Letzte Aktualisierung: 03.01.2011

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Endgültiges Aus für Steuerprivilegierung der Fernwärme

Nachdem das die Frage der steuerlichen Privilegierung der Contracting- und Fernwärmewirtschaft aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes herausgelöst und im Haushaltsbegleitgesetz 2011 (BGBl 2010 I, 1885; verkündet 14.12.2010) geregelt wurde, hatten die Oppositionsparteien mit einem Änderungsantrag versucht, zumindest für die Fernwärme die Steuerprivilegien wieder einzuführen. Über diesen Antrag hatte der Finanzausschuss zu entscheiden und hat ihn mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Der Antrag auf die Wiederaufnahme der Steuerprivilegierung für Fernwärme wurde u.a. damit begründet, dass "Fernwärme einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Umweltziele Deutschlands" leiste. Weiterhin wurde auf die Bedeutung der Entscheidung für die ca. 4 Mio. Haushalte verwiesen, die mit Fernwärme versorgt werden. Die Ablehnung des Änderungsantrags wurde damit begründet, dass Abgrenzungsprobleme z.B. zur Kraft-Wärme-Kopplung bestehen würden.

Als einzig positives Signal dieser Entscheidung des Finanzausschusses ist zu erkennen, dass auch zukünftig nicht zwischen Fern- und Nahwärmeversorgung differenziert wird. Ein Grund zur Freude ist diese Entscheidung jedoch ebenso wenig wie die Streichung der Steuerprivilegierung für Contracting und Fernwärme insgesamt. Der Gesetzgeber hat die Chance verpasst, durch maßvolles gesetzgeberisches Handeln, die Förderung von energieeffizienten Lösungen in der Wärmeversorgung - gegebenenfalls modifiziert - fortbestehen zu lassen. Neben einem steigenden Beitrag zum Klimaschutz hätte die Entlastung der Contracting- und Fernwärmewirtschaft auch den Aufbau des gesetzlich ebenfalls geforderten Energiedienstleistungsmarktes befördert.

Contracting und Fernwärme werden auch ohne die Vorteile im Energie- und Stromsteuerrecht bestehen bleiben und im Markt für Energiedienstleistungen weiterhin eine maßgebliche Rolle einnehmen. Die Anbieter sind damit aufgefordert, die bestehenden Energiedienstleistungen auszubauen und neue "echte" Energiedienstleistungsprodukte zu entwickeln. Dabei ist es jedoch für den weiteren Ausbau energieeffizienter Lösungen von maßgeblicher Bedeutung, dass die bereits erkannten Hemmnisse im Energiedienstleistungsmarkt, z.B. im Bezug auf die Umlagefähigkeit der Kosten der gewerblichen Wärmelieferung, schnellstens beseitigt und - zumindest hierfür - sachgerechte Lösungen gefunden werden. Hierfür wird sich der Verband für Wärmelieferung e.V. auch weiterhin einsetzen.

Betroffene Energiedienstleiter können sich im Rahmen des VfW-Sonderseminars >> "Wegfall der Energiesteuererstattung- Praktische Handhabung" am 11. Januar 2011 umfassend zum aktuellen Stand und zur zukünftigen Entwicklung informieren.

Quelle: Verband für Wärmelieferung e.V.

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