Die Stiftung Warentest hat gegenüber dem unabhängigen Energieversorger FlexStrom eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. In der Erklärung vom 1. Juni 2011 verpflichtet sich die staatlich finanzierte Stiftung, eine Falschbehauptung über Preiserhöhungen des Energieversorgers ab sofort zu unterlassen.
Die Stiftung Warentest hatte zuvor öffentlich behauptet, FlexStrom habe bei notwendigen Preisanpassungen das Sonderkündigungsrecht nicht erwähnt. Dies war schlicht falsch, weshalb FlexStrom der Stiftung Warentest die juristische Durchsetzung einer Unterlassungsverfügung androhte. Der Vorstand der Stiftung Warentest kam dem durch Abgabe seiner Erklärung zuvor und übernimmt die entstandenen Rechtsverfolgungskosten in voller Höhe.
FlexStrom hatte zuletzt öffentlich gemacht, dass die Stiftung Warentest immer wieder nicht den Tatsachen entsprechend über das Unternehmen berichtet hatte. Gesprächsangebote seitens FlexStrom an die Stiftung wurden aber wiederholt abgelehnt.
Statt dessen hatte die Stiftung u.a. schriftlich erklärt, sie sehe keine Verpflichtung, die Publikation von nachweislich falschen Leserbriefen im Internet zu unterlassen: "Es besteht keine Verpflichtung der Stiftung zur Überprüfung eines Leserbriefes auf dessen Wahrheitsgehalt, selbst dann nicht, wenn die Unwahrheit der aufgestellten Tatsachenbehauptungen nachgewiesen werden sollte."
Quelle: FlexStrom