Letzte Aktualisierung: 14.12.2011

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Förderung hocheffizienter KWK-Anlagen wird ausgeweitet

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Foerderung hocheffizienter KWK-Anlagen wird ausgeweitet - hier: Blockheizkraftwerk (Foto: BMU / Bernd Müller)

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25 % anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15%.

Durch die Novelle soll insbesondere eine moderate Zuschlagserhöhung bei emissionshandelspflichtigen Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erfolgen. Weiterhin soll die Förderung der Nachrüstung von Kondensationskraftwerken und entsprechenden Industrieanlagen mit KWK neu aufgenommen. Die Förderung der Modernisierung von KWK-Anlagen wird erleichtert. Die investive Förderung von Wärmenetzen wird ausgeweitet und um die Möglichkeit der Unterstützung von Wärmespeichern sowie von aus KWK-Anlagen gespeisten Kältenetzen und -speichern ergänzt. Für sehr kleine KWK-Anlagen und Brennstoffzellen bis 2 Kilowatt wird die Möglichkeit einer Pauschalierung der Zuschlagszahlung geschaffen.

Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung erheblich gesteigert. Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke (BHKW) und der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.

"Die neuen Gesetzesregelungen zeigen, dass die Bundesregierung die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung inzwischen erkannt und im Sinne der Energiewende gehandelt hat. Mit dem Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 hatte die Energiewirtschaft lange Zeit Sorge, dass die Politik das Potential der KWK mit der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme nicht sieht. Dies hat sich mit dem heutigen Tag geändert. Die heute beschlossenen Investitionsanreize sind ein richtiger Schritt. Die Anreize waren dringend notwendig, gehen aber noch nicht weit genug. Zudem sollte das von der Bundesregierung angestrebte Ziel, den Anteil von KWK-Strom an der Erzeugung auf 25 Prozent zu steigern, auch mit der konkreten Jahresangabe 2020 im Gesetz stehen." Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zu der heute im Kabinett der Bundesregierung verabschiedeten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes.

"Die Anhebung der Vergütung um 0,3 Cent pro Kilowattstunde für Strom aus KWK-Anlagen, die im Emissionszertifikatehandel erfasst sind, ist noch nicht ausreichend. Der Gesetzgeber korrigiert hier lediglich die ab 2013 wirksam werdenden wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen des Emissionszertifkatehandels. Um echte Investitionsanreize zu setzen, müsste die Förderung für alle neu installierten und modernisierten Anlagen um 0,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben werden", erläuterte Hildegard Müller. Etliche Prämissen im Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium, das die Grundlage für die Gesetzesnovelle bildete, seien bei den Wirtschaftlichkeitsberechnungen äußerst optimistisch gewählt. Dies führe im Ergebnis zu einer weitaus besseren Darstellung der Wirtschaftlichkeit als tatsächlich erzielt werden könne.

Ausdrücklich zu begrüßen ist aus Sicht des Branchenverbandes die mit der Gesetzesnovelle wirksam werdende Förderung von Wärmespeichern, der Nachrüstung von Kondensationskraftwerken mit einer Wärmekopplung sowie die deutlichen Vereinfachungen bei der Antragsstellung für kleine Anlagen und Wärmenetze. Diese auch wiederholt von Seiten des BDEW in die Diskussion eingebrachten Regelungen würden zu einer weiteren Optimierung des KWK-Gesetzes beitragen.

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