Das ifs Städtebauinstitut hat 60 Thesen zur Energieeffizienzpolitik für die Wärmeversorgung des Wohngebäudebereichs entwickelt. Auf diesen entfallen immerhin 20 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland. Das ifs will insbesondere die Politik darauf aufmerksam machen, dass eine positive Grundhaltung bei Wohneigentümern und Mietern die Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung beschleunigen könnte.
Es wird zunächst gezeigt, wo die größten Energieeinsparpotenziale liegen. Danach wird dargelegt, warum sich ohne Förderung entsprechende Sanierungsmaßnahmen für Selbstnutzer wie Vermieter nur teilweise rechnen. Das Diskussionspapier skizziert anschließend drei Instrumentenbereiche: erstens vertrags- und ordnungsrechtliche Vorgaben wie das Gebäudesanierungsprogramm und steuerliche Abschreibungen bzw. die indirekte Förderung über das Vorsparen, und drittens Innovation, Information und Beratung.
Das Diskussionspapier will unter anderem anregen, dass die Politik dafür sorgt, dass die positive Grundhaltung der Bevölkerung – alle sind Hauseigentümer oder Mieter – zur energetischen Sanierung des Wohngebäudebestandes erhalten bleibt. Das kann durch zu hohe ordnungsrechtliche Anforderungen und durch Sanierungspflichten, die zu deutlichen Kostensteigerungen und Mieterhöhungen führen, in Frage gestellt werden.
Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele ist es wirkungsvoller, wenn mehr energetische Sanierungen und Neubaumaßnahmen stattfinden, die auf Grund von Fördermaßnahmen das vorgeschriebene ordnungsrechtliche Anforderungsniveau deutlich überschreiten, als wenn weniger Maßnahmen durchgeführt werden, die ein erhöhtes ordnungsrechtliches Anforderungsniveau gerade erfüllen.
Eine positive Grundhaltung bei Wohneigentümern und Mietern, verbunden mit einer direkten und indirekten Förderung für die Erreichung eines höheren energetischen Anforderungsniveaus als ordnungsrechtlich vorgeschrieben, ist energiepolitisch effizienter, als ordnungsrechtlich die Grenze der wirtschaftlichen Vertretbarkeit auszureizen.