Letzte Aktualisierung: 11.10.2013

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Bundesrat stimmt Änderung der Energieeinsparverordnung zu

Lange wurde um die Novellierung der Energieeinsparverordnung gerungen. Heute hat der Bundesrat nun den vorgeschlagenen Änderungen der Energieeinsparverordnung zugestimmt.

Mit den heutigen Änderungen der Energieeinsparverordnung werden auch die Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten weiter verschärft werden (Foto: energie-experten.org)

Mit den heutigen Änderungen der Energieeinsparverordnung werden auch die Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten weiter verschärft werden (Foto: energie-experten.org)

Die Länder haben heute der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) nur mit zahlreichen Auflagen zugestimmt. Diese sollen unter anderem die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden zum Beispiel in Immobilienanzeigen und Energieausweisen für die Verbraucher erhöhen. Zudem möchte der Bundesrat mit den Änderungen unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der Vorschrift insgesamt erleichtern.

Änderungen der Energieeinsparverordnung im Überblick

Zur Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61) sowie der Beschlüsse der Bundesregierung zum Energiekonzept und zur Energiewende soll die Energieeinsparverordnung wie folgt geändert werden:

  • Anhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit,
  • Weiterentwicklung der Vorschriften über Energieausweise,
  • Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen,
  • Stichprobenkontrollen bei Neubauten,
  • Schaffung von Grundlagen für ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen.

Mehrkosten der Änderungen der Energieeinsparverordnung

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Anhebung der energetischen Neubaustandards der neuen EnEV laut Bundesratsdokument 113/13 vom 08.02.2013 einen einmaligen Investitionsaufwand von etwa 220 Millionen Euro jährlich. Das bedeutet Mehrkosten pro Wohngebäude von bis zu etwa 1,7 Prozent. Ab dem Jahr 2016 wird durch eine weitere Anhebung der Neubaustandards ein zusätzlicher Kostenaufwand in Höhe von etwa 264 Millionen Euro entstehen. Weitere Kosten in Höhe von etwa 150.000 bis 300.000 Euro seien durch die Verteuerung von Immobilienanzeigen zu erwarten. Durch die Anhebung der Energieeffizienzstandards bei neuen Nichtwohngebäuden der Wirtschaft sei hingegen nur einmaliger Investitionsaufwand in Höhe von etwa 776 bis 866 Millionen Euro jährlich zu erwarten.

Energiesparvorschriften mangelt es an Transparenz

Trotz der letztendlich erteilten Zustimmung machen die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Energieeinsparverordnung 2014in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften wie dem Energieeinsparungsgesetz, der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzleide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.

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