Letzte Aktualisierung: 19.11.2012

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Einige TelDaFax Kunden können auf Schadenersatz hoffen

Einige TelDaFax Kunden können auf Schadenersatz hoffen (Foto: Thorben Wengert - pixelio)

Einige TelDaFax Kunden können auf Schadenersatz hoffen (Foto: Thorben Wengert - pixelio)

TelDaFax, ein deutschlandweiter Stromanbieter, hatte Anfang September letzten Jahres Insolvenz angemeldet. Wer Vorauszahlungen für die Stromlieferung geleistet hatte, für den war das Geld meistens weg. In einigen Fällen könnte jetzt jedoch zumindest ein Teil der Vorauszahlung zurückgefordert werden. Denn ein Kunde, der Vorauszahlung für seinen Strom geleistet, ihn aber nie erhalten hatte, bekam nun vor dem Amtsgericht Lingen (Az.: 12C 319/12) Schadenersatz wegen vorsätzlicher Täuschung zugesprochen.

Die Verbraucherzentrale rät TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, daher ihren Anspruch auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass viele geprellte Energiekunden Zahlungen zu einem Stichtag leisten sollten, zu dem keine ordnungsgemäße Stromlieferung mehr möglich war, so Fabian Fehrenbach, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Vor einer möglichen Schadenersatzklage muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass der jeweilige Kunde getäuscht wurde. Es kommt daher auf die individuellen Umstände an, wie zum Beispiel Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung, Nichtzahlung der Netzentgelte und Kündigung des Netznutzungsvertrages durch den Netzbetreiber vor Ort.

Vor Klageerhebung sollten sich möglich Kläger unbedingt auch über das Prozesskostenrisiko informieren. Denn viele tausende getäuschte TelDaFax-Kunden könnten Forderungen in Millionenhöhe stellen. Aufgrund der hohen Anzahl betroffener Verbraucher ist auch nicht absehbar, ob und wie lange eine Zahlungsfähigkeit des ehemaligen Geschäftsführers besteht. Dem Kunden in Lingen wurde der Schaden sofort ersetzt. Zuständiges Gericht für Schadensersatzklagen ist das Amtsgericht an dem Ort, an dem Strom oder Gas bezogen wurde, in der Regel der Wohnsitz des Kunden.

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