Ab heute können Anträge für das Mini-KWK-Programm gestellt werden Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 20 kWel. Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kW können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss bis zu 3.500 € erhalten. Er ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
Mit dem Förderprogramm "Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel" sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden. Dazu können neue Blockheizkraftwerke BHKW bis 20 kWel in Bestandsbauten nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten zum Beispiel sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Mini-BHKW mit einer Leistung von 1 kWel 1.500 Euro, größere BHKW mit 19 kWel hingegen 3.450 Euro.
Die Mini-BHKW dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15% und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20% betragen.
Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel.
Fördervoraussetzung ist zudem, dass die Mini-BHKW in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Dazu sollen in einer ersten Runde die Herstelleranmeldungen bis zum 15. Februar 2012 im BAFA eingereicht werden. Die Liste soll dann bis 15. März 2012 erstmalig veröffentlicht werden und anschließend kontinuierlich ergänzt werden. Das BAFA fordert deshalb die Hersteller von Mini-BHKW auf, Ihre Anlagen beim BAFA für dieses Förderprogramm schnellstmöglich zertifizieren zu lassen.
Mini-BHKW erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine besonders hohe Brennstoffausnutzung und sind daher besonders klimafreundlich. Die Speicherung der Wärme ermöglicht die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung. Dadurch tragen die Anlagen auch zur Systemintegration fluktuierender erneuerbarer Energien bei.