Letzte Aktualisierung: 10.12.2013

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Marktintegrationsmodell: Regeln und Praxisanforderungen ab Januar 2014

Ab Januar 2014 gilt das Marktintegrationsmodell für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von über 10 bis 1 MWp. Anlagenbetreiber müssen dann entscheiden, ob sie 10 Prozent selbst verbrauchen, verkaufen oder mit dem "Marktwert Solar" vergüten lassen.

Ab dem 01.01.2014 muss man seinen PV-Strom selbst vermarkten oder verbrauchen. Wie macht man das und wieviel Aufwand ist es? (Foto: energie-experten.org)

Ab dem 01.01.2014 muss man seinen PV-Strom selbst vermarkten oder verbrauchen. Wie macht man das und wieviel Aufwand ist es? (Foto: energie-experten.org)

Zum Jahreswechsel 2014 gelten nun die Regelungen des im Rahmen der letzten EEG-Novelle ("PV-Novelle") eingeführten Marktintegrationsmodells, nach dem der von ab dem 1.4.2012 in Betrieb genommenenPhotovoltaik-Anlagen der mittleren Leistungsklasse über 10 bis einschließlich 1.000 Kilowattpeak erzeugte Solarstrom nur noch zu 90 Prozent nach festen Einspeisetarifen vergütet wird.

Die restlichen 10 Prozent des Solarstroms müssen Anlagenbetreiber selbst nutzen oder an Dritte vermarkten. Alternativ kann für diesen PV-Stromanteil auch ein relativ geringer "Marktwert Solar" ausgezahlt werden

Lohnt sich Eigenverbrauch oder Direktvermarktung?

Gemäß Marktintegrationsmodell kann dieser Solarstromanteil entweder selbst genutzt werden, um die Kosten des Strombezugs vom Energieversorger zu reduzieren. Oder Anlagenbetreiber können auch selbst zum Stromversorger werden und ihren Solarstrom an Dritte verkaufen. Dabei kann der Strom an der Strombörse verkauft werden oder, es können Verträge mit Direktvermarktern geschlossen werden, die den nicht vergütungsfähigen Solarstrom übernehmen und dann selbst weiter verkaufen. Aus rein finanzieller Sicht richtet sich die Wahl des privaten Anlagenbetreibers dann danach, welche Option die höchsten Einnahmen generiert: Wenn die Gesamtkosten pro kWh selbst erzeugten PV-Strom günstiger sind als der Stromtarif und diese Differenz größer ist als die Differenz zum Börsenstrompreis bzw. zum Abnahmepreis des Direktvermarkters und den Gesamtkosten pro kWh, lohnt es sich, den PV-Strom grundsätzlich selbst zu verwenden.

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"Marktwert Solar" entspricht einem Drittel der normalen Vergütung

Anlagenbetreiber, die unter das Marktintegrationsmodell fallen und keine Möglichkeit für sich sehen, zumindest zehn Prozent des Solarstroms selbst zu nutzen oder direkt zu vermarkten, bleibt die Option der Volleinspeisung. Für diesen Fall werden allerdings 10 Prozent des erzeugten Solarstroms nur noch zum "Marktwert Solar" abgenommen. Dieser berechnet sich gemäß EEG aus dem Monatsmittelwert des Marktpreises für Solarstrom. Im November 2013 waren das 4,2 Cent pro Kilowattstunde. Dies entspricht in etwa einem Drittel des Einspeisetarifs, der für 90 Prozent des erzeugten Solarstroms nach dem EEG weiterhin voll gewährt wird. Der Marktwert Solar ist in letzter Zeit aufgrund des Merit-Order-Effekts spürbar gesunken.

Messung und Meldung der Solarstrommenge notwendig

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, für die das Marktintegrationsmodell gilt, benötigen zudem Stromzähler, die neben der eingespeisten Strommenge auch den erzeugten Strom erfassen. Das Ableseergebnis muss dann an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt werden, der damit die genaue Höhe der förderfähigen Strommenge anhand der Jahresendabrechnung ermittelt. Bis spätestens zum 28. Februar 2015, und fortan jährlich, müssen Anlagenbetreiber dann ihrem Netzbetreiber die im Vorjahr erzeugte und die tatsächlich eingespeiste Solarstrommenge melden. Wird dieses Datum versäumt, so entfällt die Vergütung durch den "Marktwert Solar" und es werden nur die restlichen 90 Prozent des eingespeisten Stroms über den Netzbetreiber vergütet.

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Alternative Direktvermarktung mit zusätzlicher Managementprämie

Anlagenbetreiber, die ihren Solarstrom vollständig oder zu größeren Anteilen zumindest zeitweise selbst vermarkten wollen und für diese Strommengen keine EEG-Förderung mehr beziehen, bekommen eine Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen Marktpreis und Einspeisevergütung aus. Auch hier gilt, dass es für die restlichen zehn Prozent keine Marktprämie gibt. Zusätzliches kann jedoch eine Managementprämie geltend gemacht werden, die einen erhöhten Aufwand für die Direktvermarktung abfedern soll. Die Managementprämie wird jährlich neu festgelegt. Im Jahr 2014 beträgt sie 0,45 Cent je Kilowattstunde PV-Strom, für fernsteuerbare Photovoltaik-Anlagen sind es 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Ein Wechsel in die Direktvermarktung muss dem Netzbetreiber fristgerecht vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats angekündigt werden.

An wen kann ich meinen PV-Strom verkaufen?

In der Praxis stellt sich der eigene Vertrieb des Solarstroms allerdings etwas schwieriger dar. Denn viele der Unternehmen, die solche Lösungen für PV-Anlagenbetreiber anbieten, übernehmen die Vermarktung meistens erst ab einer Anlagengröße von mehreren hundert kWp. Kleinanlagenbetreiber sind vom Direktvertrieb damit nahezu ausgeschlossen.

Einen interessanten Lösungsansatz bietet jetzt allerdings LichtBlick an, die PV-Strom aus Anlagen auf Mietshäusern an die Mieter verkaufen. Dieses Konzept testen gerade LichtBlick, die kommunale STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH und der Photovoltaik-Anlagenbetreiber p-vb im Gelben Viertel in Berlin Hellersdorf, wo seit 2012 auf 50 Mietshäusern, in denen rund 3.000 Mietparteien leben, die größten Photovoltaikanlagen auf deutschen Wohngebäuden installiert wurden. Der hier produzierte Sonnenstrom wird von LichtBlick mit zertifiziertem Ökostrom zu einem preisgünstigen ZuhauseStrom-Tarif gebündelt. Ob das Konzept auch in anderen Regionen und bei kleineren Anlagen angeboten wird, ist jedoch noch offen.

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