Letzte Aktualisierung: 24.10.2017

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LED-Technik: Mieten statt Kaufen?

LED-Beleuchtung kann man heute auch mieten anstatt zu kaufen. Auf diese Weise müssen vor Allem Unternehmen und Gewerbetreibende keine Investition tätigen und profitieren von geringeren Beleuchtungskosten. Auch Wartung und Service lassen sich dazu mieten.

Wer LED-Technik mietet, der spart laut Deutsche Lichtmiete abzüglich Miete in der Regel 15 bis 35 Prozent Stromkosten. (Foto: energie-experten.org)

Wer LED-Technik mietet, der spart laut Deutsche Lichtmiete abzüglich Miete in der Regel 15 bis 35 Prozent Stromkosten. (Foto: energie-experten.org)

Viele Gewerbe- und Werkshallen werden heute noch mit alten Quecksilberdampflampen oder Leuchtstoffröhren beleuchtet. Z. B. Quecksilberdampflampen ändern im Laufe der Zeit ihre Lichtfarbe und lassen in ihrer Beleuchtungsstärke erheblich nach. Daher müssen sie häufig ausgetauscht werden, damit es nicht zu dunkel wird. Häufig bedingen auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, die vielfach eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux fordert, einen schnellen Wechsel.

Eine in Zeiten der LED-Technik aufwändig und unnötig kostspielige Beleuchtungslösung. Heute sorgen vor allem LED-Industrie-Hallenstrahler sowie LED-Lichtbänder und LED T8-Röhren für perfekte Arbeitsbedingungen in den Produktions- und Lagerhallen, aber auch in den Büroräumen, Treppenhäusern, Umkleideräumen und der Kantine.

Die Mietlösung erscheint gerade für größere Liegenschaften attraktiv: Denn hier kann eine Umstellung schnell über 100.000 Euro kosten. Eine langfristige Miete der LED-Beleuchtung anstelle eines Kaufes verursacht nur laufende Kosten. Zudem trägt der Vermieter das gesamte Produkt- und Haftungsrisiko. Auch ein Leasing ist nicht problemfrei: So müssen bei Ausfällen oder Störungen die laufenden finanziellen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag erfüllt werden. Die Leasingraten enthalten zudem häufig zusätzliche Finanzierungsanteile, die sich negativ auf die Bilanzstruktur des Unternehmens auswirken können. Diese Nachteile entfallen beim Mietmodell.

Daher hat beim Mietkonzept der Vermieter auch ein hohes Eigeninteresse daran, dass die LED-Beleuchtung lange hält und störungsfrei funktioniert. Vermieter investieren daher meistens in hochwertige und zum Anforderungsprofil exakt passende LED-Leuchten mit einer Lebensdauer von mehr als 50.000 Stunden. Die Deutsche Lichtmiete aus Oldenburg, einer der bekanntesten Anbieter eines Full-Service-Mietmodells, stellt alle LED-Lampen selbst her und wirbt mit einer Betriebsdauer von bis zu 150.000 Stunden sowie einer dreifachen Anzahl an Schaltzyklen.

Beim Mieten entfallen zudem die mit dem Kauf verbundenen Vorbereitungen. Zum Beispiel für die Lichtplanung. Diese zählt häufig zu den Inklusivleistungen der Vermieter. U. a. muss sich nun auch nicht mehr der Hauselektriker mit defekten Leuchten beschäftigen. Diese werden dann häufig vom Vermieter ausgetauscht. Der Mieter kann sich so voll und ganz auf sein Kerngeschäft fokussieren.

Nicht zuletzt sprechen die Einsparungen für eine LED-Mietlösung. Laut der Deutsche Lichtmiete sinken die Beleuchtungskosten in der Regel um 15 bis 35 Prozent, nach Abzug der Mietrate. Positiver Nebeneffekt: Im gleichen Maße, wie der Stromverbrauch um bis zu 65 Prozent sinken soll, reduzieren sich auch die klimaschädigenden CO2-Emissionen.

Neben der reinen Miete der LED-Beleuchtung gibt es auch die Möglichkeit eines sogenannten Lichtmietkaufs. Dieser ist ein Weg bilanzneutral, eigenkapitalsparend und sicher auf entsprechende LED-Technologie umzurüsten. Die Laufzeit ist dabei variabel, wobei vielfach 24 Monate gewählt werden. Vor allem der Einzelhandel sieht im Lichtmietkauf ein attraktives Finanzierungsmodell.

Ein Lichtmietkauf ist wie ein Kredit zu verstehen. Die neue LED-Beleuchtung geht direkt in das Eigentum des Unternehmens über. Bei der Bank verbleibt ein Eigentumsvorbehalt im Falle der Nichterfüllung des Vertrages, der nach Erfüllung des Vertrages erlischt. In der Bilanz wird ein Mietkauf aufgeführt und vom Unternehmen abgeschrieben. Bei Vertragsbeginn wird die Mehrwertsteuer fällig und kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ein Mietkauf ist, im Gegensatz zu anderen Finanzierungsvarianten, eventuell mit Fördermitteln kombinierbar.

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