Letzte Aktualisierung: 25.07.2012

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Energiewende muss Verbraucherinteressen berücksichtigen

Energiewende muss Verbraucherinteressen beruecksichtigen_Foto_energie-experten.org

Energiewende muss Verbraucherinteressen berücksichtigen (Foto: energie-experten.org)

Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung mit den energiepolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen Rheinland-Pfalz forderte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine stärkere Beachtung der Verbraucherinteressen bei der Umsetzung der Energiewende: Die Energiewende solle transparent und kosteneffizient gestaltet werden und die Kosten müssen gerecht auf alle gesellschaftlichen Gruppen verteilt werden.

Die Ziele der Energiewende werden von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz außerordentlich begrüßt. Die Verbraucherinteressen müssten auf dem Weg dorthin allerdings stärker berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale fordert daher Verbesserung in der Transparenz der Energiewende, höhere Kosteneffizienz und Kostengerechtigkeit sowie verstärkte Anstrengungen zur Energieeinsparung sowohl im Stromsektor als auch im Wärmebereich.

Die Forderungen der Verbraucherzentrale im Einzelnen:

Transparenz

1. Vergütungssätze nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) Die Verbraucherzentrale fordert klare und nachvollziehbare Kriterien für die Festlegung der EEG-Vergütungssätze. Ein einzurichtendes, öffentliches und unabhängiges "Energiewendeinstitut" sollte auf Basis dieser Kriterien unterschiedliche Kostenszenarien entwickeln, die zur Abstimmung gestellt werden. Bei der Entscheidung sind die Verbraucherverbände mit einzubeziehen.

2. Strombörse und Preisentwicklung Der seit Monaten erkennbare, Preis dämpfende Effekt des Ausbaus der Erneuerbaren Energien wird nicht an die Verbraucher weiter gegeben. Im Gegenteil: Rund 180 Versorger erhöhten im Frühjahr 2012 erneut die Preise. Die Liberalisierung des Strommarktes hat den Verbrauchern somit keine Vorteile verschafft. Daher muss bei der Regulierung des Marktes nachgebessert werden.

3. Abstimmung zwischen Bund und Ländern Die Verbraucherzentrale fordert ebenso wie ihr Bundesverband ein Bundesausbaugesetz für erneuerbare Energien, in dem sich die einzelnen Länder zu den jeweiligen, vorher untereinander abgestimmten Ausbauzielen verpflichten. Darauf aufbauend kann dann die Netzentwicklungsplanung erfolgen, die um entsprechende Planungen auf der Verteilungsnetzebene zu ergänzen ist. Diese müssen von den Ländern erstellt werden, ebenso Pläne für Heiz-Kraftwerke auf der Grundlage einer kommunalen Wärmeplanung und eventuell für darüber hinaus gehend, notwendige Reservekraftwerke.

Kosteneffizienz

1. Netzausbau Während es im Bereich der Übertragungsnetze einen vergleichsweise transparenten Planungsprozess gibt, bestehen große Unklarheiten bei den Verteilnetzen auf lokaler Ebene. Diese gehen mit hohen Finanzierungsforderungen über die Netzentgelte einher. Der Verteilnetzausbau braucht daher mehr Transparenz bei der Planung und den Kosten.

2. Photovoltaik-Ausbau Die Kostendegression bei den Photovoltaik-Modulen muss sich klar und zeitnah in den Vergütungssätzen widerspiegeln. Die Probleme der deutschen Hersteller lassen sich nicht dauerhaft mit bewusst hoch gehaltenen Vergütungssätzen zu Lasten der privaten Stromkunden lösen. Hier sind andere wirtschaftspolitische Instrumente gefragt.

3. Windenergie-Ausbau Offshore-Windenergie ist etwa doppelt so teuer wie Windenergie an Land. Dennoch gelten die alten Ausbauziele auf See weiter. Allein der notwendige Netzausbau für die Anbindung der Offshore-Anlagen kostet rund 12 Mrd. Euro. Der Ausbau der Windenergie an Land muss daher aus Kostengründen klare Priorität haben. Dies begrenzt sowohl die EEG-Umlage als auch die Kosten für den Netzausbau.

Kostengerechtigkeit

Die Entlastungen der Industrie bei der EEG-Umlage, den Netzentgelten, der Ökosteuer und den CO2-Zertifikaten summieren sich nach Expertenschätzungen auf knapp 10 Mrd. Euro – zu Lasten der Privathaushalte und der kleinen und mittleren Unternehmen.

1. Lastenverschiebung beim EEG Energieintensive Betriebe sind von der EEG-Umlage fast vollständig befreit. Diese Ausnahmen wurden zuletzt deutlich erweitert. Beides geht zu Lasten der Privathaushalte. Zusätzlich profitieren die großen Betriebe vom Preis dämpfenden Effekt des erneuerbaren Stroms an der Börse. Diese Ausnahmen müssen deutlich eingeschränkt werden auf Betriebe mit hohen Stromkostenanteilen bei der Produktion bei gleichzeitig hohem Exportanteil bei den Umsätzen.

2. Lastenverschiebung bei den Netzentgelten Großverbraucher in der Industrie sind inzwischen von der Zahlung der Netzentgelte befreit – auch hier wieder zu Lasten der Verbraucher. Seit Beginn des Jahres gibt es daher eine weitere Umlageposition auf der Stromrechnung der Verbraucher in Höhe von 0,151 Ct pro kWh. Diese Netzentgeltbefreiung ist sachlich nicht begründet und muss korrigiert werden.

Energiesparen

Darüber hinaus müssen die Anstrengungen zur Energieeinsparung sowohl im Stromsektor als auch im Wärmebereich verstärkt werden. Hier schlummern Riesenpotenziale, die geweckt werden müssen. Passende Förder- und Beratungsinstrumente müssen weiterentwickelt werden und die steuerliche Absetzbarkeit von Energieeinsparinvestitionen muss endlich kommen.

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