Die Aufstiegshilfe besitzt eine Länge von 550 Metern und besteht aus 45 Becken, in denen u. a. die Wanderfischarten Flussneunauge, Lachs, Meeresforelle, Aal, Dreistachliger Stichling und die Flunder durch zwei jeweils 1,20 Meter breite senkrechte Schlitze von Becken zu Becken gelangen und so den Höhenunterschied des Stauwehrs bewältigen können. Vor dem Bau der Fischtreppe konnten Fische, die nur im Oberlauf der Elbe und in seinen Nebenflüssen ablaichen, ihre Laichplätze nicht erreichen.
Der Bau der Fischtreppe beruht auf der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zuge des Genehmigungsverfahrens des Kohlekraftwerks in Moorburg. Strittiger Kernpunkt ist die zum Betrieb nötige Kühlwasserentnahme aus der Elbe, die Fische verletzen und töten kann. Ob eine Fischtreppe, die quasi nur den überlebenden Fischen dient, ein wenig ungestörter zu ihren Laichplätzen zu gelangen, einen wirklichen Ausgleich darstellt, ist fraglich. Der EuGH urteilte am 26.04.2017 im Sinne des Naturschutzes : "Da die Fischtreppe keinen Ausgleich für die Schäden darstellt, hätte das Kohlekraftwerk Moorburg nicht genehmigt werden dürfen."
Impressionen der neuen Fischtreppe finden sich auf unserem » Facebook-Profil