Dem Marktanreizprogramm 2012 stehen insgesamt 366 Millionen Euro zur Verfügung. 250 Millionen Euro stammen aus dem Bundeshaushalt, 116 Millionen Euro sind Restmittel aus den Vorjahren. Das Marktanreizprogramm 2012 zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bis zum Jahr 2020 auf mindestens 14 Prozent zu steigern. Vom Marktanreizprogramm 2012 profitieren sowohl private Antragsteller im Rahmen des so genannten BAFA-Teils als auch gewerbliche Investoren über das KfW-Programm "Erneuerbare Energien, Premium".
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in einem Beschluss vom 21. März 2012 u. a. festgelegt, dass das Marktanreizprogramm 2012 aus dem Bundeshaushalt 2012 in Höhe von rund 250 Millionen Euro mit Restmitteln aus Vorjahren (116 Millionen Euro) verstärkt wird. Damit ist die Förderung bei den Investitionszuschüssen für private Antragsteller (so genannter BAFA-Teil des Marktanreizprogramms) und auch bei der Förderung von gewerblichen Investitionen im KfW-Teil ("KfW-Programm Erneuerbare Energien, Premium") hinreichend gesichert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms 2012 die Errichtung und Erweiterung u. a. von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
- automatisch beschickten Biomasseanlagen
- besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
- effizienten Wärmepumpen
Mit dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien, Premium" werden im Marktanreizprogramm 2012 Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Errichtung und Erweiterung folgender Anlagen gefördert:
- Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche als solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 oder mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit mindestens 500 m² Nutzfläche, zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung
- große, automatisch beschickte Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung
- streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen mit bis zu 2 MW Nennwärmeleistung
- Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, mit einem Wämeabsatz von mindestens 500 kWh pro Jahr und Meter Trasse
- große Wärmespeicher mit mehr als 20 Kubikmeter, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität
- große effiziente Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW (mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen)