Letzte Aktualisierung: 02.12.2010

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Innenraumbelastung durch Quecksilber aus zerbrochenen Energiesparlampen

Energiesparlampen sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen.

Bei den Tests, die eine "worst case" Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt.

Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen.

Als Reaktion auf die Testergebnisse des Umweltbundesamtes fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die EU auf, das Glühbirnen-Verbot aussetzen. "Der Staat hat bei der Produktsicherheit offenbar geschlafen. Gab es vor dem Glühbirnen-Verbot keine Tests?", fragt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die Leidtragenden nicht die Verbraucher sind, so der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der vzbv fordert von der Bundesregierung, in Brüssel eine Aussetzung des Verbots zu erwirken, bis für die Verbraucher sichere und praktikable Alternativen auf dem Markt sind. "Es kann nicht sein, dass der Staat ein sicheres Produkt verbietet und durch ein unsicheres ersetzt", kritisiert Billen. Die dritte Stufe des Glühbirnen-Verbots bedeutet für Verbraucher einen besonders starken Einschnitt, da die 60-Watt-Birnen im Haushalt am häufigsten eingesetzt werden. "Wenn die Industrie es nicht schafft, bruchsichere und ungefährliche Lampen anzubieten, muss die Glühbirne über den Herbst 2011 hinaus im Handel bleiben", so Billen.

Darüber hinaus fordert der vzbv ein Rückerstattungsrecht für Energiesparlampen, die beim Zerbrechen überhöhte Quecksilberkonzentrationen verursachen. Er sieht hier vor allem die Wirtschaft in der Pflicht. "Hersteller und Händler müssen dafür sorgen, dass Verbraucher unbürokratisch ihr Geld zurückbekommen", so Billen.

Quelle: Umweltbundesamt / Verbraucherzentrale Bundesverband

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