Der Projektentwickler GP JOULE hat einen Alternativentwurf für das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) entworfen: Das Modell "EEG 2042" soll die Solarstromumlage dauerhaft deckeln, die Förderung vereinfachen und eine höhere Planungssicherheit für Investoren schaffen.
Anstelle eines komplizierten Stufensystems wie beim derzeit geltenden EEG 2012 sieht der neue Entwurf einen universellen Starttarif vor. Dieser Tarif soll leistungsunabhängig für alle Anlagen bei 12 Cent je KWh liegen. Er gilt dann, unter Berücksichtigung eines Inflationsausgleiches von 1,5 Prozent ab dem Inbetriebnahmejahr, unverändert für die kommenden 30 Jahre, also bis 2042. In dieser Zeit bleibt der universelle Starttarif für jede neue Anlage unverändert. Wer noch 2012 eine neue Anlage errichtet, erhält den gesicherten Einspeisetarif dementsprechend für die kommenden 30 Jahre. Betreiber, die in elf Jahren mit einer neuen Anlage ans Netz gehen, speisen dann noch 19 Jahre zum gesicherten Einspeisetarif ein. Sie können den kürzeren Zeitraum der Tarifsicherung durch die sinkenden Systemkosten ausgleichen, die der technologische Fortschritt mit sich bringt.
Für Anlagenbauer und Investoren böte das EEG 2042 eine langfristig belastbare Planungsgrundlage und die Voraussetzung für den weiteren Aufbau von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen insbesondere in den strukturschwachen Regionen. Diese Sicherheit ist wiederum an die Verpflichtung gekoppelt, den Strom kontinuierlich günstig zu erzeugen und zu liefern. Der nach dem EEG 2042 gleichbleibende universelle Starttarif führe dazu, dass neu installierte Solaranlagen sich immer früher den tatsächlichen Stromgestehungskosten annähern. Darüber hinaus erhöht der niedrige einheitliche Vergütungssatz den Anreiz, selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen. So kann jeder Häuslebauer Stromkosten einsparen und seinen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland unabhängig von fossilen und nuklearen Brennstoffen wird und seinen CO²-Ausstoß reduziert.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des EEG 2042 ist die Einführung eines Guthaben-Modells für den Betrieb von Kleinanlagen, das auf dem sogenannten Net-Metering aufsetzt. Es sieht vor, dass Kleinanlagen-Betreiber tagsüber ein Guthaben in Form eines Stromüberschusses in das Netz des lokalen Energieversorgers einspeisen und dieses nachts oder bei schlechtem Wetter verbrauchen können. Der Energieversorger erhält im Gegenzug eine Gebühr für die Zwischenspeicherung des Stroms.