Letzte Aktualisierung: 30.05.2014

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EEG-Reform: Bundestag muss Besteuerung des Eigenverbrauchs streichen

Am kommenden Montag wird der Gesetzentwurf zur EEG-Reform im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Wichtigste Verhandlungspunkte sind die Pläne, den Eigenverbrauch aus erneuerbaren Energien mit der EEG-Umlage zu belasten. Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern, die Besteuerung des Eigenverbrauchs von Ökostrom aus dem Gesetzentwurf zu streichen, da diese einen elementaren Bestandteil der Energiewende gefährden.

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, so müssten Verbraucher den Eigenverbrauch des Stroms aus ihrer eigenen Photovoltaikanlage zukünftig versteuern. (Foto: energie-experten.org)

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, so müssten Verbraucher den Eigenverbrauch des Stroms aus ihrer eigenen Photovoltaikanlage zukünftig versteuern. (Foto: energie-experten.org)

Eigenverbrauchsbelastung würde EEG-Umlage nur minimal entlasten

Die Bundesregierung plant, dass Haushalte und Unternehmen, die ihren Strom selbst erzeugen, künftig zur Kasse gebeten werden sollen. Laut vzbv wäre eine derartige Belastung angesichts der durch den Eigenverbrauch vermiedenen Stromerzeugung im System nicht verursachungsgerecht und würde diesen elementaren Bestandteil der Energiewende massiv bedrohen. Zudem wäre der Effekt auf die Höhe der EEG-Umlage minimal. Denn bis einschließlich 2018 ergäbe sich eine Entlastung von höchstens 55 Cent pro Haushalt und Jahr.

Weiterbestehen der Industrierabatte Zusatzbelastung für Verbraucher

Werden die Industrierabatte wie geplant neugestaltet, könnten die Zusatzbelastung für Stromverbraucher laut vzbv noch einmal steigen. Dabei war im Vorfeld der Reform eine deutliche Eindämmung der Ausnahmen versprochen worden. "Das ist eine herbe Enttäuschung für die Verbraucherinnen und Verbraucher", sagt Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv. Der vzbv plädiert daher dafür, die Vergünstigungen auf tatsächlich stromkosten- und handelsintensive Unternehmen zu beschränken und deren Beitrag – auch unter Berücksichtigung der gesunkenen Großhandelspreise – auf ein einheitlich hohes Niveau festzuschreiben.

Opposition und Bundesländer üben massive Kritik an Regierungsplänen

Die erste Lesung zu dem Gesetzesvorhaben fand am 8. Mai statt. Während die Koalitionsfraktionen, wie zu erwarten, Inhalt und Ziele des Regierungsentwurfes unterstützen, kam von der Opposition massive Kritik an den Neuregelungen. Im Mai hatten die Bundesländer im Bundesrat Stellung zum Gesetzentwurf genommen und für eine Begrenzung der Belastung des Eigenverbrauchs auf 15 Prozent der EEG-Umlage statt der vom Bundeskabinett vorgeschlagenen 50 Prozent plädiert. Obwohl die EEG-Novelle nicht zustimmungspflichtig ist, so könnten die Bundesländer trotzdem den Vermittlungsausschuss anrufen und das Inkrafttretetn der EEG-Novelle deutlich verzögern.

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