Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert die Bundesregierung auf, so schnell wie möglich einen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand zu erarbeiten. Ein solcher Fahrplan müsse bereits in den kommenden Jahren Schritt für Schritt ausgestaltet werden. Einzelmaßnahmen wie die konkrete Ausgestaltung der Förderpolitik und des ordnungsrechtlichen Rahmens sind nach Auffassung des BDEW in diesen Sanierungsfahrplan zu integrieren. Wichtig sei darüber hinaus, dass Bund und Länder endlich einen tragfähigen Kompromiss bei der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung erzielen.
Dabei stelle eine Modernisierung der Anlagentechnik bereits heute eine schnelle, effiziente und bezahlbare Lösung dar, um signifikant Energie einzusparen und den CO2-Ausstoß im Gebäudebestand zu vermindern. Es entstehe auch keine "Entweder-oder-Situation" zwischen Anlagen- und Gebäudesanierung. Vielmehr würden sich die Modernisierungsmaßnahmen an der Anlagentechnik und der Gebäudehülle gegenseitig ergänzen. Bei der energetischen Modernisierung der Anlagentechnik sollten alle verfügbaren Technologien eingesetzt werden, wie zum Beispiel Erdgas-Brennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie oder Bio-Erdgas, Mikro- oder Mini-KWK, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnungssysteme.
Um den Gebäudebestand schnell und nachhaltig modernisieren zu können, ist es laut BDEW vor allem nötig, den bestehenden ordnungspolitischen Rahmen zu vereinfachen und zu harmonisieren. Dafür sei es nötig, das Mietrecht zu vereinfachen, um sowohl für Eigentümer als auch Mieter eine Verbesserung des Status Quo zu erreichen. Genauso sollten die bestehenden Rahmenbedingungen für den Einsatz von Energiedienstleistungen wie zum Beispiel Contracting verlässlicher als bislang gestaltet werden. Schließlich sind aus Sicht des BDEW Informations- und Beratungsangebote für Verbraucher, Eigentümer und Mieter auszubauen und zu stärken.