Letzte Aktualisierung: 31.05.2011

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Energie-Branche begrüßt Änderungsvorschläge an Regelungen zur Vermarktung von EEG-Strom

Clean Energy Sourcing, juwi und Dalkia begrüßen grundsätzlich den Plan der Bundesregierung, Grünstrom in den Strommarkt zu integrieren. Sie unterstützen daher die aktuelle Stellungnahme von Naturstrom, Greenpeace Energy und Elektrizitätswerke Schönau zu den Regelungen zur Vermarktung von EEG-Strom als Ökostrom im Referentenentwurf für das EEG 2012.

Energie-Branche begrüßt Änderungsvorschläge an Regelungen zur Vermarktung von EEG-Strom (Foto: energie-experten.org)

Energie-Branche begrüßt Änderungsvorschläge an Regelungen zur Vermarktung von EEG-Strom (Foto: energie-experten.org)

Clean Energy Sourcing, juwi und Dalkia begrüßen grundsätzlich den Plan der Bundesregierung, Grünstrom in den Strommarkt zu integrieren. Sie unterstützen daher die aktuelle Stellungnahme von Naturstrom, Greenpeace Energy und Elektrizitätswerke Schönau zu den Regelungen zur Vermarktung von EEG-Strom als Ökostrom im Referentenentwurf für das EEG 2012.

Naturstrom, Greenpeace Energy und Elektrizitätswerke Schönau kritisierten darin, dass insbesondere der § 39 EEG in der vorgeschlagenen Fassung die Stromdirektvermarktung an den Endkunden unterbindet. Clean Energy Sourcing, juwi und Dalkia stimmen dieser Stellungnahme in allen Punkten zu, sprechen sich jedoch zusätzlich gegen die Abschaffung des Erzeugeranspruchs auf die vermiedenen Netznutzungsentgelte im Falle einer Direktvermarktung nach § 39 aus.

Die Stellungnahme beinhaltet neben der Kritik konkrete Änderungsvorschläge, die die Vermarktung von Grünstrom aus EEG-Anlagen an Endkunden weiterhin ermöglichen. Beispielsweise solle als Bezugszeitraum für Erzeuger nicht der Monat, sondern wie bisher das Kalenderjahr dienen, da die neue Regelung nicht realisierbar sei. Als weiterer Punkt wurde die Notwendigkeit, für den Strom Herkunftsnachweise ausstellen zu dürfen, betont. Dr. Thomas Pilgram, Geschäftsführer der Clean Energy Sourcing GmbH (CES): "Es macht wenig Sinn, das Bundesumweltministerium dazu zu ermächtigen, Herkunftsnachweise für Ökostrom abzuschaffen, da nicht ersichtlich ist, welchen Vorteil eine solche Änderung haben soll."

Clean Energy Sourcing, juwi und Dalkia weisen außerdem ausdrücklich darauf hin, dass die Abschaffung des Erzeugeranspruchs auf die vermiedenen Netznutzungsentgelte im Falle einer Direktvermarktung zu vermeiden ist. Bei der Direktvermarktung nach dem § 39 gibt es keinen Mechanismus, der für den Anlagenbetreiber die EEG-Vergütungshöhe sicherstellt, daher sei es inhaltlich nicht nachvollziehbar, warum die vermiedenen Netznutzungsentgelte, die bei jeder Art der dezentralen Einspeisung zu erstatten sind, nicht an den Erzeuger weitergegeben werden sollen.

Quelle: euro.marcom pr

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