Lohnt sich ein Terrassendach mit Solarmodulen?
Photovoltaik-Module müssen lichtdurchlässig sein
Die wohl wichtigste Voraussetzung, die PV-Module als Terrassendach erfüllen müssen, ist die der Lichtdurchlässigkeit. Die im Fachjargon auch Transluzenz genannte Anforderung erfüllen in der Regel nur transparente oder semitransparente Solarmodule. Sie lassen Licht derart durch, dass sie bei geringem Lichteinfall noch genügend Licht durchlassen und bei starkem Lichteinfall zudem Schatten spenden. Dazu gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. So gibt es u.a. quadratische Zellen, die in einem bestimmten Abstand zueinander angeordnet werden, oder transparente Solarzellen, die je nach Geschmack auch eingefärbt werden können. Die Zellen können dazu in Glas, aber auch in transparentes Tedlar gefasst oder in EVA oder PVB einlaminiert werden.
Nachteilig ist, dass durch die teilweise Lichtdurchlässigkeit die Module nicht den Wirkungsgrad konventioneller Module erreichen. Außerdem sind die Kosten für lichtdurchlässige PV-Module aktuell noch höher als die aktuellen Preise für Solarmodule. Und da in Glas gefasste Module auch schwerer sind, erhöhen sich wiederum die Anforderungen an die Statik des Terrassendaches.
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Höhere Anforderungen durch Überkopfverglasung
Will man ein typisches Terrassendach aus Holz mit PV-Modulen decken, so spricht man aus baustatischer Sicht von einer Überkopfverglasung, die wiederum bestimmte Regeln zum Einbau nach sich zieht. Die Regeln für vertikale und für Überkopfverglasungen sind ganz allgemein zusammengefasst in den "Technischen Richtlinien für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen – TRLV". Diese Regeln beschreiben Anforderungen an die PV-Module, die sie hinsichtlich Schneelasten, Winddruck, Windsog, und anderer Lastelemente erfüllen müssen.
Zudem müssen Module, die überkopf verbaut werden, bestimmte Anforderungen an die Bruchsicherheit erfüllen. Daher kommen meistens nur Glas-Glas-Module aus Verbundglas mit PVB (Poly-Vinyl-Butyral) oder EVA (Ethyl-Vinyl-Azetat) zum Einsatz. Klassische Solarmodule erfüllen diese Überkopf-Anforderungen in der Regel nicht, weshalb für Überkopfverglasungen immer nur spezielle Module zum Einsatz kommen dürfen. Weitere, detailliertere Anforderungen an den konstruktiven Einsatz von thermischen Solaranlagen, Solarkollektoren und photovoltaischen Module regelt seit Mai 2012 überdies die Bauregelliste B Teil 2.
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Keine Einspeisevergütung für Terrassen-Dach
Eine weitere Problematik stellt sich bei der Förderfähigkeit von Solar-Terrassenüberdachungen durch das EEG. Hier stellt sich die Frage, ob PV-Anlagen als oder auf einer Terrassenüberdachung überhaupt eine Einspeisevergütung zusteht. Nach gängiger Auslegung muss dies leider verneint werden, da eine Terrassenüberdachung in der Regel der Verschattung der Terrasse dient und nicht dem "Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen" wie es das EEG als Definitionskriterium für förderfähige bauliche Anlagen vorsieht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Terrassenüberdachungen ein festverbundener Gebäudeteil ist. Dies ist dann der Fall, wenn z. B. T-Träger als tragende Hauselemente weiter nach außen geführt werden und dort das Terrassendach mit den Modulen installiert wird.
Wer sich also nachträglich eine Terrassenüberdachung anbaut oder anbauen lässt und Solarmodule als Dach oder darauf installiert wird voraussichtlich keine Einspeisevergütung erhalten, sondern kann nur den Solarstrom selbst verbrauchen.