Das Bayerische Kabinett hat sich dafür ausgesprochen, bei allen künftigen zentralen Ausschreibungen der Stromlieferung für staatliche Dienststellen zu fordern, dass die gesamte gelieferte elektrische Energie aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Bereits bei der Stromausschreibung im Jahr 2009 wurden ökologische Anforderungen gestellt. So war eine maximale Emission von 100 Gramm Kohlendioxid pro erzeugte Kilowattstunde Strom vorgegeben. Ebenso durften maximal 65 Prozent des erzeugten Stroms aus Kernkraftwerken stammen.
Auf Grund eines Ministerratsbeschlusses aus dem Jahr 2003 bietet die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern allen zur Ausschreibung verpflichteten Dienststellen und Hochschulen des Freistaats Bayern eine zentrale Stromausschreibung an. An der letzten zentralen Ausschreibung im Jahr 2009 für die Jahre 2010 und 2011 haben fast alle Behörden des Freistaates Bayern teilgenommen. Für die Universitäten außerhalb Münchens wurden in den einzelnen Regierungsbezirken eigene Ausschreibungen angeboten.
Quelle: Bayerische Staatsregierung