Letzte Aktualisierung: 22.12.2010

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Keine Störung militärischer Radaranlagen durch Windenergie

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit aktuellem Eilbeschluss vom 21.12.2010 – 12 B 3465/10 – festgestellt, dass eine in 34 km Entfernung zum Verteidigungsradar Auenhausen genehmigte Windenergieanlage (WEA) aller Voraussicht nach nicht zu einer Störung der Funktionsfähigkeit der Radaranlage führen wird. In dem konkreten Fall wehrt sich die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wehrbereichsverwaltung (WBV) Nord, mit verwaltungsgerichtlicher Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine WEA, weil diese zu Beeinträchtigungen der Radarerfassung führe, die militärischerseits nicht mehr hingenommen werden könnten.

Dem mit dem Ziel der kurzfristigen Anlagenerrichtung gestellten Eilantrag des WEA-Betreibers gab das VG Hannover mit oben genanntem Beschluss statt. So habe die WBV nicht nachvollziehbar dargelegt, dass die Grenzreichweite der Radaranlage Auenhausen gerade durch das Hinzutreten der in Streit stehenden WEA vermindert werde. Das Vorbringen der WBV erschöpfe sich in "spekulativen Überlegungen, die die erforderliche technisch-naturwissenschaftliche Tatsachenbasis nicht erkennen lassen", so das Verwaltungsgericht. Bei der Bundeswehr liege insoweit ein "Erkenntnisdefizit" vor.

"Das VG Hannover hat mit erfreulicher Deutlichkeit klargestellt, dass die Bundeswehr verpflichtet ist, nachprüfbar darzulegen, dass gerade die konkrete WEA die Funktion der Radaranlage nachteilig beeinflussen wird", meint Dr. Oliver Frank, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der auf das Gebiet der Erneuerbaren Energien spezialisierten Lippstädter Anwaltskanzlei Engemann & Partner. "Ob und wie eine nachteilige Beeinflussung der Funktion des Radars vorliegt, unterliegt grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle."

Ob die WBV ihre Klage nach dieser eindeutigen Eilentscheidung aufrecht erhalten wird, bleibt abzuwarten. Das VG Hannover geht im Rahmen der in der Eilentscheidung vorgenommenen Interessenabwägung jedenfalls davon aus, dass die Klage in der Hauptsache keinen Erfolg haben wird.

Für die Windenergiebranche hat der Beschluss des VG Hannover bundesweite Bedeutung, denn damit setzt sich erstmals ein Verwaltungsgericht über die von der Bundeswehr geltend gemachten radartechnischen Bedenken in Bezug auf WEA hinweg. Der Beschluss macht deutlich, dass die derzeitige Praxis des pauschalen Ablehnens von WEA durch die WBV rechtswidrig ist und der gesteigerten Durchsetzungskraft der Windenergienutzung als im Außenbereich privilegiertes Vorhaben nicht gerecht wird.

Quelle: Engemann & Partner Rechtsanwälte und Notare

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