Während die Kosten der eigenen Beschäftigten nicht zur Berechnung des Energiekostenanteils herangezogen werden können, können Betriebe die Kosten für Leih- und Werkvertragsarbeiter beim Ermitteln der Bruttowertschöpfung hingegen ansetzen. Dadurch verringert sich der Gewinn und der Anteil der Energiekosten übersteigt den Grenzwert von derzeit 14 Prozent der Wertschöpfung. Ein Betrieb kann also mit einem verstärkten Einsatz von Zeitarbeitnehmern und Lohndumping den Grenzwert manipulieren und sich damit von der EEG-Umlage befreien lassen.
Je mehr Betriebe von der EEG-Umlage befreit werden, desto höher wird der Beitrag, den andere Unternehmen und private Verbraucher aufbringen müssen, um die EEG-Umlage für Erneuerbare bezahlen zu können. Darum fordert die IG Metall, die Ausnahmeregelungen zurückzufahren und auf die energieintensiv wirtschaftenden Unternehmen zu beschränken, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Vergünstigungen bei der EEG-Umlage und der Stromsteuer tatsächlich gefährdet wäre.
Die IG Metall fordert grundsätzlich, dass die erneuerbaren Energien, wie Solarenergie und Windkraft, ihren Vorrang behalten und weiter ausgebaut werden müssen, weil sie fürs Klima und die Umwelt unverzichtbar sind, der Wirtschaft enorme Zukunftschancen eröffnen und Arbeit sichern und neue Arbeitsplätze schaffen. Die IG Metall hält in diesem Zuge auch ihre Mitglieder an, bei der Energiewende mitzuwirken. So können Mitglieder z. B. den Ökostromtarif von Entega zu Sonderkonditionen von 10% Rabatt auf Arbeits- und Grundpreis während der ersten 12 Monate ab Lieferbeginn und 3% für die darauf folgenden 12 Monate.