Letzte Aktualisierung: 06.02.2013

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KfW-Zuschuss zu Batteriespeichern startet am 1. Mai

KfW-Zuschuss zu Batteriespeichern startet am 1. Mai - hier: KfW-Merkblatt Erneuerbare Energien "Speicher" Programmnummer 275 (Grafik: KfW Bankengruppe)

KfW-Zuschuss zu Batteriespeichern startet am 1. Mai - hier: KfW-Merkblatt Erneuerbare Energien "Speicher" Programmnummer 275 (Grafik: KfW Bankengruppe)

Eher zufällig wurde heute Morgen das KfW-Merkblatt Erneuerbare Energien "Speicher" Programmnummer 275 bekannt, das erst am kommenden Freitag offiziell vorgestellt wird. Grund für die Rücknahme des Merkblatts war, dass alle weiteren Antragsunterlagen noch nicht verfügbar waren. Somit steht bereits heute fest, dass der Zuschuss zu Batteriespeichern wie angekündigt umgesetzt wird und ab dem 1. Mai zur Verfügung steht.

Speicherzuschuss auch rückwirkend gültig

Über das neue KfW-Programm können Batteriespeicher zinsgünstig finanziert werden und zusätzlich ein Zuschuss zum Batteriespeicher beantragt werden. Dies gilt natürlich bei der Neuinstallation einer Photovoltaikanlage ab Start des Förderprogramms als auch rückwirkend für den Kauf eines Batteriespeichers für Anlagen, die ab dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Die Finanzierungsmöglichkeit und der Zuschuss gelten jedoch nur für Batteriespeicher für kleinere PV-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kWp.

KfW-Zuschuss auch mit anderen Programmen kombinierbar

Das KfW-Programm "Speicher" bietet die Möglichkeit, die Anschaffung eines Batteriespeichers zu 100 Prozent über die KfW zinsgünstig zu finanzieren. Der Tilgungszuschuss, der zusätzlich zum Kredit beantragt werden kann, beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten des Speichers. Teilweise können auch weitere Förderprogramme kombiniert werden, solange insgesamt nicht das Zweifache des Speicherzuschusses überschritten wird.

Einspeiseleistung wird dauerhaft auf 60 Prozent begrenzt

Es sind jedoch auch Auflagen einzuhalten. So muss der Batteriespeicher mindestens fünf Jahre lang in Kombination mit der PV-Anlage betrieben werden und die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaik-Anlage am Netzanschlusspunkt darf nicht mehr als 60 Prozent der Anlagen-Leistung betragen. Und dies gilt für mindestens 20 Jahre. Wird der Batteriespeicher nach fünf Jahren nicht mehr genutzt, so darf trotzdem nicht mehr als 60 Prozent der PV-Leistung ins Netz eingespeist werden.

Alle weiteren Details zum KfW-Zuschuss für Batteriespeicher können dem KfW-Merkblatt Erneuerbare Energien "Speicher" Programmnummer 275 entnommen werden.

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