Letzte Aktualisierung: 12.03.2013

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Jeder zweite Grundversorger wälzt Zusatzkosten auf Verbraucher ab

Jeder zweite Grundversorger wälzt Zusatzkosten auf Verbraucher ab (Foto: energie-experten.org)

Jeder zweite Grundversorger wälzt Zusatzkosten auf Verbraucher ab (Foto: energie-experten.org)

Die Verbraucherzentrale NRW bescheinigt vielen Stromanbietern eine fragwürdige Preis- und einseitige Informationspolitik. Dies geht aus einer Strompreisstudie der Verbraucherschützer hervor, nach der mindestens die Hälfte der Grundversorger in NRW die Energiewende und die steigende EEG-Umlage nutzten, um Strompreiserhöhungen zu begründen. Zudem hätten rund 60 Prozent der landesweit 113 Anbieter ihre Kunden nur unzureichend über die jüngsten Preiserhöhungen informiert. Die auffälligsten Unternehmen wird die Verbraucherzentrale NRW deshalb abmahnen.

Die Strompreisstudie der Verbraucherzentrale NRW analysierte von Januar bis Mai 2013 Briefe, mit denen die Grundversorger die Strompreiserhöhungen ankündigten. Zudem werteten sie für jeden einzelnen Anbieter aus, welche Kosten ihm durch gestiegene EEG- und andere Umlagen sowie veränderte Netzentgelte in diesem Jahr entstehen. Diese Zusatzkosten verglichen sie mit der Höhe des jeweiligen Preisaufschlags. Im Ergebnis wälzte jeder zweite Grundversorger seine Zusatzkosten komplett auf die Verbraucher ab oder erhöhte die Strompreise noch weiter.

Die sinkenden Beschaffungspreise für Strom spielen in den Briefen der Grundversorger an ihre Kunden so gut wie keine Rolle. Dagegen strapazieren fast alle die Energiewende und die steigende EEG-Umlage als Argumente deutlich über. Gerade mal die Hälfte der Grundversorger schafft es, die Höhe ihrer Preisaufschläge stichhaltig zu begründen. Zudem sind die meisten Kundenanschreiben in den Augen der Verbraucherschützer nicht transparent genug: So fehlt manchmal schon der Name des betreffenden Stromtarifs. Oder es wird für die Verbraucher gar nicht deutlich, dass es in dem Schreiben um eine bevorstehende Preiserhöhung geht. Außerdem weist jeder dritte Grundversorger die Verbraucher nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung hin.

Die Studienergebnisse mit detaillierten Angaben zu allen Grundversorgern in NRW finden sich unter www.vz-nrw.de/Strompreisstudie.

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