Dieses Jahr wurden einige wichtige Energie-Gesetze verabschiedet oder verändert, die Endkunden betreffen, die nächstes Jahr einen Neubau oder die Sanierung ihrer Immobilie planen. Grund genug, die wichtigsten Auswirkungen in Kürze aufzuzeigen:
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Seit Anfang 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Dieses fokussiert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung im Gebäudebereich. Im Neubau werden nun anteilig der Einsatz von zum Beispiel solarthermische Anlagen, Holzpellets-Heizungen oder Wärmepumpen zur Pflicht.
Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung wurde überarbeitet: Der Verbraucher soll in die Lage versetzt werden, sein Verhalten Heizkosten sparend auszurichten. Insbesondere beim Kauf oder der Miete von Immobilien kann nun unabhängig vom Gebäude ein Energieausweis verlangt werden.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wurde erneuert. Überall dort wo Strom und Wärme produziert wird, soll durch die Förderung erreicht werden, auch die Abwärme zu Heizungszwecken einzusetzen. Dies gilt sowohl für große Anlagen, als auch für Mini-BHKW in Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Energieberatungen
Energieberatungen sollen verstärkt gefördert werden. In 2009 wurden die Fördermittel um 15. Mio. € erhöht, um Energieberatungen der Verbraucherzentralen, "Vor-Ort-Beratung in Wohngebäuden", Stromberatungen und Thermografiegutachten sowie Energieeffizienzberatungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu fördern.
Energieeinsparungsgesetz
Zum Ende 2009 wurde das neue EnEG 2009 verabschiedet. Es beinhaltet die EnEV 2009, die die EnEV 2007 durch strengere Regelungen ablöst: Das EnEG 2009 verschärft die Obergrenze des Jahres-Primärenergiebedarfs für Gebäude um durchschnittlich 30 Prozent.