Das baden-württembergische Umweltministerium will bis Ende 2012 ein Gesetz vorlegen, in dem konkrete Ziele für die Treibhausgasminimierung festgeschrieben werden. Mit dem Klimaschutzgesetz wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Einen Richtwert gibt es bereits: bis 2050 sollen entsprechend den Empfehlungen des Weltklimarates IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die CO2-Emissionen bezogen auf die Gesamtemissionen im Jahr 1990 um rund 90 Prozent reduziert worden sein. Für die Jahre 2020, 2030 und 2040 sollen Zwischenziele auf der Grundlage eines Fachgutachtens entwickelt werden.
Auch externer Sachverstand soll in das Klimaschutzgesetz einfließen. So soll am Anfang ein Workshop stehen, an dem unter anderem Experten aus Recht und Wissenschaft teilnehmen. Ebenso sollen Vertreter des Landes Nordrhein Westfalen einbezogen werden, das einzige Bundesland, das ein Klimaschutzgesetz bereits auf den Weg gebracht hat. Dann sollen die landesweiten Minderungsziele heruntergebrochen werden, um die Richtwerte für einzelne Sektoren, wie Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr oder Abfallwirtschaft zu bekommen. Nur dann könnte im weiteren Verlauf auch ein Maßnahmenplan, ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept, zielgenau erarbeitet und wirkungsvoll umgesetzt werden.