In Deutschland soll nach § 31 GasNZV eine Biogaseinspeisung in das Gasnetz von sechs Mrd. m³ jährlich bis 2020 und zehn Mrd. m³ jährlich bis 2030 erreicht werden. Die bisherige Entwicklung der eingespeisten Biogasmengen ins Erdgasnetz lässt bei linearer Fortschreibung jedoch eine deutliche Zielverfehlung erwarten. Dies geht aus dem aktuellen Biogas-Monitoringbericht 2013 hervor, den die Bundesnetzagentur gestern veröffentlicht hat.
Zielverfehlung trotz zunehmenden Einspeisevolumens
Laut Biogas-Monitoringbericht 2013 ist die Anzahl an Biogasanlagen, die auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas in das öffentliche Gasnetz eingespeist haben, 2012 mit 108 Anlagen um 40 Prozent deutlich angestiegen. Diese Biogasanlagen speisten im Laufe des Jahres 2012 mit ca. 413.352.779 m³ Biogas im Vergleich zum Vorjahr 2011 (275.071.024 m³) sogar um 50 Prozent mehr ein. Für das Jahr 2013 wurde von den befragten Netzbetreibern ein Einspeisevolumen in Höhe von 539.418.326 m³ Biogas pro Jahr prognostiziert. Trotz dieser sichtbaren positiven Entwicklung des Einspeisevolumens würde der Zielerreichungsgrad im Jahr 2013 entsprechend der erhobenen Daten nur ca. 9 Prozent der verordnungsrechtlich anvisierten Menge betragen. Bei gleichbleibender Entwicklung geht der Biogas-Monitoringbericht 2013 davon aus, dass die gesetzlich fixierten Ziele zurzeit nur schwer erreichbar sind.
Technische Aufbereitung von Biogas für das Erdgasnetz
Biogas kann fermentativ oder thermisch erzeugt werden. Als Substrate kommen vor allem Energiepflanzen, wie z. B. Mais, sowie Gülle und Bioabfälle zum Einsatz. Bei der Vergärung von Biomasse besteht das erzeugte Biogas aus maximal 60 Prozent Methan. Damit das Gas netzkompatibel ist, muss in der Regel insbesondere der Methangehalt durch Abtrennung des Kohlenstoffdioxids erhöht werden. Nach der Aufbereitung wird das Biogas in die Anschluss- und Einspeiseanlagen übergeben. Dort wird das Biogas insbesondere nach Brennwert und Menge gemessen, je nach Druckstufe des Einspeisenetzes verdichtet oder entspannt und – falls es in ein Gasverteilernetz eingespeist wird – odoriert. Falls der Brennwert des Biogases aufgrund der Anforderungen der Gasabrechnung abgesenkt oder erhöht werden muss, wird das Biogas oftmals entsprechend mit Flüssiggas oder Luft konditioniert.
Gesetzlicher Rahmen zum Monitoring der Biogaseinspeisung
Die Gasnetzzugangsverordnung enthält in § 37 GasNZV die Verpflichtung der Bundesnetzagentur, der Bundesregierung jährlich bis zum 31. Mai einen Bericht über die Einspeisung von Biogas vorzulegen. Dieser Bericht beinhaltet insbesondere eine Untersuchung hinsichtlich der Zielerreichung nach § 31 GasNZV, der Kostenstruktur für die Einspeisung von Biogas, der erzielbaren Erlöse sowie der Kostenbelastung der Netze und Speicher. Die Zielerreichung nach § 31 GasNZV wird durch die Abfrage der jährlichen Einspeisemenge überprüft. Zur Ermittlung der Kostenstruktur für die Einspeisung von Biogas wurden die Betreiber der Aufbereitungsanlagen sowie Händler nach sämtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Biogaseinspeisung befragt. Ferner wurden Händler und Anlagenbetreiber bzgl. der im Rahmen der Biogaseinspeisung erzielbaren Erlöse befragt. Zur Kostenbelastung der Netze wurden neben einer Befragung der Netzbetreiber die Meldungen der Netzbetreiber im Rahmen der Biogasumlage nach § 20b GasNEV herangezogen.