Letzte Aktualisierung: 31.01.2011

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Bundestag verabschiedet Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hat der Bundestag eine Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) beschlossen. Die Änderung vereinfacht und beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren im Rahmen der vier Erdkabel-Pilotprojekte, die das EnLAG vorsieht.

Das vom BMWi initiierte EnLAG beschleunigt Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von 24 wichtigen Leitungsausbau-Projekten. Auf vier Pilotstrecken können Erdkabel eingesetzt werden. Dabei kam es auf den Pilotstrecken bisher teilweise zu Verfahrensverzögerungen, weil nicht klar war, wer über die Teilverkabelung entscheiden sollte. Mit der jetzigen Feinjustierung des EnLAG wird klargestellt, dass die zuständige Landesbehörde das Letztentscheidungsrecht hat.

Neben der Beschleunigung des Netzausbaus schafft die Regelung auch klare Regeln für den Einsatz neuer Technologien. Die Pilotregelung soll Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile beim Einsatz der Erdkabel-Technologie liefern. Nicht zuletzt ist die Regelung auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die von der Infrastruktur betroffen sein werden: Das Verfahren über die Einsatzmöglichkeiten des Erdkabels wird mit der neuen Regelung transparent und eindeutig.

Die jüngste Maßnahme ergänzt die vielfältigen Aktivitäten des BMWi beim Netzausbau. Um die Akzeptanz des Netzausbaus zu erhöhen, erarbeitet das BMWi gegenwärtig ein Konzept für eine "Informations-Offensive". Ziel ist eine bessere Kommunikation und Transparenz des Netzausbaus. Die Bürger sollen zukünftig frühzeitig mitwirken können, wenn die Netzbetreiber ihre Netzentwicklungspläne erstellen. Die beim BMWi eingerichtete Netzplattform wird ein Dialogforum schaffen, um Lösungen und Konzepte gemeinsam mit den wichtigsten Interessenträgern zu entwickeln.

Auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Gemeinsam mit den Bundesländern entwickelt das BMWi Musterplanungsleitlinien, die die Genehmigungspraxis der Länder vereinheitlichen sollen. Eine Bundesfachplanung mit einem Bundesnetzplan soll langfristig die Verfügbarkeit von Trassen für den Leitungsausbau sichern.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

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