Letzte Aktualisierung: 15.10.2019

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Klimapaket 2030: Steigende CO2-Preise bergen soziale Sprengkraft

Das Klimapaket ist wenig klimaverträglich. Ist es denn zumindest sozialverträglich? Denn jeder Groko-Politiker, allen voran Svenja Schulze und Peter Altmaier, rechtfertigen den homöopathisch niedrigen CO2-Preis mit sozialer Gerechtigkeit. Jetzt urteilt das PIK eindeutig: Das Klimapaket ist nicht sozial, es vergrößert sogar noch die soziale Schere zwischen arm und reich.

Das Klimapaket birgt laut einer Studie des PIK und MCC zukünftig erheblichen sozialen Sprengstoff. Dabei wäre auch ein höherer CO2-Preis durch höhere Rückerstattungen sozial gerecht möglich gewesen. (Foto: energie-experten.org)

Das Klimapaket birgt laut einer Studie des PIK und MCC zukünftig erheblichen sozialen Sprengstoff. Dabei wäre auch ein höherer CO2-Preis durch höhere Rückerstattungen sozial gerecht möglich gewesen. (Foto: energie-experten.org)

Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und das Berliner Klimaforschungsinstitut MCC (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change) haben jetzt das Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung in der vergangenen Woche verabschiedet hat, analysiert und bewertet. Auch der Frage der Sozialverträglichkeit des Klimapakets ist das PIK und das MCC in "Bewertung des Klimapakets und nächste Schritte" nachgegangen.

Beschlossene Maßnahmen zum sozialen Ausgleich sind unzureichend

Dabei kommen beide Institute hinsichtlich der sozialen Ausgewogenheit zu einem eindeutigen Urteil:

"Es zeigt sich, dass die Mittelschicht am stärksten belastet wird, während die Belastung für ärmere Haushalte zwar abgefedert wird, der Ausgleich aber noch unzureichend ist: Gerade hier treten besondere Härtefälle auf. Die soziale Schieflage verschärft sich dramatisch bei steigenden CO2-Preisen, die ab 2026 zu erwarten sind."

Laut der PIK und MCC Untersuchung mangele es auch dem Argument des Klimakabinetts, man könne keinen hohen CO2-Preis einführen, da ein hoher CO2-Preis sozial schwächer gestellte Menschen benachteilige, einer sachlichen Grundlage:

"Die deutsche Politik setzt zu wenig auf kostengünstige marktwirtschaftliche Anreize. Dies mag einerseits aus dem geringen Vertrauen in deren Wirksamkeit resultieren, andererseits mag es an den befürchteten sozialen oder wirtschaftlichen Verwerfungen bei zu hohen Preisen liegen. Beide Sorgen sind unbegründet. Zwar sind in der Tat die beschlossenen Maßnahmen zum sozialen Ausgleich unzureichend, doch lässt sich hier durch eine höhere Rückerstattung gegensteuern."

Im Gegenteil, dadurch, dass die Notwendigkeit eines höheren CO2-Preises quasi verschoben wurde, wird auch die Belastung der Haushalte später mehr steigen müssen, als dies heute bei Einführung eines höheren Preisniveaus der Fall gewesen wäre:

"Die Politik ist der Frage der CO2-Preisentwicklung nach 2026 ausgewichen. Aber gerade nach 2026 erscheinen hier erhebliche Preissteigerungen nötig, wenn die 2030er-Ziele erreicht werden sollen. Je mehr der Anstieg von CO2-Preisen zeitlich nach hinten verschoben wird, desto höher werden die Preise jährlich steigen müssen, um die gegebenen EU-Ziele zu erreichen. Gerade dies vergrößert jedoch die Herausforderung, sozialen Ausgleich und Planungssicherheit für Investitionen zu schaffen."

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Klimapaket wird Geringverdiener erheblich belasten

Grund für die soziale Ungerechtigkeit des Klimapakets ist die mangelnde Ausgestaltung einer effektiven Rückerstattung der Einnahmen. So hat die Bundesregierung zwar Maßnahmen wie eine Senkung der EEG Umlage, die Erhöhung der Pendlerpauschale, eine Erhöhung des Wohngeldes und die Anpassung der Heizkostenerstattung vorgesehen. Diese Maßnahmen reichen laut "Bewertung des Klimapakets und nächste Schritte" jedoch nicht aus.

"Die von der Regierung angekündigten Entlastungen über den Strompreis und durch höhere Sozialtransfers reichen für sich genommen nicht aus, um die Belastungen bei einem künftigen CO2-Preis von potenziell 60 Euro auszugleichen. Ein großer Anteil von Geringverdienern, die keine Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen und nicht von den jeweiligen Entlastungsmaßnahmen profitieren, wird durch die Klimapolitik erheblich belastet:

Etwa ein Viertel der Haushalte in der untersten Einkommensgruppe zahlt durch den Regierungsvorschlag mehr als 1 Prozent ihres Einkommen. Eine substantielle Strompreissenkung über die Finanzierung der EEG-Umlage als alternative Rückerstattungsoption hätte vor allem untere Einkommen erheblich entlastet.

