Emissionsgrenzwerte alter Kaminöfen prüfen
Wer einen alten Kaminofen mit einer modernen Feuerstätte austauscht, hilft Feinstaub und andere Schadstoffe um bis zu 85 Prozent zu reduzieren. Einen Austausch des Kaminofens sieht die seit 2010 geltende BImSchV dann vor, wenn die Einhaltung der darin vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden kann. Dann droht Anfang 2014 die Stilllegung des Kaminofens.
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In der novellierten 1.BImSchV, die seit März 2010 in Kraft ist, wurden erstmals auch für Einzelraum-Feuerungsanlagen Emissionsgrenzwerte festgesetzt – für Feinstaub und für Kohlenmonoxid (CO). Und diese Grenzwerte gelten zukünftig für jeden der rund 15 Millionen Kaminöfen, die heute in Betrieb sind – auch für jene, die vor 1975 einer Typprüfung unterzogen wurden. Unabhängig vom Alter ist für jedes Gerät bis Ende 2013 gegenüber dem Schornsteinfeger der Nachweis zu erbringen, wann es in Betrieb gegangen ist und ob es die geforderten Grenzwerte einhält. Ein Jahr später ist sonst Schluss.
Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
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Sämtliche Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die heute in Deutschland angeboten werden, erfüllen bereits die Anforderungen der 1.BImSchV und dürfen auch nach 2015 zeitlich unbeschränkt weiterbetrieben werden. Um ganz sicher zu gehen, sollte man beim Kauf einer neuen Feuerstätte auf die Hersteller-Bescheinigung achten, aus der dies klar hervorgehen muss.