Letzte Aktualisierung: 18.03.2024

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Experten-Ratgeber zum Mieten von Solaranlagen: Vertragsbeziehungen, Mietmodelle und Anbieter

Was versteht man unter dem Mieten einer Solaranlage? Wie mietet man eine Solaranlage und bei wem? Zu welchen Konditionen vermieten die Anbieter und was muss ich zum Mietvertrag wissen? Lohnt sich das Mieten einer Solaranlage überhaupt?

Eine neue Solarstromanlage (Photovoltaik-Anlage, kurz: PV-Anlage) kostet heute Pi mal Daumen zwischen 12 und 14 Tausend Euro. In dem Preis sind die Anlage selbst mit 6 bis 8 Tausend Euro, der Wechselrichter mit etwa 2 Tausend Euro, weitere Komponenten sowie der Aufwand und das Material zur Montage (etwa 1,8 Tausend Euro) plus die laufenden Kosten enthalten. Ein Batzen Geld, den sich nicht jeder Hausdachbesitzer leisten kann, der gerne Strom mit einer solchen Anlage erzeugen möchte. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, eine Solaranlage zu mieten.

  • Das Miet-Modell funktioniert ähnlich wie das Leasing eines Autos. Die Anbieter setzen eine Photovoltaikanlage gegen die Zahlung einer Pacht auf das Hausdach. Hausbesitzer:innen stellen lediglich Dachfläche zur Verfügung und zahlen im Gegenzug für die Nutzung des erzeugten Stroms während der Vertragslaufzeit feste Gebühren.
  • Meist ist eine Miete oder Pacht am Ende deutlich teurer als ein Kauf. Die Solarstromanlagen-Miete liegt bei Ein- oder Zweifamilienhäusern je nach Anlagengröße und Anbieter zwischen 50 und 150 Euro pro Monat. Meist wird eine konstante Miete für bis zu 20 Jahre vereinbart. Danach können Verbraucher:innen die Anlage häufig für den Zeitwert übernehmen.
  • Wichtig: Auch während der Zeit, in der die monatliche Miete gezahlt wird, kann der produzierte Strom nicht nur ins Netz eingespeist, sondern auch selbst genutzt werden. Bei seriösen Angeboten bekommen die Mieter:innen der Anlagen auch die Vergütung für jenen Teil des Solarstroms, der ins Netz eingespeist wird.
  • Achten Sie auch auf die Vertragsbedingungen! Beispielsweise auf versteckte Kosten und, dass die Miete nur dann zu zahlen ist, wenn die Anlage wie versprochen Strom produziert und dass die vermietende Firma allen vertraglichen Verpflichtungen, wie z. B. Wartung und Reparaturen, nachkommt.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie das „Solaranlage-mieten“ funktioniert und warum es sich bei einer stetig sinkenden Einspeisevergütung wirtschaftlich sogar eher lohnt, als das altbewährte Konzept „PV-Dach mieten“.

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Solaranlagen-Miete im Vergleich zur Dach-Vermietung

Seit Jahren schon ist es gängig, sich in Ermangelung eines eigenen ein fremdes Dach zu mieten, auf dem dann eine Photovoltaik-Anlage installiert und betrieben wird. Das Vermieten bringt dem Vermieter des Dachs üblicherweise einen Anteil zwischen vier und sechs Prozent am Jahresertrag der Anlage ein. So weit, so gut - es gibt sogar Börsen wie die sogenannte Solardachbörse, wo sich Dacheigentümer und Investoren suchen und finden, um gemeinsame PV-Sache zu machen. Mit der stetig sinkenden Einspeisevergütung, die man bekommt, wenn man überschüssigen, selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, wird das Vermieten des Dachs allerdings zunehmend unlukrativer.

