Mit der jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlichten EEG-Novelle 2012 II treten die neuen Regelungen des "Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien" rückwirkend zum 01.04.2012 und teilweise auch zum 01.01.2012 in Kraft. Experten rechnen wegen dieser Rückwirkung mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nach der Einigung über das Gesetz im Vermittlungsausschuss am 27.06.2012 und der Verabschiedung durch den Bundestag kurz darauf hatte sich der Bundespräsident 2 Monate Zeit genommen, um das Gesetz nun am 17.08.2012 zu unterschreiben. Die ungewöhnlich lange Wartezeit hatte zu erheblicher Verunsicherung bei Solarfirmen wie auch bei den Verbrauchern geführt. Namhafte Rechtsexperten wie Prof. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig (www.sustainability-justice-climate.eu) hatten den Bundespräsidenten aufgefordert, das Gesetz wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit nicht zu unterzeichnen.
"Ich rege an, von der Ausfertigung des erwähnten Gesetzes Abstand zu nehmen, da offenkundige und nachdrückliche Zweifel an der materiellen Verfassungskonformität der Regelung in der schlussendlich gefundenen Form bestehen. Insbesondere wird die EEG-Novelle den Grundrechtsgarantien bezüglich eines wirksamen Schutzes von Leben und Gesundheit vor dem Klimawandel (Art. 2 Abs. 2 GG) nicht gerecht, ergänzend ggf. auch den Grundrechten auf Berufsfreiheit und allgemeine Handlungsfreiheit seitens der mit der Herstellung und Aufstellung befassten Personenkreise (Art. 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG)", so Ekardt in einem persönlichen Schreiben an Gauck am 01.07.2012.
"Es ist damit zu rechnen, dass es zahlreiche Klagen gegen die EEG-Novelle geben wird", erklärt die Energierechtsexpertin Franziska Macht von Rödl & Partner. "Am Ende wird wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Gesetz rechtmäßig zustande gekommen und die Rückwirkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gleichwohl sollte sich die Branche – auch in Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2009/2010 zur damaligen Reform des EEG – auf die neue Rechtslage und die jetzt beschlossenen Fördersätze einstellen."