Die Bauendabnahme ist ein entscheidender Tag für Bauherren. Das Haus ist fertig und der Einzug steht bevor. Doch eine allzu gutgläubige Abnahme kann ungeahnte Folgen haben, da sich nach der Abnahme die Beweislast umkehrt. Dann muss nämlich der Bauherr dem Handwerker nachweisen, dass ein Mangel auf dessen Arbeit zurückzuführen ist.
Im Abnahmeprotokoll sollten deshalb sämtliche Mängel aufgelistet werden. Üblicherweise einigen sich dann beide Parteien auf eine Frist zur Nachbesserung der dokumentierten Mängel und unterzeichnen das Abnahmeprotokoll. Wird das Haus ohne explizite Nachbesserungspflicht abgenommen, so verzichtet der Bauherr auf sein Recht auf Nachbesserung. Ähnlich einer Abnahme kann die Zahlung der fälligen Schlussrate oder bereits der Einzug ins neue Heim ausgelegt werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, der sollte spätestens zur Bauabnahme einen Sachverständigen einschalten. Um Mängel bereits beim Bau zu vermeiden, sollte auch während der Bauphase der Fortgang überwacht werden. Auch hier finden sich Experten, die Statik, Dämmung, Fenster oder Luftdichtheit im Auge behalten und rechtzeitig Mängel offen legen, sodass diese umgehend behoben werden können.