Den unteren Einkommensgruppen hilft auch nicht die im Klimapaket als weitere Entlastungsmaßnahme vorgesehene Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler. Denn die Entlastung steigt mit höherem Einkommen durch den wachsenden Steuervorteil an. Insbesondere gutverdienende Pendler mit langen Wegen werden in den ersten Jahren der Reform überkompensiert: Sie sparen mehr Steuern, als sie zusätzlich an der Tankstelle zahlen. Auch hier zeigt sich wieder, dass der soziale Ausgleich bei über die Zeit steigenden CO2-Preisen nicht gewährleistet ist."

Steigende CO2-Preise bergen soziale Sprengkraft

Nur weil die Bundesregierung bzw. das Klimakabinett sehr niedrige CO2-Preise angesetzt hat, heißt dies noch lange nicht, dass der der CO2-Bepreisung zugrunde liegende Mechanismus sozial gerecht wäre. In der Ausgestaltung des Klimapaketes ist sogar das Gegenteil der Fall. Laut PIK und MCC wird sich gerade durch die Art und Weise wie der CO2-Preis erhoben wird, in einigen Jahren "die soziale Schieflage verschärfen".

"Insgesamt bergen die beschlossenen Maßnahmen mittel- bis langfristig bei steigenden CO2-Preisen eine soziale Sprengkraft. Denn es fehlt ein breit angelegter Ausgleichsmechanismus, der insbesondere Gering- und Durchschnittsverdienern zugutekommt."

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Sozial ausgewogene Rückerstattung wäre möglich gewesen

Dabei wäre auch ein höherer CO2-Preis sozial gerecht möglich gewesen, wenn sich das Klimakabinett die entsprechenden Empfehlungen des PIK ("CO2-Bepreisung zum Klimaschutz ist sozial gerecht machbar") zu Herzen genommen hätte:

"Durch eine Begrenzung der Förderprogramme und Maßnahmen könnte ein größerer Anteil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für eine allgemeine Entlastung der Bevölkerung verwendet werden. Dies ließe sich auch bewerkstelligen. Würde die Regierung, in Form einer Reduktion von EEG-Umlage und Stromsteuer, den Strompreis viermal so stark senken wie bisher geplant, wäre eine sozial ausgewogene Rückerstattung erreicht.

Bei CO2-Preisen jenseits von 70 Euro sind jedoch hier Grenzen erreicht, da EEG-Umlage und Stromsteuer nicht auf negative Werte abgesenkt werden können. Alternativ könnten die Einnahmen dann als je Person einheitliche Klimadividende ausgeschüttet werden: Bei einem CO2-Preis von 60 Euro/ tCO2 wären dies 150 Euro pro Person im Jahr. Weil sich die aufkommensneutrale Klimadividende automatisch an den CO2-Preis anpasst, ist eine sozial ausgewogene Rückerstattung auch bei ansteigenden CO2-Preisen garantiert."

Auch das DIW und der Bundesrechnungshof kritisieren Klimapaket

Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kommt in einer Studie zum verabschiedeten Klimapaket zu dem Schluss, dass die im Klimapaket geregelte CO2-Bepreisung unsozial sei. Private Haushalte mit niedrigen Einkommen werden dabei deutlich stärker belastet als Haushalte mit hohem Einkommen. Laut DIW-Studie kommt 2026 bei einem Preis von 60 Euro pro Tonne CO2 auf Haushalte mit niedrigerem Einkommen im Durchschnitt eine Belastung in Höhe von teils mehr als einem Prozent ihres Nettoeinkommens zu. Im Gegensatz hierzu hat das oberste Zehntel der Haushalte demnach nur im Durchschnitt eine Mehrbelastung von 0,4 Prozent ihres Nettoeinkommens abzuführen.

Sogar der Bundesrechnungshof führt die Kritik öffentlich fort : Der Bundesrechnungshof kritisiert ähnlich wie das PIK und das DIW einerseits die Steuerermäßigungen für die energetische Gebäudesanierung und andererseits die Mobilitätsprämie für geringverdienende Berufspendler, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von 9.408 Euro liegt. Beim Rechnungshof steht im Mittelpunkt der Kritik dass vor allem gut verdienende Steuerpflichtige begünstigt werden. Steuerpflichtige mit Renteneinkünften sowie mit geringen oder mittleren Einkommen können die Steuerermäßigungen des Klimapakets hingegen nicht oder nur teilweise nutzen.

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