Letzte Aktualisierung: 19.06.2012

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Erneuerbare Energie: Ist eine Genossenschaft besser als Aktien, Fonds und Genussrechte?

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Erneuerbare Energie: Ist eine Genossenschaft besser als Aktien, Fonds und Genussrechte? (Foto: Gerd Altmann - pixelio)

2012 wurde von der UNO zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen. Dies war Anlass, diese Unternehmensform mit anderen Engagementmöglichkeiten im Bereich Erneuerbarer Energien zu vergleichen. In der Begründung zum Jahr der Genossenschaften spricht man von Wirtschaftlichkeit verbunden mit sozialer Verantwortung. Daher die Frage: Ist eine Genossenschaft besser als Aktien, Fonds und Genussrechte?

Erneuerbare Energie Aktien

Durch die Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen mit Schwerpunkt auf Produkte oder Projekte im Umfeld erneuerbarer Energien partizipiert man einerseits an den Dividendenausschüttungen eines stetig steigenden Marktes und andererseits an möglichen Kurssteigerungen. Wie viele Solarunternehmen aber in der jüngsten Vergangenheit zeigten, kennt der Aktienkurs auch eine andere Richtung – nämlich auch nach unten. Im schlimmsten Fall ist das komplette Investment in Gefahr. Stopp-Loss-Kurse helfen das Risiko zu begrenzen, schalten es jedoch nicht aus.

Aktien können jederzeit verkauft werden. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Als Aktionär hat man ein Stimmrecht entsprechend der Anzahl seiner Aktien. Steuerlich betrachtet werden Dividenden mit der 25%igen Quellensteuer belegt. Kursgewinne aus Aktien sind nach einem Jahr steuerfrei. Da Aktien Unternehmensbeteiligungen sind, zählt man sie zu den Sachwerten. Sachwerte sind Geldwerten vorzuziehen, da sie mittel- und langfristig immer mit der Inflation (Geldentwertung) mitgehen.

Erneuerbare Energie Fonds

Fonds in diesem Bereich werden oft als geschlossene Fonds aufgelegt. Ebenso wie bei Aktien prüft ein Wirtschaftsprüfer die Zahlen eines Jahres. Eine Nachschusspflicht kann bestehen! Hier ist das Kleingedruckt maßgeblich. Die Ausschüttungen des Fonds sind zu versteuern. Mitbestimmen können man bei Fonds nicht. Zudem ist die Handelbarkeit der Fondsanteile gerade bei geschlossenen Fonds beschränkt. Derartige Umweltfonds bzw. New-Energy-Fonds zählen oft zu den Sachwertanlagen, d.h. sie passen sich der Geldentwertung an.

Erneuerbare Energie Genussrechte

Einige Gesellschaften bieten Genussrechte und versprechen attraktive Zinsen. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit gibt es kein Geld zurück. Was aber viele Anleger nicht wissen, dass es sich hierbei nicht um einen Sachwert, sondern um einen Geldwert handelt. D.h. man weiß zu Beginn, wie viel Geld man am Ende der Laufzeit haben wird. Was man nicht weiß ist, wie wertvoll der Geldbetrag dann noch ist (also keine Inflationssicherheit).

Nachteilig ist, dass man als Genussrechtinhaber nachrangiger Gläubiger ist. Man erhält erst dann einen Teil seines Geldes zurück, wenn alle anderen Gläubiger bedient sind. In der Realität bekamen Anleger oft nichts zurück, nachdem eine Gesellschaft in Schieflage geriet. Zudem hat man keinen Einfluss auf die Geschäfte, da man über kein Stimmrecht verfügen.

Erneuerbare Energie Genossenschaften

Nicht nur Bürgerenergiegenossenschaften sondern auch andere, nach ökonomischen Gesichtspunkten agierende Genossenschaften drängen in letzter Zeit verstärkt auf den Markt. Bemerkenswert ist, dass die Insolvenzquotenanteil von Genossenschaften an den Firmeninsolvenzen sowohl in Deutschland als auch in Österreich bei 0,1 % liegt. D.h. Genossenschaften sind als sichere Investments einzustufen. Als Unternehmensbeteiligung zählen sie zu den Sachwerten.

Jedes Genossenschaftsmitglied verfügt über eine Stimme, kann Satzungsänderungen mittragen, an die die Geschäftsführung sich halten muss. Ebenso wie Aktien und Fonds schauen sich Wirtschaftsprüfer die Zahlen eines Jahres an. Allerdings geht die Prüfung noch weiter. Es wird nämlich zusätzlich die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft. Das schafft bei den hier vorgestellten Beteiligungsmöglichkeiten die höchste Sicherheit und größte Transparenz für den Geldanleger.

Genossenschaftsanteile können jederzeit verschenkt, vererbt und verkauft werden. Im Gegensatz zu Aktien kann man seine Anteile sogar – oft nach einer gewissen Haltezeit - an die Gesellschaft direkt zurückgeben. Das geht bei Aktien nicht. Die Dividende einer Genossenschaft heißt Ertrag. Dieser wird oft versteuert ausgezahlt (d.h. er ist mit Quellensteuer belegt -Quellensteuer bedeutet übrigens, dass die Steuer an der Quelle abgeführt wird.)

Fazit

Wer auf Sicherheit, Verfügbarkeit und Transparenz Wert legt, ist mit einer Genossenschaft gut beraten. Die Rendite (Erträge) hängen von der betreffenden Gesellschaft, ihren Tätigkeitsschwerpunkten und vom Management ab. Wie überall gibt es auch hier Gute und Bessere. Auf bhkw1.de erhalt man weitere Details zur einer Beteiligung an einer erfolgreichen Genossenschaft im Erneuerbaren-Energie-Bereich ‒ z.B. als neue Heimat für die Erträge von Ihrem Solardach.

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