlussregeln mussten sich PV-Anlagen bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hz schlagartig und vollständig vom Netz trennen. Bei der heute enorm hohen installierten Solarleistung hätte eine gleichzeitige Abschaltung von Millionen Anlagen das europäische Verbundnetz massiv destabilisiert und im schlimmsten Fall zu einem Blackout geführt.
Die VDE-AR-N 4105 definiert heute einen erweiterten Betriebsbereich von 47,5 Hz bis 51,5 Hz. Statt einer harten Abschaltung greift ab einem Schwellenwert von 50,2 Hz eine stufenlose Leistungsreduzierung:
Früher stellten Photovoltaikanlagen Blindleistung meist über eine feste Kennlinie bereit, die an die aktuelle Wirkleistung gekoppelt war (cos Φ). Das Problem dabei: Die Anlage speiste Blindleistung ein, sobald sie viel Strom produzierte - völlig unabhängig davon, ob das Netz an dieser Stelle gerade eine Spannungsstützung benötigte oder nicht.
Gemäß der VDE-AR-N 4105:2018-11 wird die Blindleistungsabgabe nun intelligenter geregelt: über die Q(U)-Regelung. Hierbei reagiert der Wechselrichter direkt auf die lokale Netzspannung am Einspeisepunkt:
Durch den Einsatz dieser blindleistungsfähigen Wechselrichter kann die vorhandene Infrastruktur des Niederspannungsnetzes wesentlich effizienter genutzt werden. Teure und langwierige Netzausbaumaßnahmen (wie das Verlegen neuer Kabel) oder der Einsatz von regelbaren Ortsnetztransformatoren (rONT) können oft vermieden werden.
Laut der Studie „Statische Spannungshaltung“ ermöglicht die Q(U)-Regelung eine deutlich höhere Netzkapazität:
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Um Schieflast zu vermeiden - also eine ungleichmäßige Belastung der drei Außenleiter (L1, L2, L3) unseres Stromnetzes – legt die VDE-AR-N 4105 eine strikte Grenze fest: Die maximale Leistungsdifferenz zwischen den Phasen darf 4,6 kVA (entspricht einer Stromstärke von 20 Ampere) nicht überschreiten.
Dies hat direkte Auswirkungen auf die Planung der Photovoltaikanlage:
Über die normale Spannungs- und Frequenzregelung hinaus muss eine PV-Anlage laut VDE-AR-N 4105 auch bei kurzen Spannungseinbrüchen am Netz bleiben. Ein wesentlicher Teil dieser Anforderung ist der Kurzschlussstrombeitrag:
Der Wechselrichter speist im Moment eines Netzfehlers kurzzeitig einen erhöhten Strom ein, damit die nachgelagerten Sicherungssysteme im Verteilnetz den Fehlerort sicher erkennen und abschalten können.
Der Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) fungiert als Sicherheitsschnittstelle zwischen der Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Stromnetz. Seine Aufgabe ist es, die Anlage bei unzulässigen Spannungs- oder Frequenzwerten sofort vom Netz zu trennen, um Personen- und Anlagenschäden (z. B. bei Arbeiten am Netz oder bei Netzfehlern) zu verhindern.
Zentraler vs. integrierter NA-Schutz:
Aufbau des zentralen NA-Schutzes:
Ein zentraler NA-Schutz besteht aus zwei Hauptkomponenten:
Ab einer Leistung von über 100 kVA können anstelle von Schützen auch motorgetriebene Leistungsschalter als Kuppelschalter eingesetzt werden, sofern sie die geforderten Abschaltzeiten einhalten.
| Schutzfunktion | Einstellwert | Max. Auslösezeit |
|---|---|---|
| Spannungsrückgangsschutz (U <) | 184 V (0,8 Un) | 3000 ms |
| Spannungssteigerungsschutz (U >) | 253 V (1,1 Un) | 10-Minuten-Mittelwert |
| Spannungssteigerungsschutz (U >>) | 264,5 V (1,15 Un) | 100 ms |
| Frequenzrückgangsschutz (f <) | 47,5 Hz | 100 ms |
| Frequenzsteigerungsschutz (f >) | 51,5 Hz | 100 ms |
Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet neue steuerbare Verbraucher (wie Wärmepumpen oder Wallboxen) seit Januar 2024 zur Netzdienlichkeit.
Parallel dazu regelt die VDE-AR-N 4105 die technische Schnittstelle für die Erzeugungsseite: Sie stellt sicher, dass die PV-Anlage Befehle zur Wirkleistungsbegrenzung vom Netzbetreiber via Smart-Meter-Gateway (iMSys) sicher umsetzen kann.
Während früher oft ein einfacher Rundsteuerempfänger ausreichte, verlangt die aktuelle Norm eine moderne digitale Kommunikation. Der Wechselrichter muss in der Lage sein, die Einspeisung am Netzanschlusspunkt dynamisch zu drosseln.
Dies ist besonders bei PV-Anlagen mit Speichern essenziell: Das System muss Erzeugung, Hausverbrauch und Batterieladung in Echtzeit so verrechnen, dass das vorgegebene Limit am Zähler exakt eingehalten wird – selbst wenn die Werte im Millisekundenbereich schwanken.
Zusätzlich definiert die VDE-AR-N 4105 die Sicherheitsanforderungen für Ersatzstromsysteme. Bei einem Netzausfall muss die Trennung vom öffentlichen Netz allpolig (inklusive des Neutralleiters) erfolgen.
Diese physische Barriere garantiert, dass kein Strom unkontrolliert zurückfließt, und schützt so Monteure, die an den vermeintlich spannungsfreien Leitungen im Stromnetz arbeiten.
Gleichzeitig ermöglicht diese „Inselbildung“, dass die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher die Ersatzstrom-Verbraucher im Haus unterbrechungsfrei weiterversorgen.
Für den Betrieb bidirektionaler Elektrofahrzeuge definiert die VDE-AR-N 4105:2026-03 zwei technologische Pfade, die sich in ihren Zertifizierungs- und Sicherheitsanforderungen grundlegend unterscheiden:
Wechselstrom-Kopplung: Hier fungiert der fahrzeuginterne On-Board-Charger als Umrichter. Da das Fahrzeug somit selbst die Netzanschlussbedingungen erfüllen muss, gelten verschärfte Regeln:
Gleichstrom-Kopplung: Bei DC-gekoppelten Systemen (wie z. B. beim BMW iX3 mit entsprechender Wallbox) ist die Umsetzung deutlich einfacher. Hier schreibt die DIN VDE-AR 4105:2026-03:
„Für DC-gekoppelte Fahrzeuge ist eine Zertifizierung der Ladeeinrichtung ausreichend, das Fahrzeug wird, analog zu den stationären Speichern, als Batterie gesehen, die nicht Bestandteil des Einheitenzertifikates ist.“
Praxis-Tipp zur Steuerbarkeit (§ 14a EnWG): Kommt eine DC-Bidirektional-Wallbox mit einer Leistung von lediglich 3,7 kW zum Einsatz, kann die Anbindung an eine Steuerbox entfallen. Da die Leistung in diesem Fall unter der Grenze von 4,2 kW liegt, greifen die steuerlichen Verpflichtungen zur Netzdienlichkeit nach § 14a EnWG für diesen Ladepunkt nicht.
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