Die Bundesnetzagentur beabsichtigt in diesem Jahr, die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode festzulegen. Die Zinssätze sind Eingangsgrößen für die Ermittlung der zulässigen Erlösobergrenze eines Netzbetreibers. Der BDEW sieht dies kritisch und wertet diese Maßnahme als eine Verschlechterung der Investitionsbedingungen.
Laut Bundesnetzagentur hat sich aus bisherigen Untersuchungen ein kalkulatorischer Eigenkapitalzinssatz in Höhe von 8,20 Prozent für Neuanlagen vor Körperschaftsteuer ergeben. Eine Berücksichtigung der Gewerbesteuer erfolgt in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Regelungen separat. Wenn man die tatsächliche Bruttoverzinsung vor allen Steuern, also vor Abzug der Gewerbe- und Körperschaftsteuer, bestimmen will, liegt diese bei 9,50 Prozent. Für das Investitionsverhalten der Netzbetreiber ist dieser Wert entscheidend, denn auch bei vergleichbaren Anlageformen erfolgt die Betrachtung der Verzinsung grundsätzlich vor allen Steuern.
Im Vergleich zu dem Wert aus der ersten Regulierungsperiode, der mit 9,29 Prozent vor Körperschaftsteuer festgelegt wurde, sinkt der Wert für die zweite Regulierungsperiode danach um etwas mehr als einen Prozentpunkt. Dies liegt begründet in der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus, berücksichtigt aber auch, dass das Geschäft des Netzbetriebs im Vergleich zu dem gerade in letzter Zeit sehr volatilen allgemeinen Markt sehr stabile und konstante Renditen erwirtschaftet.
"Die Bundesnetzagentur will auf die dringend notwendigen Investitionen in den Ausbau der Stromnetze mit einer Verschlechterung der Investitionsbedingungen reagieren. Das ist ein erstaunlicher Vorgang. Politik und Wirtschaft sind sich einig: Die Energiewende schaffen wir nur, wenn sowohl die Übertragungs- als auch die Verteilnetze in Deutschland schnellstmöglich und massiv ausgebaut werden. Die jetzt bekannt gewordene Vorstellung der Bundesnetzagentur, die Verzinsung des für Netzinvestitionen eingesetzten Kapitals um über einen Prozentpunkt zu senken, läuft dem Umbau unseres Energiesystems völlig zuwider", sagte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu den Plänen der Bundesnetzagentur.
"Der Vorschlag der Bundesnetzagentur ist eine regelrechte Aufforderung an Investoren, nicht mehr in Deutschland zu investieren, sondern im Ausland, wo sie deutlich bessere Investitionsbedingungen vorfinden. Schon der heutige Nominalzinssatz von 9,29 Prozent liegt zum Teil deutlich hinter den Sätzen in anderen europäischen Ländern zurück: Die Regulierungsbehörden in Europa gewähren im Durchschnitt nominale Eigenkapitalzinssätze um die 10 Prozent. Und in den USA werden Zinssätze von fast 12 Prozent genehmigt. Um die gewaltigen Investitionen finanzieren zu können, braucht die Energiewirtschaft eine marktadäquate Regulierung. Andernfalls lässt sich das notwendige Kapital nicht aufbringen", so Müller.
Die zweite Regulierungsperiode beginnt für Gasnetzbetreiber am 1. Januar 2013 und für Stromnetzbetreiber am 1. Januar 2014. Nach § 7 Abs. 6 der Netzentgeltverordnung Strom bzw. Gas entscheidet die Bundesnetzagentur über die Eigenkapitalzinssätze jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode. Insgesamt orientiert sich die Festlegung für die zweite Regulierungsperiode eng an dem Vorgehen, das von der Bundesnetzagentur auch schon bei der Festlegung für die erste Regulierungsperiode im Jahr 2008 gewählt wurde. Die betroffenen Marktteilnehmer erhalten nun die Gelegenheit bis zum 5. Oktober 2011 eine Stellungnahme abzugeben.