Während die Investoren mittlerweile beim Kauf der PV-Anlagen mit sinkenden Preisen rechnen können, da die Anlagentechnik insgesamt günstiger geworden ist und wohl auch weiterhin wird, hat der Dachvermieter nix von den Kostenminderungen für die PV-Technik. Eine über Jahrzehnte per Mietvertrag besiegelte Bindung des Dacheigentümers an den Fremdinvestor ist nicht mehr wirklich lohnenswert.

Andersrum gedreht, könnte jedoch wieder ein Schuh, sprich: lohnenswertes Investment, draus werden: Dann nämlich, wenn nicht das eigene Photovoltaik-Dach vermietet wird, sondern man eine Solaranlage mietet. So würde man ebenfalls nicht investieren müssen und man profitiert von den Solarerträgen durch eine zunehmend wirtschaftlich lukrativere Deckung des Eigenbedarfs.

Vergütungsmodelle für das Mieten von Solaranlagen

Konkret würde das Ganze dann so ablaufen: Der Dachbesitzer wird durch das Mieten einer Solaranlage vom passiven Vermieter seiner Dachfläche zum aktiven Nutzer einer darauf installierten PV-Anlage und Bezieher/ Verbraucher des von ihr erzeugten Solarstroms.

Das heißt, Vermieter und Mieter im zugehörigen Vertrag ändern sich: Der Dachbesitzer, einst potentieller Dachvermieter, wird bei diesem Konzept zum Anlagenmieter, während der Investor vom Dachmieter zum Anlagenvermieter und -betreiber wird. Das Ziel des Ganzen ist dann nicht mehr die Renditemaximierung des Investors und eine zusätzliche Einkommensquelle für den Dachvermieter, sondern vornehmlich die solarleistungsabhängige Stromkostenminderung des Anlagenmieters.

Realisieren lässt sich das mit einer Solarstromanlage zur Überschusseinspeisung, die entsprechende Zähler hat, um den Eigenstromverbrauch und die eingespeisten Überschüsse, also die Netzeinspeisung, zu erfassen. Wichtig: Der eigens erzeugte Solarstrom wird unter der Bedingung, dass Angebot und Nachfrage gleichzeitig bestehen, in den Haushalt eingespeist, so dass der Hausbesitzer, der zugleich Mieter der Solaranlage ist, seine Stromkosten über die übliche Vertragslaufzeit von zwanzig Jahren senken kann.

Dabei gilt: Je höher die Preise für Haushaltsstrom aus dem Netz werden, desto mehr Stromkosten kann der unter dem Solardach wohnende Stromverbraucher dank des Eigenverbrauchs seines mit der gemieteten Anlage selbst erzeugten Stroms sparen. Zudem erhält der Anlagenmieter die volle EEG-Vergütung für die Einspeisung des restlichen Solarstroms. Die eingespeiste Strommenge entspricht dann der Differenz aus den produzierten Kilowattstunden Solarstrom und dem Eigenverbrauch.

Und was hat der Anlagenvermieter davon? Er zahlt also keine Dachmiete mehr, sondern erhält vom Anlagenmieter eine Art Nutzungsentgelt - eine klassische Miete. Die Anlagenmiete entspricht dann in der Regel einer Art Leasing, bei dem die monatliche Miete über die gesamte Mietlaufzeit gerechnet die Investitions-, Wartungs- und Finanzierungskosten sowie einen Gewinn für den Vermieter beinhaltet. Je nach Mietmodell und Anbieter geht die Anlage automatisch nach Ablauf der Mietzeit in das Eigentum des Mieters über oder es muss ein bei Abschluss des Mietvertrags definierter Abschlag gezahlt werden. Häufig beläuft sich dieser aber nur auf einen obligatorischen Euro.

