Letzte Aktualisierung: 03.02.2011

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Anpassung bei Solarförderung und Grünstromprivileg bestätigt

Das Bundeskabinett hat die vorgezogenen Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien bestätigt. Vorgeschlagen werden eine weitere Absenkung der Solarstromvergütung, die Eingrenzung des so genannten Grünstromprivilegs und eine Neuregelung der Biogas-Förderung. Die Regelungen zum Grünstromprivileg und zur Photovoltaik werden neben allen anderen Regelungen des EEG – auch im Rahmen des Erfahrungsberichts zum EEG überprüft und die Ergebnisse dieser Evaluation der gesamten Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch die geplante EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, umgesetzt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Angesichts des Photovoltaik-Booms wird es immer dringlicher, dass bei drohenden Netzengpässen die Einspeisung von Photovoltaik-Strom in das Stromnetz abgeregelt werden kann. Sonst müssen wir bei sonnigem Wetter einen Netzausfall befürchten. Das würde nicht nur für die Volkswirtschaft einen erheblichen Schaden bedeuten, sondern auch für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien. Ich habe mich daher entschieden dafür eingesetzt, dass Photovoltaik-Anlagen in das Einspeisemanagement einbezogen werden."

Konkret soll die Regelung mindestens Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 100 kW betreffen. Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, sollen mit kurzer Übergangsfrist zur Nachrüstung verpflichtet und in das Einspeisemanagement einbezogen werden. Das Grünstromprivileg wird zum 1. Januar 2012 im Zusammenhang mit der EEG-Novelle entsprechend angepasst. Ursprünglich war erwogen worden, den wirtschaftlichen Vorteil des Grünstromprivilegs bereits zum 1. Juli dieses Jahres auf 2 ct/kWh zu begrenzen.

Brüderle: "Mir war es wichtig, dass die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, Planungssicherheit haben. Mit der jetzigen Lösung haben wir dafür gesorgt, dass Stromvertriebsunternehmen und Stadtwerke nicht in ihrem berechtigten Vertrauen auf eine bestehende Regelung verletzt werden. Unternehmen haben im Vertrauen auf das Privileg schon ihre gesamte Stromliefermenge für 2011 beschafft und sich auch gegenüber ihren Stromkunden für das ganze Jahr vertraglich gebunden. Eine unterjährige Anpassung hätte diese Unternehmen stark beeinträchtigt, den Endverbrauchern im Verhältnis dazu aber nur sehr wenig gebracht."

Dirk Becker, Berichterstatter für Erneuerbare Energien der SPD-Bundestagsfraktion: "Die SPD-Bundestagsfraktion freut sich über die Einsicht der Bundesregierung, das Grünstromprivileg entgegen ihrer ersten Ankündigungen erst zum 1. Januar 2012 zu ändern. Dieser Entscheidung war allerdings ein Zickzack-Kurs des Bundesumweltministers Röttgen vorausgegangen, mit dem er den Markt erneut unnötig irritierte. Vor zwei Wochen kündigte Röttgen an, das Grünstromprivileg ab dem 1. Juli 2011 bei 2 Cent zu deckeln. Diese Ankündigung hatte bei den Ökostromlieferanten einen Proteststurm ausgelöst. Zu Recht, denn die Regierung hätte damit in die Wirksamkeit bestehender Verträge und wirtschaftlicher Prozesse eingegriffen. Damit hätte sie riskiert, die gerade erst entstehende Dynamik bei der Direktvermarktung abzuwürgen und die bereits gesammelten Lerneffekte für eine bedarfsgerechte Marktintegration preiszugeben."

"Die Bundesregierung sendet damit ein konstruktives Signal an die gesamte Energiewirtschaft. Es wäre fahrlässig gewesen, das Privileg für Ökostrom unterjährig zu reduzieren", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Gleichzeitig wäre aber eine jetzige Festlegung auf eine Deckelung bei zwei Cent/ kWh, wie sie im heutigen Kabinettsbeschluss vorgesehen ist, ein erneuter Schnellschuss. "Konkrete Zahlen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren entwickelt werden. Erst der ausstehende EEG-Erfahrungsbericht ist eine belastbare Basis für eine sachliche Diskussion mit allen Beteiligten", sagte Müller. Die Umsetzung müsse dann im Zusammenhang mit der Novellierung des EEG im Jahr 2012 erfolgen, so der BDEW.

Hintergrund:

Der Ausbau des Solarstroms in Deutschland entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Auch im Jahr 2010 wurden die Erwartungen wieder deutlich übertroffen. Insgesamt sind in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17.000 Megawatt installiert, mehr als 7.000 Megawatt davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen. Diese Zahlen zeigen den Erfolg der Photovoltaik-Förderung in Deutschland und beweisen das große Potenzial zur Kostensenkung in diesem Markt. Die Förderung muss dieser raschen Marktentwicklung im Interesse der Stromverbraucher flexibel angepasst werden. Deshalb soll die zum 1. Januar 2012 vorgesehene weitere Absenkung der Vergütung teilweise schon zum 1. Juli 2011 erfolgen. Für Freiflächen-Anlagen soll die Absenkung zum 1. September 2011 wirksam werden. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011. Die Absenkung kann damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 Prozent betragen.

Von wachsender Bedeutung für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien ist auch das so genannte Grünstromprivileg: Derzeit sind Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der so genannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn ist der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen. Die Formulierungshilfe sieht daher vor, ab dem 1. Januar 2012 die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 zu begrenzen. Das so genannte Grünstromprivileg basiert auf § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG. Der sich aus dem Grünstromprivileg ergebende wirtschaftliche Vorteil betrug im Jahr 2010 2 ct/kWh, in 2011 schon 3,5 ct/kWh.

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