Im Streit um Werbung für ein Elektrogerät unterlag Media Markt der Verbraucherzentrale Hamburg in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 13. Oktober 2011, Aktenzeichen: 4 U 144/10). Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte, dass ein Produkt nicht energiesparender dargestellt werden darf als es wirklich ist.
Media Markt hatte eine durchschnittlich sparsame Kühl-Gefrierkombination als "sehr sparsam im Energieverbrauch" beworben. Die Karlsruher Richter wiesen die Berufung des Unternehmens mit der Begründung zurück, dass "durch die Werbung Qualitätsvorstellungen geweckt werden, denen das Produkt nicht gerecht wird". Sie sei im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb irreführend.
Das Oberlandesgericht folgte damit der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Freiburg, das auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg dem Media Markt die Werbung bereits im vergangenen Jahr untersagt hatte.
"Immer häufiger schmücken sich Firmen zu Unrecht mit der Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte. Die Urteile gegen Media Markt sind ein wichtiger Sieg im Kampf gegen Greenwashing. Sie weisen Unternehmen in die Schranken, die das grüne Gewissen von Verbrauchern im eigenen Absatzinteresse missbrauchen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.