Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestands ist eine energie- und sozialpolitische Gerechtigkeitsfrage. Heizen, Kühlen und Leben im Alter in den eigenen Wänden dürfen nicht zu Luxusgütern werden. Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, fordert daher, die EnEV bereits jetzt auf zukünftige Standards umzustellen, das Mietrecht anzupassen, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf zwei Milliarden Euro aufzustocken und einen verlässlich finanzierten Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro insbesondere für einkommensschwache Haushalte aufzubauen.
Im Kern fordert Daniela Wagner eine bezahlbare Modernisierung des Gebäudebestandes. Angesichts der stetig steigenden Miet- und Wohnkosten in unseren Städten müssen die energie- und sozialpolitischen Fragen zusammen gelöst werden. Insbesondere sollte die Novellierung der Energieeinsparverordnung und die anstehende Mietrechtsnovelle in Bezug zueinander gesetzt werden.
Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf daher nicht verzögert und entsprechend der Ziele im Gebäudebereich mit Blick auf 2020 ausgerichtet werden. Die Novelle der EnEV alle zwei bis drei Jahre ist für die Energiewende im Gebäudebereich nicht hilfreich. Eine Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt im Auftrag des BMVBS hat ergeben, dass schon heute bei unsanierten Gebäuden eine Modernisierung auf ein sieben-Liter-Haus (EnEV 2009 minus 30 Prozent) wirtschaftlich ist.
Das Mietrecht bietet die Möglichkeit, die anfallenden Kosten gerecht zwischen Mietern und Eigentümern aufzuteilen. Deswegen muss es in Verbindung mit den steigenden Mietkosten so zukunftstauglich gemacht werden, dass einkommensschwache Mieter nicht unter dem Deckmantel des Klimaschutzes verdrängt werden.
Zusätzlich sollte die Förderkulisse an die verschiedenen Eigentumsformen, wie etwa Selbstnutzer, Kleinvermieter, Nutzer des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG), Genossenschaften oder Wohnungswirtschaft, angepasst werden. Konkret sind die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der KfW auf zwei Milliarden Euro aufzustocken, aus dem regulären Bundeshaushalt zu finanzieren und die Förderung von Einzelmaßnahmen zu stärken.
Ergänzend zur KfW-Finanzierung soll ein echter und verlässlich finanzierter Energiesparfonds in Höhe von drei Milliarden Euro aufgebaut werden. Dieser fördert Maßnahmen für Wärme- und Stromeffizienz insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen. Eine progressionsunabhängige steuerliche Förderung für energetische Modernisierung, die sozial gerecht und ökologisch zielführend ausgestaltet sein sollte, ist zusätzlich geboten.