Tabelle 1: Beispiele für die Mietpreise einer Solaranlage
Anzahl Module Anlagen-Leistung Benötigte Dachfläche Monatliche Miete (brutto)
8 2,0 kWp 13,2 m2 49,00 Euro
10 2,5 kWp 16,4 m2 58,31 Euro
12 3,0 kWp 19,7 m2 70,21 Euro
14 3,5 kWp 23,0 m2 82,11 Euro
16 4,0 kWp 26,2 m2 94,01 Euro
18 4,5 kWp 29,5 m2 105,91 Euro
20 5,0 kWp 32,8 m2 113,05 Euro
22 5,5 kWp 36,1 m2 124,95 Euro
24 6,0 kWp 39,4 m2 136,85 Euro
26 6,5 kWp 42,6 m2 141,61 Euro
28 7,0 kWp 45,9 m2 153,51 Euro
30 7,5 kWp 49,2 m2 165,41 Euro
32 8,0 kWp 52,5 m2 177,31 Euro
34 8,5 kWp 55,8 m2 184,45 Euro
36 9,0 kWp 59,0 m2 196,35 Euro
38 9,5 kWp 62,3 m2 208,25 Euro

Seltener kommt es vor, dass zwischen Mieter und Vermieter die Verwertung des Solarstroms so aufgeteilt wird, dass der Mieter nur Strom zum Eigenverbrauch erhält und der Vermieter den restlichen Strom selbst vermarktet bzw. ins Netz einspeist und dafür diese Erlöse erhält. Die Miete der Solaranlage reduziert sich dann um den Erlösanteil, den der Vermieter durch die Netzeinspeisung erzielt. Vorteilhaft ist hierbei, dass dem Vermieter Anreize geschaffen werden, eine wirtschaftlich leistungsstarke Solaranlage zu vermieten, die langfristig hohe Erträge erzielt.

Rechtlicher Hintergrund von Solaranlage-Mietverträgen

Das eben vorgestellte Modell, das die Vertragsparteien quasi umkehrt, beruht auf dem Anspruch auf Vergütung, der sich nach EEG § 33 Absatz 2 ergibt: Im Gesetztext heißt es dazu, dass ein Anspruch dann bestehe, „soweit die Anlagenbetreiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.“

Der im Gesetz genannte Dritte wäre bezogen auf unser Modell der Mieter der Solaranlage, also der Hausbesitzer, der den Solarstrom von der gemieteten Anlage auf dem Dach seines Hauses bezieht und verbraucht. Anlagenbetreiber und Dachbesitzer sind in unserem Fall also nicht identisch – was für die Abrechnung mit dem Netzbetreiber nicht weiter problematisch sein sollte. Lediglich zu beachten ist dabei, dass der Zähler, der den Strombezug erfasst, dem Gebäude zugerechnet wird, während der Zähler für die Netzeinspeisung und der für die Eigenerzeugung zur PV-Anlage gehören.

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Konzepte von Solaranlagen-Mieten im Vergleich

Der Landesverband Franken e.V. der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS-Franken) hat drei "Betreiberkonzepte" entwickelt, die die Grundprinzipien der Solaranlagen-Miete genauer definieren und voneinander abgrenzen.

1. Modell "Belieferung Dritter vor Ort":

Bei diesem Modell installiert der Investor eine Solaranlage auf einem fremden Gebäude. Den Solarstrom nutzt der Eigentümer oder Pächter des Gebäudes. Dafür zahlt er einen vertraglich vereinbarten Lieferpreis. Was an selbst erzeugten Strom über ist, speist der Haushalt ins öffentliche Netz ein, wofür es laut EEG § 51 eine Vergütung gibt.

2. Modell "Solaranlage mieten":

Der Investor, der zugleich der Anlageneigentümer ist, vermietet dem Hauseigentümer oder -pächter die Anlage zum Eigenverbrauch. Damit wird der Stromverbraucher zum Anlagenbetreiber. Der Überschuss an PV-Strom geht’s ins Netz, dafür gibt’s die Vergütung nach EEG. Dem Anlageneigentümer zahlt der Hauseigentümer oder -pächter eine Miete (Benutzungsgebühr).

