Letzte Aktualisierung: 08.11.2012

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Energieausweis bei Vermietung und Verkauf ab 2013 Pflicht

Energieausweis bei Vermietung und Verkauf ab 2013 Pflicht (Foto: Michael Staudinger - pixelio)

Energieausweis bei Vermietung und Verkauf ab 2013 Pflicht (Foto: Michael Staudinger - pixelio)

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sein Haus oder einen Teil davon zu vermieten oder zu verkaufen, der sollte sich bald einen Energieausweis ausstellen lassen. Ab 2013 gilt nämlich eine Energieausweis Pflicht bei Vermietung und Verkauf eines Hauses. Wenn Interessenten nach einem Energieausweis fragen, muss der Verkäufer oder Vermieter es ihnen unverzüglich vorlegen. Andernfalls kann ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro fällig werden.

Einen Energieausweis brauchen grundsätzlich alle, die verkaufen oder vermieten wollen. Der Energieausweis soll dem Kauf- oder Miet-Interessenten ermöglichen, den Energieverbrauch der Immobilie realistisch einzuschätzen und mit anderen Objekten zu vergleichen. Der Energieausweis ist ein mehrseitiges, detailliertes Dokument und zehn Jahre gültig. Die Farbskala, die zwischen rot und grün den Energieverbrauch der Immobilie veranschaulicht, ist nur ein Teil des komplexen Dokumentes. Ein Energieausweis darf ausschließlich von einem qualifizierten Energieberater ausgestellt werden. Keinen Ausweis benötigt übrigens, wer im eigenen Haus wohnt und weder verkaufen noch vermieten möchte.

Grundsätzlich muss ein Energiebedarfsausweis bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ausgestellt werden. Gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2009 §16 Abs. 2 muss einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich gemachent werden. Ausgenommen von dieser Energiepass Pflicht sind nur kleine Gebäude und Baudenkmäler (§ 16 Abs. 4 EnEV). Wird ein Gebäude gemischt als Wohn- und Nichtwohngebäude genutzt, so kann ein Energieausweis auch für Gebäudeteile ausgestellt werden (EnEV 2009 §22).

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