Als "bedeutungslos für die Klimaschutzziele der Regierung" kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die von der Bundesregierung geplante Mietrechtsänderung. Der DUH sieht im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG) keine effektiven Anreize für Vermieter, Wohnungen zügig und qualitativ hochwertig energetisch zu sanieren. Zudem würde das Mietrecht zu Ungunsten des Mieters verändert.
Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Referentenentwurf zur Mietrechtsänderung verzichte auf effektive Anreize, die Vermieter zu einer zügigen und qualitativ hochwertigen energetischen Sanierung von Mietwohnungen zu veranlassen, so der DUH. Ein Grund sieht der DUH bei der Ermittlungsmethodik der ortsüblichen Vergleichsmieten. Hierbei werde der energetische Standard von vermietetem Wohnraum weiterhin keine Rolle spielen, sodass Vermieter, die ihre Wohnungen energetisch auf den neuesten Stand gebracht haben, am Wohnungsmarkt nicht weitergehend berücksichtigt werden.
Die Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, erinnerte daran, dass die Bundesregierung die Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit von Mietwohnungen bei der Ermittlung der Vergleichsmieten in ihrem im Herbst 2010 verabschiedeten Energiekonzept noch in Aussicht gestellt hatte. "Eine Reaktorkatastrophe und eine Energiewende später steht diese Bundesregierung energie- und klimapolitisch auf der Bremse, wo Beschleunigung angesagt ist."
Ziehm befürchtet zudem, dass der Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Form das Mietrecht bei der energetischen Gebäudesanierung zu Lasten der Mieter verschiebt. So solle in Zukunft die vorübergehende Minderung der Miete während einer energetischen Sanierung ausgeschlossen sein, obwohl in keiner Weise belegt ist, dass die bislang unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Mietminderungsmöglichkeit ein Hemmnis für die energetische Sanierung dargestellt hat. Außerdem soll der Mieter beispielsweise eine Maßnahme zur Einsparung von nicht erneuerbarer Primärenergie auch dann dulden, wenn diese nicht zur Verringerung seiner Heiz- und Warmwasserkosten führt.
Als eine Möglichkeit, Mietwohnungssanierungen gezielt in Richtung energetische Sanierung zu lenken, schlägt die DUH vor, die derzeit geltende und von der DUH grundsätzlich begrüßte Möglichkeit zur Mieterhöhung um maximal elf Prozent, künftig auf energetische Sanierungsmaßnahmen zu beschränken und für alle anderen Modernisierungen wie etwa Luxussanierungen auf zum Beispiel sechs Prozent zu begrenzen. Ziehm: "Für die Akzeptanz der Energiewende wäre es fatal, wenn die energetische Sanierung im Gebäudebereich im Ergebnis bei Millionen Mietern als verdeckte Maßnahme zur Beschneidung ihrer Rechte ankäme". Vielmehr komme es jetzt darauf an, dass Kosten und Nutzen bei der energetischen Sanierung zwischen Mietern und Vermietern gerecht verteilt würden.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch macht deutlich, dass von den 18 Millionen Gebäuden in Deutschland fast 13 Millionen vor 1979 gebaut wurden und damit vor Erlass der ersten Wärmeschutzverordnung. Rund 70 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden, verfügen über keinerlei Wärmedämmung, bei weiteren 20 Prozent ist sie unzureichend. Nur rund 10 Prozent der Altbauten in Deutschland haben eine Dämmung, die aktuellen Anforderungen genügt. Resch forderte die Bundesregierung auf, die Mietrechtsänderung auf das in ihrem eigenen Energiekonzept propagierte Ziel einer Verdoppelung der Sanierungsrate des Gebäudebestands von ein auf zwei Prozent pro Jahr auszurichten. "Wenn der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, wird er für die Klimaschutzziele der Bundesregierung weitgehend bedeutungslos bleiben. Es wäre wieder ein verpasste Chance."