Letzte Aktualisierung: 31.01.2020

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Höhere Energieberater-Förderung 2020: Jetzt 80% Kosten-Zuschuss!

Zum 1. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht. Konkret wird die Förderung von bisher 50 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro).

Zum 1. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude von bisher 50 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben. Auch die Höchstsätze steigen deutlich. (Foto: energie-experten.org)

Zum 1. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude von bisher 50 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben. Auch die Höchstsätze steigen deutlich. (Foto: energie-experten.org)

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ tritt am 1. Februar 2020 in Kraft. Diese beinhaltet nun auch eine höhere Förderung von Energieberatungen. Ziel der höheren Energieberater-Förderung 2020 ist es, mit Hilfe qualifizierter und unabhängiger Energieberater die intelligente Einsparung von Energie in Wohngebäuden zu fördern.

Energieberater-Zuschuss steigt 2020 auf 80 % des Beratungshonorars

Konkret wird die Energieberater-Förderung ab Februar 2020 von bisher 50 % auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro).

Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen. Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen.

Der Energieberater-Zuschuss kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Einen Zuschuss von 80% der Kosten einer Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt.

Energieberatung auch für Fördermittel-Beantragung wichtig

Im Rahmen einer Energieberatung zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können.

Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert. Die Energieberatungsberichte werden von qualifizierten Energieberatern erstellt, die sich verpflichten, neutral zu beraten.

Für Immobilienbesitzer heißt dies ganz konkret, dass auch Fördermittelanträge z. B. der neuen Heizungsförderung des BAFA unkompliziert und deutlich günstiger begleitet werden können, wenngleich eine Begleitung nicht zwingend gefordert wird. Auch Im Falle der steuerlichen Sanierungsförderung genügt rein rechtlich eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers. Nur bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen.

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