3. Modell "Teilanlagemiete":

Der Investor und Anlageneigentümer vermietet an den Eigentümer oder Pächter des Hauses einen Teil der Solaranlage zum Eigenverbrauch. Wie hoch der Anteil, der von der Anlage gemietet wird, ist, das wird festgelegt, nachdem der Eigenverbrauch kalkuliert wurde. Damit ist der Solarstromverbraucher stiller Mitbetreiber der teilweise gemieteten Anlage. Für den ins Netz eingespeisten überschüssigen Solarstrom bekommt der Hauptbetreiber der Anlage (Investor und Anlageneigentümer) die EEG-Vergütung.

Diese drei Modelle eignen sich insbesondere für gewerblich oder zu Wohnzwecken vermietete Gebäude, um den Mietern, ohne dass diese selbst in eine Solaranlage investieren müssen, günstigen Solarstrom innerhalb einer Anlagenmiete zur Verfügung zu stellen (sogenannte Mieterstrommodelle). Während bei einem einzigen Letztverbraucher jedoch lediglich nur ein (elektronischer) Zweirichtungszähler im Hausanschlusskasten installiert werden muss, gestaltet sich die Abrechnung in von mehreren Mietern bewohnten Gebäuden komplexer.

Anbieter und Angebote von Solaranlagen zum Mieten

Mittlerweile gibt es am deutschen Markt mehrere Anbieter, die sowohl reine Mietmodelle als auch Modelle anbieten, bei denen eine Solaranlage quasi vermietet wird, der Vermieter jedoch wie o.g. als Stromversorger auftritt. Teilweise wird auch die Miete einer Solaranlage und eine optionale Reststromversorgung angeboten.

Tabelle: Vergleich von Miet-Angeboten von Solaranlagen für Private (Stand: Juni 2022)
Vermieter Miete pro Monat Vertragslaufzeit
DZ-4 ab 69€ 15 Jahre
EIGENSONNE ab 59€ 20 Jahre
Enpal ab 69€ 20 Jahre
ENTEGA ab 136€ 18 Jahre
EWE individuelle Berechnung 20 Jahre
LUMINA.PV ab 109€ 10 Jahre
Yello Solar ab 59€ 20 Jahre
zolar auf Nachfrage 20 Jahre
Viessmann Strom individuelle Berechnung bis 20 Jahre

DZ-4

DZ-4 bietet ein Mietmodell mit einer 15 jährigen Erstlaufzeit, die danach jährlich verlängert werden kann. Die monatliche Miete richtet sich bei DZ-4 nach der Anlagengröße. Eine DZ-4 EASY Anlage mit 4,5 kWp kostet ab 69 Euro monatliche Brutto-Miete, eine DZ-4 AUTARK Anlage mit 4,5 kWp PV-Anlage und 4,6 kWh nutzbarem Speicher kostet ab 129 Euro monatliche Brutto-Miete.

DZ-4 bietet die Planung, Installation bis zur Betriebsführung und Instandhaltung inklusive Versicherung (Allgefahrenversicherung und eine Betreiberhaftpflichversicherung) über die gesamte Laufzeit als Rund-um-Sorglos-Paket ohne Service- oder Upfrontgebühr an. Ausgenommen sind lediglich die evtl. anfallenden Kosten für den Zählertausch und Kosten für besondere Verkabelungen z.B. von einem Nebengebäude zum Hauptgebäude. Ferner führt DZ-4 für jede Anlage ein Online-Monitoring durch, d.h. jede Anlage ist mit dem Internet verbunden, die Anlagen werden überwacht, die Erträge ausgewertet und ggf. Maßnahmen zur Instandsetzung, o.ä. daraus abgeleitet.

