Letzte Aktualisierung: 17.04.2013

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Berlin vereinfacht EEWärmeG

Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) wurde mit Wirkung zum 15. Oktober 2014 geändert. Dieses stellt die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese soll den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin sind die Bauaufsichtsämter in den Bezirken.

Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) wurde mit Wirkung zum 15. Oktober 2014 geändert. Dieses stellt die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. (Foto: energie-experten.org)

Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) wurde mit Wirkung zum 15. Oktober 2014 geändert. Dieses stellt die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. (Foto: energie-experten.org)

Das seit Anfang 2009 in Berlin geltende EEWärmeG soll nun vereinfacht werden. Der Berliner Senat hat dazu in der Sitzung am 16. April 2013 dem von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller vorgelegten Entwurf eines novellierten Durchführungsgesetzes zugestimmt. Damit soll die Ermächtigungsgrundlage für eine konkretisierende Rechtsverordnung geschaffen werden.

Durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) besteht schon seit 2009 die Pflicht, bei Neubauten den Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Ob dieser Pflicht nachgekommen wird, ist von der zuständigen Behörde zu kontrollieren. Das soll möglichst einfach, kostengünstig und effektiv erfolgen. Künftig sollen die Bezirke für den Vollzug des Gesetzes zuständig sein. Da auch die Bauaufsicht Aufgabe der Bezirke ist, werden durch die Verknüpfung dieser beiden Zuständigkeiten Synergieeffekte erwartet.

Des Weiteren soll dem Senat durch die Gesetzesnovelle die Möglichkeit eingeräumt werden, in Zukunft strengere Vorschriften für die Nutzung von erneuerbaren Energien bei öffentlichen Gebäuden festzulegen. Damit soll der Anteil genutzter erneuerbarer Energien nach der grundlegenden Renovierung von landeseigenen Gebäuden erhöht werden. Vor Beschluss des Senats wird der Gesetzentwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Bereits im Mai 2011 hat der Berliner Senat eine Änderung des EEWärmeG auf Vorlage von Katrin Lompscher beschlossen, mit der die gesetzliche Grundlage für einen auf die landesspezifischen Besonderheiten abgestimmten effizienten Vollzug des EEWärmeG im Land Berlin gelegt wurde. Somit konnte von den Verfahrensvorschriften des EEWärmeG abgewichen werden und u. a. auch Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung gemäß der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-DV Bln) eingebunden und Überwachungsaufgaben teilweise auf Sachverständige übertragen werden.

Das EEWärmeG schreibt für neue Gebäude den anteiligen Einsatz von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs verpflichtend vor. Für die Erfüllung dieser Pflichten kommen verschiedene Techniken wie z. B. Solarthermie-Anlagen und Holzheizungen oder Ersatzmaßnahmen wie z. B. eine verstärkte Dämmung der Außenwand in Betracht. Die Erfüllung der Nutzungspflicht muss nachgewiesen und stichprobenartig kontrolliert werden.

Update: Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) wurde mit Wirkung zum 15. Oktober 2014 geändert. Dieses stellt die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sieht u.a. vor, Eigentümer neuer Gebäude in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen müssen. Diese Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung sind in Berlin ohnehin an Neubauvorhaben aufgrund der Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung - EnEV-DV Bln - beteiligt.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Energie-Experten

Kostenlos Angebote von Experten in Ihrer Nähe anfordern

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet