Letzte Aktualisierung: 09.08.2011

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BImSchV-Nachweis für Einzelraum-Feuerstätten bis Ende 2013 notwendig

Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine und Pellet-Öfen, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die erste Stufe der 1.BImSchV und dürfen auch nach dem 1. Januar 2015 zeitlich unbeschränkt weiter in Betrieb bleiben. Für jede derzeit in Betrieb befindliche Einzelraum-Feuerstätte wird jedoch bis Ende 2013 ein Nachweis gemäß den aktuellen Anforderungen der 1.BImSchV gegenüber dem Schornsteinfeger notwendig, aus dem hervorgeht, in welchem Jahr für das entsprechende Ofen-Modell die Typprüfung durchgeführt wurde und ob es die aktuellen Emissionsgrenzwerte einhält. Welche Einzelraum-Feuerstätte über diesen Nachweis verfügt, geht aus einer Online-Datenbank des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hervor.

Der HKI hat in Zusammenarbeit mit den Herstellern von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen sowie Pellet-Einzelöfen eine umfassende Online-Feuerstättendatenbank aufgebaut. Dort können sich Verbraucher, Handwerker, Schornsteinfeger und Behörden über die einzelnen Gerätetypen und deren Messergebnisse informieren. Jede häusliche Feuerstätte für feste Brennstoffe, die neu auf den Markt kommt, wird von einer der sieben staatlich benannten deutschen oder einer europäischen Prüfstelle gemäß der zutreffenden DIN- und EN-Normen einer herstellerneutralen Typprüfung unterzogen. So ist in jedem Fall davon auszugehen, dass die Geräte ordnungsgemäß arbeiten und die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Darüber hinaus werden im Herstellerauftrag weitergehende Emissionsuntersuchungen durchgeführt. Vor einem Eintrag in die Datenbank überprüft und bewertet der HKI, inwieweit die Normanforderungen und die geplanten Emissions- und Wirkungsgradanforderungen erfüllt werden. Dazu reicht der Hersteller die Prüfberichte einschließlich der Aufstell- und Bedienungsanleitung sowie die CE-Konformitätserklärung beim HKI ein.

Die Online-Datenbank gibt detailliert Auskunft, welche Feuerstätten die Anforderungen erfüllen und welche gegebenenfalls nicht. Dies gilt vor allem für ältere Öfen, die bereits vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden. Halten diese die Grenzwerte nicht ein, müssen sie bis Ende 2014 mit einem Staubfilter nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Bundesumweltministerium und die Umweltministerien der Länder haben dem HKI zugesagt, dass der geprüfte Hersteller-Vermerk in der Datenbank ab sofort auch als Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger gilt.

Wer wissen möchte, ob seine häusliche Feuerstätte auch die Emissionsgrenzwerte einhält, kann dies >> hier recherchieren.

Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

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