Bereits bei der Erstellung des Mietpreisangebotes wird ein bindender Kaufpreis genannt (andere Anbieter sprechen hier nur von einem „Marktpreis“, der nicht transparent ist). Der Kunde kann dann frühestens nach 10 Jahren die Solaranlage kaufen, danach besteht eine jährliche Kaufoption. Der Kaufpreis reduziert sich linear jährlich um 4%, sprich nach 25 Jahren ist der Restwert Null Euro. Dann übernimmt entweder der Kunde das System oder DZ-4 baut die Anlage auf eigene Kosten wieder ab.

EIGENSONNE Solarmiete

Das Berliner Unternehmen EIGENSONNE, ein EWE-Start-up, bietet seit November 2020 ein Mietmodell für PV-Anlagen ab 59€ monatlich an. Die für 20 Jahre garantierte monatliche Solarmiete bei EIGENSONNE umfasst die Installationskosten, Serviceleistungen sowie eine Einspeisevergütung. EIGENSONNE spricht hier von einem "Komplett-Paket". Während der Mietlaufzeit ist die Anlage deshalb außerdem versichert. Im Schadensfall kümmert sich ein Techniker kostenfrei um Reparaturen. Regelmäßige Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen gehören daher ebenfalls zum Service der Solarmiete von Eigensonne.

Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 4500 kWh würde die monatliche Solarmiete von 120€ die monatlichen Stromkosten von 129€ ablösen. Für die ersten 24 Monate bietet EIGENSONNE zudem einen monatlichen Rabatt in Höhe von 15€ auf die Solarmiete an. Zudem erhält man in den nächsten 20 Jahren auch für den Strom, den man nicht selbst nutzt, eine garantierte Einspeisevergütung. Nach der Miete geht die Solaranlage dann in das Eigentum des Mieters über.

Enpal

Einer der aktuell bekanntesten Vermieter von Solaranlagen ist das Berliner Unternehmen Enpal. Die Miete bei Enpal beginnt bei 69 Euro/Monat und richtet sich nach der Größe der Solaranlage und des Stromspeichers. Alle Kosten sind inklusive: Planung und Simulation Ihrer Anlage, individuelle persönliche Beratung, Montage hochwertiger Komponenten, Austausch des Stromzählers, Wartung, Reparatur, Versicherung, Überwachung und Monitoring, Austausch defekter Bestandteile, Ersatz des Speichers, Service. Nach 20 Jahren bekommen Mieter bei Enpal ihre Solaranlage dann für einen symbolischen Euro quasi geschenkt und können sie so lange wie sie möchten weiter nutzen.

>> Hier können Sie einfach ein Mietangebot bei Enpal anfordern! <<

ENTEGA

Mit ENTEGA Solarstrom komplett können Sie eine Photovoltaikanlage mit Modulen von IBC Solar oder Hanwha Q Cells ganz einfach für eine Monatspauschale mieten. Die Miete beginnt schon ab 136 € und bietet Ihnen das volle Rundum-sorglos-Paket: Im Preis enthalten sind die gesamte Technik inklusive der Solarmodule, der Aufständerung, der Verkabelung und der Steuertechnik. Selbst der Service drumherum ist inklusive, vom Einbau der Anlage auf Ihrem Dach über die regelmäßige Wartung bis hin zu eventuellen Reparaturen. Auch ein Versicherungsschutz gehört zum Paket dazu. Die Vertragslaufzeit für die Solaranlagen-Miete beträgt 18 Jahre. Nach Ablauf hat der Mieter die Wahl: Man kann den Mietvertrag verlängern, die Photovoltaik-Anlage von ENTEGA abbauen lassen oder die Solaranlage zum Zeitwert kaufen. ENTEGA sichert Ihnen eine Funktionsgarantie der Solaranlage über 18 Jahre zu. Alle ENTEGA Solarstrom komplett-Anlagen können auch um einen Stromspeicher nachgerüstet werden.

EWE

Die EWE AG aus Oldenburg bietet seit 2023 eine Solaranlage mit Wechselrichter, Stromspeicher und optional einer Wallbox zur Pacht an. Bei der "EWE ZuhauseSolar Pacht" zahlt man einen monatlich festen Betrag über die vertraglich vereinbarte Laufzeit von 20 Jahren. EWE verbleibt in dieser Zeit der Eigentümer der Solaranlage.

Gegen diese Solarpacht kann man dann den Strom der Photovoltaikanlage selbst nutzen, speichern oder gegen die Einspeisevergütung einspeisen. Auswählen kann man aus einem Portfolio namhafter Solar-Hersteller. Nach 20 Jahren gibt es die Option, das Solarsystem von Eigentümer EWE für einen symbolischen Euro zu übernehmen. Alternativ erfolgt ein vollständiger Rückbau der PV-Anlage. Die Pächter verpflichten sich lediglich, Service und Wartung für das Solarsystem durchführen zu lassen. Einen entsprechenden Service- und Wartungsvertrag bietet EWE optional zur Pacht entsprechend an.

LUMINA.PV von Fronius

Mit "LUMINA.PV" von Fronius - ab Sommer 2019 in Deutschland verfügbar - kann man als Eigenheimbesitzer eine Photovoltaikanlage ohne Anschaffungskosten und auch ohne Miete allein mit den Solarerträgen finanzieren. Fronius installiert eine PV-Anlage auf dem Dach des Hausbesitzers und dieser zahlt, anstatt eine typische Miete zu zahlen, dafür nicht mehr als seine aktuellen monatlichen Stromkosten.

Die Gebühr bleibt für 10 Jahre gleich, solange läuft auch der Vertrag mit Fronius. Nach Ablauf der 10-jährigen "Miet"-Laufzeit profitiert der Anlagenbesitzer zusätzlich von der EEG-Rückvergütung, indem er immer dann Geld verdient, sobald er den selbst erzeugten Strom ins Netz einspeist.

Fronius bietet eine Erstberatung und kümmert sich um die Wartung und die Montage durch einen Experten. Zusätzlich sind durch ein Rundum-sorglos Paket 10 Jahre Garantie inkludiert. Für die Zeit, in der kein eigener Strom produziert wird, sorgt der flexible Ökostromtarif LUMINA.Strom für die Versorgung des Haushalts. Die Anlagendaten können kostenlos über das Fronius Solar.web beobachtet werden.

Viessmann Strom

Unter „Viessmann Strom“ vermietet Viessmann Vitovolt Photovoltaikanlagen, auf Wunsch mit einem Vitocharge Stromspeicher. Wer nur eine PV-Batterie wünscht, der kann auch diese davon losgelöst, einzeln bei Viessmann zu seiner bestehenden Anlage dazu mieten. Besonderer Vorteil bei Viessmann: Hier können Sie auch eine Vitocal Wärmepumpe dazu mieten!

Die Vertragsdauer beträgt maximal 20 Jahre. Zur Solaranlagen-Miete von Viessmann gehören aller Serviceleistungen wie Installation, Wartung und Reparaturen. Über die gesamte Vertragslaufzeit von bis zu 20 Jahren sind Sie innerhalb eines Rundum-sorglos-Pakets, inklusive einer Voll-Garantie, abgesichert. Das bedeutet z. B., dass der Stromspeicher von Viessmann getauscht wird, wenn innerhalb der Wartung festgestellt wird, dass dieser nicht mehr funktioniert oder nicht mehr ausreichend Strom speichert.

Die PV-Anlage kann nach 20 Jahren für 99€ übernommen werden, ein Rückbau wird von Viessmann kostenlos übernommen.

Yello Solar

Die Solaranlagen-Miete von Yello, einem Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, umfasst ein breites Service-Paket: Die "Yello Solar"-Miete umfasst natürlich die Solaranlage, auf Wunsch einen Stromspeicher und die komplette Abwicklung von der Planung bis hin zu Wartungen, Reparaturen und Versicherung. Als Mieter profitieren Sie von eigenem Solarstrom vom Dach und bekommen von Yello auch die EEG-Vergütung für eingespeisten Strom.

