Letzte Aktualisierung: 02.02.2012

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Hängepartie um steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen geht weiter

Haengepartie um steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmassnahmen geht weiter_Foto_KfW

Hängepartie um steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen geht weiter (Foto: KfW)

Nächste Woche Mittwoch geht die Hängepartie um die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen in die nächste Runde: Am 8. Februar tagt der Vermittlungsausschuss erneut. "Wir brauchen endlich eine Einigung zwischen Bund und Ländern", so Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. "Nicht nur käme Deutschland seinen selbst gesteckten Klimazielen ein Stück näher, das Gesetz wäre auch ein echter Anreiz für Wohneigentümer. Und da Steuerregeln beständiger sind als Förderregelungen, die je nach Haushaltslage geändert werden, ist eine steuerliche Absetzbarkeit verlässlich planbar."

Wirtschaft, Verbände und Verbraucher sind sich einig: Das Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen wäre ein guter Schritt in Richtung des erklärten politischen Ziels, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Auch dass im "Land der Steuersparer" die steuerliche Absetzbarkeit ein großer Anreiz wäre, die eigenen vier Wände energetisch zu modernisieren, ist unbestritten. Und schlussendlich würde die deutsche Wirtschaft von dieser Steuererleichterung profitieren, denn es ist bekannt, dass jeder Fördereuro rund neun Euro an Investitionen auslöst. Die steuerliche Absetzbarkeit würde sich also um ein Vielfaches auszahlen!

Doch die Blockade der Länder in Sachen energetischer Sanierung löst derzeit keine Investitionen bei den Wohneigentümern aus, sondern nur verunsichertes Zögern: Tritt das Gesetz nun in Kraft oder nicht? "Diese Situation hilft weder der Wirtschaft noch den Verbrauchern – und Geld in die Steuerkassen spült sie sicher auch nicht", stellt Rauch fest.

Bereits seit über einem halben Jahr beschäftigt das Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen die Politik. Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf, doch am 8. Juli 2011 blockierte der Bundesrat das Inkrafttreten des Gesetzes. Nun tagt der Vermittlungsausschuss bereits zum dritten Mal. Noch immer berufen sich einige Bundesländer auf die Schuldenbremse und die vordergründig zu verbuchenden Steuereinbußen, die ihnen durch das Gesetz entstehen würden. "Doch das ist eine Milchmädchenrechnung", moniert Verbandspräsident Rauch. Die Steuereinnahmen durch die Investitionen kompensieren den Steuerverzicht mehrfach.

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