Letzte Aktualisierung: 10.01.2020

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KfW Förderung 2020: Zuschuss von bis zu 48.000 Euro!

Seit Anfang 2020 wurde neben der BAFA-Heizungsförderung und der steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen auch die KfW-Förderung verändert und im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren massiv aufgestockt. Für den Bau eines neuen KfW-Effizienzhauses erhöht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Tilgungszuschuss ab dem 24. Januar 2020 deutlich. So ist z. B. bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Plus ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich. Damit hat sich die Förderung verdoppelt!

Die KfW-Förderung wurde 2020 deutlich erhöht. Wer sein Haus nun auf Effizienzhaus-Niveau bringt, kann seit 2020 mit einem KfW-Zuschuss von bis zu 48.000 Euro rechnen. (Foto: energie-experten.org)

Die KfW-Förderung wurde 2020 deutlich erhöht. Wer sein Haus nun auf Effizienzhaus-Niveau bringt, kann seit 2020 mit einem KfW-Zuschuss von bis zu 48.000 Euro rechnen. (Foto: energie-experten.org)

Höhere KfW-Zuschüsse für KfW-Effizienzhäuser

Hauseigentümer, die ihr selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus zu einem KfW Effizienzhaus sanieren lassen wollen, können in 2020 auf die jetzt stark aufgewerteten Kredit- und Zuschussprogramme der KfW-Förderbank zurückgreifen.

Einzelne Fördermaßnahmen z. B. der Heizung werden hauptsächlich nur noch vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) (siehe "Austauschprämie für Ölheizungen") angeboten oder über eine Steuervergünstigung gefördert.

Kredit- und Zuschussvariante werden nun erstmals gleich hoch gefördert. Auch beim Neubau wurden die KfW Förderungen ab 2020 angehoben. Die Änderungen gelten ab 24. Januar 2020:

  • Die förderfähigen Kosten zum KfW-Effizienzhaus steigen von 100.000 Euro auf 120.000 Euro, ein Zuschuss ist – je nach Effizienzhausstandard – zwischen 30.000 und 48.000 Euro möglich.
  • Bei Einzelmaßnahmen sind es maximal 10.000 Euro, die förderfähigen Kosten wurden auf 50.000 Euro angehoben.
  • Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %. Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

In finanzieller Hinsicht sind die KfW- und BAFA-Gelder 2020 ähnlich attraktiv wie die neue steuerliche Abschreibung. Je nach individuellem Steuersatz können aber Unterschiede zu Tage treten.

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KfW fördert klimafreundliche Heizungen mit Ergänzungskredit

Während die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen seit 2020 nun nahezu komplett beim BAFA liegt, fördert die KfW ergänzend zum BAFA-Zuschuss

  • Solarthermie-Anlagen,
  • Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser),
  • Wärmepumpen und
  • Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)

mit dem KfW Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)".

KfW Förderung setzt 2020 weiterhin auf Energieberater-Begleitung

Auch die fachliche Überprüfung wurde neu geregelt: Bei der KfW-Förderung muss ein Gebäudeenergieberater die baulichen Maßnahmen begleiten und prüfen, was auch zur Qualitätssicherung empfehlenswert ist.

Im Falle der steuerlichen Sanierungsförderung genügt rein rechtlich eine Fachunternehmererklärung des durchführenden Handwerkers.

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KfW fördert keine Öl-Heizungen mehr

Ab 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage) von der KfW nicht mehr gefördert. Die Kosten hierfür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl für den Neubau (Energieeffizient Bauen – Kredit (153)) als auch für die Altbausanierung (Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), bei der ab dem 01.01.2020 auch kombinierte Hybrid-Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl nicht mehr gefördert werden.

Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann hingegen ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.

Im Bereich der KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden ist es sogar verboten, in einem KfW-Effizienzgebäude Öl monovalent oder auch bivalent als Energieträger einzusetzen.

Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ wurden ab 2021 die bisherigen Programme – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (umgesetzt als Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) – in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot gebündelt.

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