Die "normale" Yello Solar-Anlage gibt’s bereits ab einer monatlichen Miete von 59€. Yello Solar Smart beinhaltet einen Stromspeicher und startet bei einer Miete von 114€ pro Monat. Yello Solar mit Cloud startet auch bei 114€ Monatsmiete und beinhaltet noch ein virtuelles Stromkonto zusätzlich zum Speicher. Man bekommt jedoch nicht mehr die EEG-Vergütung ausgezahlt.

Alle drei Yello Solar-Pakete laufen 20 Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit jährlich - bei gleichbleibenden Konditionen. Die Solaranlage selber verbleibt maximal 25 Jahre auf dem Dach. Kündigt man vorher den Mietvertrag, zahlt Yello bis Ablauf der 25 Jahre eine Dachpacht. Danach wird die Solaranlage entweder kostenlos von Yello abgebaut oder man kann sie für 0 € übernehmen. Zudem besteht die Option, die Solaranlage bereits nach 10 Jahren zum Restwert zu kaufen.

>> Hier können Sie einfach ein Mietangebot von Yello anfordern!

zolar

Zolar, ein Start-Up aus Berlin, vereint Miete mit hoher Digitalisierung. Die monatliche Miete für eine Solaranlage setzt sich ganz individuell, je nach Leistung und Auswahl der Komponenten (Stromspeicher, Wallbox), zusammen. Die übliche Miet-Dauer beträgt 20 Jahre, wobei die Solaranlage durch Einmalzahlungen bzw. Restzahlungen früher ausgelöst werden kann. Dadurch geht sie bereits vor Ablauf der 20-jährigen Mietzeit vollständig in den Besitz der Hauseigentümer:innen über. Mit dem zolar Rundum-Schutzpaket ist die Solaranlage zudem komplett abgesichert.

>> Hier können Sie einfach ein Mietangebot bei zolar anfordern! <<

* Für die hier dargestellten Mietkonditionen übernehmen wir keinerlei gewähr. Diese können sich jederzeit ändern und sollten immer beim Anbieter direkt angefragt werden.

Experten-Tipp: Achten Sie bei der Angabe des Mietpreises darauf, ob dieser als brutto oder netto angegeben ist. Es gibt Anbieter, die mit einer Solaranlage für 49 Euro im Monat werben, damit ist dann eine 2 kWp-Anlage gemeint und die 49 Euro sind der netto Wert.

Lohnt sich das Mieten einer Solaranlage?

Ob sich nun das Mieten einer Solaranlage lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Da es sich um einen fixen monatlichen Betrag handelt, ist eine Mietanlage umso wirtschaftlicher, je höherder Solarertrag und je höherder Eigenverbrauch ist. Um also ein Mietangebot finanziell beurteilen zu können, müssen der Standort der Solaranlage beurteilt werden und wie hoch der Eigenverbrauch ist. Eine Kurzeinschätzung können Sie sich über unseren Photovoltaik-Rechner einholen.

Stehen diese beiden Größen fest, kann man sich der eigentlichen Miete widmen. Hierbei ist zunächst entscheidend, wie hoch die Miete pro kWp ausfällt. Hierzu teilen Sie einfach die Miete durch die angebotene Nennleistung. So können Sie die verschiedenen Solaranlagen-Miete nach dem günstigsten Anbieter staffeln.

Tabelle: Kosten-Vergleich von Kauf und Miete einer 6 kW PV-Anlage*
Kosten Kauf Miete
Anschaffungskosten (inkl. Montage) 9.000 € -
Versicherungskosten 1.000 € -
Wartungs- & Reparaturkosten 4.000 € -
Reinigungskosten 1.000 € -
Insgesamte Kosten 15.000 € 16.800 €
Ersparnis Eigenverbrauch 10.729 € 10.729 €
Einspeisevergütung 6.232 € 6.232 €
Ersparnis 1.961 € 161 €

Dann sollten Sie sich dem Kleingedruckten widmen. Dabei ist entscheidend, ob Sie nur Strom zum Eigenverbrauch nutzen können oder auch die Erträge aus der Einspeisevergütung bekommen. Zudem sollten Sie dann die Services prüfen. Sind alle Planungs-, Montage und Wartungsleistungen sowie Versicherungen enthalten oder kommen noch weitere Kosten auf Sie zu? Dies lässt sich teilweise ohne konkretes Mietangebot nicht quantitativ fassen. Sie können Ihre oben erstellte Liste, jedoch durch qualitative Beurteilungen ergänzen.

Der letzte Punkt ist dann die Frage des Verbleibs der Anlage nach Ende der Mietdauer. Wenn Sie die Solaranlage nach Ende der Miete nicht weiternutzen möchten, so sollte klar geregelt sein, wer die Anlage "entsorgt" und wer dafür die Kosten trägt. Wird optional der Kauf der Solaranlage angeboten, sollten auch diese Modalitäten bei Abschluss eines Anlagenmietvertrages klar geregelt sein. Einige Mietanbieter bieten den Kauf für einen obligatorische Euro oder zum Restwert an. Mietdauer und Abwicklungsmodalitäten nach Ende der Mietdauer sollten sie dann finanziell bewerten und in Ihre Gesamtbewertung einfließen lassen.

Erfahrungen aus der Mieter-Praxis: Unsere Tipps!

Bei vielen Mietverträgen sind die Preise erheblich höher als bei einer gekauften PV-Anlage. Selbst, wenn dabei mehr Leistungen enthalten sind als bei einem reinen Kauf. Häufig liegen Mietkosten über den gesamten Mietzeitraum gesehen in Summe um das zwei- bis dreifache über dem Kaufpreis. Gemietete Solaranlagen können daher schnell unwirtschaftlich werden. Daher sollten Sie unbedingt die Mieten über die Nutzungsdauer aufsummieren und diese Summe in Relation zu einer gekauften Solaranlage setzen.

Laut Verbraucherschützern rechnen fast alle Miet-Anbieter ihre Angebote künstlich schön. Dabei werden häufig zu hohe zukünftig zu erwartenden Strompreissteigerungen von teils 4% angenommen, um die gemietete Solaranlage wirtschaftlich zu rechnen. Denn dadurch entsteht eine höhere Ersparnis durch das Nutzen des selbst erzeugten Stroms gegenüber dem Kauf beim Stromversorger. Wird die jährliche Strompreissteigerung zu hoch angesetzt, sollten Sie misstrauisch werden!

Auch dass man mit einer gemieteten Solaranlage "ab dem ersten Tag spart", stimmt so nicht immer. Denn häufig liegen die Miete und die Kosten für den Reststrom, der noch bezogen werden muss, höher als die vorherigen Stromkosten. Daher sollten Sie sich genau überlegen, wieviel Solarstrom Sie vom eigenen Dach überhaupt direkt verwenden können, um einen möglichst hohen finanziellen Nutzen aus der gemieteten Solaranlage zu ziehen!

Mit dem Online-Rechner der Verbraucherzentrale NRW können Sie gezielt vergleichen, ob es sich lohnt, eine Solaranlage zu mieten oder sie zu kaufen. Wenn sich eine Miete nicht lohnt und Ihnen die finanziellen Mittel für einen normalen Kredit fehlen, empfehlen wir, auf einen zinsgünstigen Kredit der KfW-Förderbank zu setzen.

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* Nutzungsdauer = 20 Jahre / Kosten Haushaltsstrom = 0,35€/kWh / Netzbezug = 70% / Preissteigerung = 2,5% p.a. / Monatliche Miete = 70€ / Stromverbrauch = 4.000 kWh p.a. / Produzierte kWh Solarstrom = 5.000 kWh p.a.

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