2011 hat sich der positive Trend beim Ausbau der Erneuerbaren Energien fortgesetzt. 2012 verspricht nun einen weiteren Ausbau mit gleichzeitig weniger stark steigenden Umlagekosten. Helfen soll dabei die jetzt gestartete Marktprämie für Erneuerbare Energien, mit der Stromproduzenten monatlich entscheiden können, ob sie den Strom über das EEG vergüten lassen oder den Strom selbst an der Börse vermarkten.
Der Dezember 2011 war mit einer Produktion von rund 8,5 Milliarden Kilowattstunden aus Windenergieanlagen der erfolgreichste Windmonat seit diese Technologie zur Erzeugung von Strom in Deutschland eingesetzt wird. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung betrug 2011 gut 20 Prozent an der gesamten Stromproduktion. Die Kosten, die mit dem Ausbau der Erneuerbaren verbunden sind, steigen nach Schätzungen des BDEW im Jahr 2012 auf über 14 Milliarden Euro. Um den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an marktwirtschaftlichen Kriterien zu orientieren, kann die so genannte optionale Marktprämie, die zum 1. Januar eingeführt wurde, einen sinnvollen Beitrag leisten.
Mit der optionalen Marktprämie werden Anreize für eine bedarfsgerechte und marktorientierte Erzeugung in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) integriert. Der Betreiber einer Anlage zur regenerativen Stromerzeugung kann monatlich entscheiden, ob er sich den Strom über das EEG vergüten lässt oder diesen Strom selbst an der Börse vermarktet. Für den Monat Januar 2012 haben nach Angaben des BDEW bereits mehr Betreiber von Windenergie-Anlagen als je zuvor angekündigt, ihren erneuerbaren Strom im Rahmen der optionalen Marktprämie direkt an der Börse zu verkaufen. Der BDEW weist zudem Mitnahmeeffekte bei der so genannten "Managementprämie" zurück. Diese ist Teil der Marktprämie und soll u. a. die Kosten für Prognosefehler ausgleichen helfen. Diese Kosten, die nun direkt bei den Anlagenbetreibern zur Vermarktung anfallen, waren bislang bei den Übertragungsnetzbetreibern angesiedelt.
Die optionale Marktprämie bezieht alle EEG-Anlagen mit ein. Ab 2014 ist die Marktprämie auch für neue Biogasanlagen ab 750 kW verbindlich. Die Marktprämie ergibt sich als Differenz zwischen der anlagenspezifischen EEG-Vergütung und dem monatlich ex-post ermittelten durchschnittlichen Börsenpreis. Dieser wird bei Wind- und Photovoltaik-Strom korrigiert um einen technologie-spezifischen Wertigkeitsfaktor, der den jeweiligen Marktwert an der Börse widerspiegelt.